Kündigung nach Übernahme bei Ausbildungsende

22. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
JP22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach Übernahme bei Ausbildungsende

Hallo zusammen,

Kurz umrissen: Mein Ausbildungsende naht und ich habe vor 2 Monaten den Folgevertrag auf 12 Monate befristet unterschrieben. Seit der Unterschrift wurde die Lage aber zunehmend unerträglicher und ich will mich vom Unternehmen trennen.

Da mein Folgevertrag zum 01. des Juli beginnt, ist meine Frage folgende:

Habe ich bei Kündigung zum 15. des Kalendermonats bereits Anspruch auf Resturlaub und kann ich die Urlaubs-Bzw. Guttage aus dem Ausbildungsvertrag noch bis zum Ende der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Na, da bist du ja früh dran zu fragen. :sad:
Dein Urlaubsanspruch bleibt beim selben AG bestehen. Gleichwohl wäre diese Frage besser beim Abschluss des neuen AV zu klären gewesen. Der AG könnte zicken. Und was sind bzw. woher rühren 'Guttage'?

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#2
 Von 
JP22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da war auch noch heile Welt, leider.

Mit Guttagen meinte ich den Überstundenausgleich.

Vielen Dank schonmal!

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von JP22):
Habe ich bei Kündigung zum 15. des Kalendermonats bereits Anspruch auf Resturlaub und kann ich die Urlaubs-Bzw. Guttage aus dem Ausbildungsvertrag noch bis zum Ende der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen?
Zuerst solltest Du mal die Frage beantworten, ob der befristete Vertrag überhaupt ordentlich kündbar ist. Was steht denn dazu im Vertragstext?

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#4
 Von 
JP22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Während der Befristung ist der Vertrag 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende zu kündigen.

Sprich ich würde dann wohl zum 15. kündigen.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Welchen 15. meinst du? 15.07.? Das sind keine vier Wochen mehr.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von JP22):
Während der Befristung ist der Vertrag 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende zu kündigen.
Also kannst Du erst ab 1.7. kündigen ("während der Befristung"). Vier Wochen zum Monatsende heißt aber auch, dass Du direkt am 1.7. kündigen musst, um die Kündigungsfrist zum Monatsende einzuhalten (2.7 und 3.7 sind Wochenende).

Eine Kündigung zum 15.7. ist nicht möglich.

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#7
 Von 
JP22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meinem Vertrag kann ich auch zum 15. des Monatsendes das Arbeitsverhältnis kündigen… demnach sollte es doch funktionieren?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von JP22):
Laut meinem Vertrag kann ich auch zum 15. des Monatsendes das Arbeitsverhältnis kündigen… demnach sollte es doch funktionieren?
Nein. Du kannst mit vier Wochen Frist zum 15. eines Monats ODER mit vier Wochen Frist zum Ende eines Monats kündigen.

Also:
- Für eine Kündigung zum 15.7. hätte die Kündigung spätestens am 17.6. beim Arbeitgeber vorliegen müssen.
- Für eine Kündigung zum 31.7. (Monatsende) muss die Kündigung spätestens am 3.7. beim Arbeitgeber vorliegen. Da der 3.7. ein Sonntag ist, sollte die Kündigung am Freitag 1.7. beim Arbeitgeber vorliegen.

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