Hallo zusammen,
Kurz umrissen: Mein Ausbildungsende naht und ich habe vor 2 Monaten den Folgevertrag auf 12 Monate befristet unterschrieben. Seit der Unterschrift wurde die Lage aber zunehmend unerträglicher und ich will mich vom Unternehmen trennen.
Da mein Folgevertrag zum 01. des Juli beginnt, ist meine Frage folgende:
Habe ich bei Kündigung zum 15. des Kalendermonats bereits Anspruch auf Resturlaub und kann ich die Urlaubs-Bzw. Guttage aus dem Ausbildungsvertrag noch bis zum Ende der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen?
Vielen Dank!
Kündigung nach Übernahme bei Ausbildungsende
22. Juni 2022
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Frage vom 22. Juni 2022 | 07:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach Übernahme bei Ausbildungsende
#1
Antwort vom 22. Juni 2022 | 07:52
Von
Status: Legende (18790 Beiträge, 6879x hilfreich)
Na, da bist du ja früh dran zu fragen.
Dein Urlaubsanspruch bleibt beim selben AG bestehen. Gleichwohl wäre diese Frage besser beim Abschluss des neuen AV zu klären gewesen. Der AG könnte zicken. Und was sind bzw. woher rühren 'Guttage'?
#2
Antwort vom 22. Juni 2022 | 08:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Da war auch noch heile Welt, leider.
Mit Guttagen meinte ich den Überstundenausgleich.
Vielen Dank schonmal!
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#3
Antwort vom 22. Juni 2022 | 08:09
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Zuerst solltest Du mal die Frage beantworten, ob der befristete Vertrag überhaupt ordentlich kündbar ist. Was steht denn dazu im Vertragstext?ZitatHabe ich bei Kündigung zum 15. des Kalendermonats bereits Anspruch auf Resturlaub und kann ich die Urlaubs-Bzw. Guttage aus dem Ausbildungsvertrag noch bis zum Ende der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen? :
#4
Antwort vom 22. Juni 2022 | 08:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Während der Befristung ist der Vertrag 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende zu kündigen.
Sprich ich würde dann wohl zum 15. kündigen.
#5
Antwort vom 22. Juni 2022 | 10:40
Von
Status: Praktikant (859 Beiträge, 356x hilfreich)
Welchen 15. meinst du? 15.07.? Das sind keine vier Wochen mehr.
#6
Antwort vom 22. Juni 2022 | 10:49
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Also kannst Du erst ab 1.7. kündigen ("während der Befristung"). Vier Wochen zum Monatsende heißt aber auch, dass Du direkt am 1.7. kündigen musst, um die Kündigungsfrist zum Monatsende einzuhalten (2.7 und 3.7 sind Wochenende).ZitatWährend der Befristung ist der Vertrag 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende zu kündigen. :
Eine Kündigung zum 15.7. ist nicht möglich.
#7
Antwort vom 23. Juni 2022 | 08:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut meinem Vertrag kann ich auch zum 15. des Monatsendes das Arbeitsverhältnis kündigen… demnach sollte es doch funktionieren?
#8
Antwort vom 23. Juni 2022 | 09:52
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Nein. Du kannst mit vier Wochen Frist zum 15. eines Monats ODER mit vier Wochen Frist zum Ende eines Monats kündigen.ZitatLaut meinem Vertrag kann ich auch zum 15. des Monatsendes das Arbeitsverhältnis kündigen… demnach sollte es doch funktionieren? :
Also:
- Für eine Kündigung zum 15.7. hätte die Kündigung spätestens am 17.6. beim Arbeitgeber vorliegen müssen.
- Für eine Kündigung zum 31.7. (Monatsende) muss die Kündigung spätestens am 3.7. beim Arbeitgeber vorliegen. Da der 3.7. ein Sonntag ist, sollte die Kündigung am Freitag 1.7. beim Arbeitgeber vorliegen.
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