Hallo liebe Community,
Ich habe heute aus heiterem Himmel erfahren das mein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden soll von der Personalchefin. Ich habe am 1 August angefangen. Also 3 Monate und 11 Tage bin angestellt stand heute.
Ich habe mich wirklich wohl gefühlt und die Arbeit ordentlich erledigt. Als Begründung hieß es „es passt nicht" ohne Gründe oder Ähnliches mir geschildert zu haben. Bis dato war das Verhältnis sehr gut. Meiner Wahrnehmung nach. Naja um zur Diskussion zu kommen. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 2 Jahren im öffentlichen Dienst. Dieser soll aufgehoben werden laut der Personalchefin. Das habe ich in meinem Vertrag bei Kündigung gefunden:
Die Probezeit §[ 2Absatz 4bzw. §30 Absatz 4TVÖD] beträgt sechs Wochen. Während der Probezeit kann das befristete Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden, die Kondigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsschluss.
Nach Ablauf der Probezeit kann das befristete Arbeitsverhältnis von belden Seiten nach Maßgabe des SI 30 Absatz 5 TVOD bzw. § 3 Abs. 5 Satz 2 TVOD bzw. § 34 Abs. 1TVOD] ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ich habe leider wenig Rechts Erfahrung. Meine Frage ist was erwartet mich? Der Vertrag soll ja aufgehoben werden. Was sind meine Rechte? Was kann oder soll ich jetzt tuen?
Vielen Dank für jemanden der sich die Mühe macht mir zu helfen.
-- Editiert von User am 12. November 2024 19:01
Kündigung Befristeter Arbeitsvertrag öffentlicher Dienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Dein AG hat nun nach ca 3 Monaten festgestellt, dass es *nicht* passt.Zitatdas mein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden soll :
1. Der Vertrag soll vom AG gekündigt werden. 2. Der Vertrag soll aufgehoben werden.ZitatMeine Frage ist was erwartet mich? :
Mündliches ist gar nichts wert, wie du an den beiden Sätzen erkennen kannst, obwohl es hier in diesem Fall vermutlich aufs Gleiche rauskommt.
Eine Kündigung wird schriftlich erfolgen und dann mit 2 Wochen zum Monatsende gelten.
Mit einem Aufhebungsvertrag wird der AG dir schriftlich anbieten, das Arbeitsverhältnis zum xxDatum zu beenden.
Erst mal abwarten, was der AG dir schriftlich vorlegt.ZitatWas sind meine Rechte? Was kann oder soll ich jetzt tuen? :
Ansonsten:
-Ab morgen schon einen anderen Job suchen.
-Morgen schon --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden.
Zitatdas mein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden soll :
ZitatDieser soll aufgehoben werden laut der Personalchefin :
Finde den Widerspruch ...
ZitatMeine Frage ist was erwartet mich? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatDer Vertrag soll ja aufgehoben werden. Was sind meine Rechte? :
Man hat das Recht darüber zu verhandeln und auch den Aufhebungsvertrag abzulehnen.
Vermutlich wird dann halt gekündigt.
ZitatWas kann oder soll ich jetzt tuen? :
Sich einen neuen Job suchen, auch schon bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
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Hallo liebe Community,
Der Text wurde nochmal angepasst.
Um den Fall deutlicher zu formuliere.
Befristeter Arbeitsvertrag wird gekündigt
Hallo liebe Community,
Mal angenommen Person X arbeitet seit dem 01.08.2024 in Vollzeit im Öffentlichen Dienst.
Mit einem befristeten Arbeitsvertrag und einer Laufzeit von 2 Jahre. Die Probezeit 6 Wochen, war am 12.09.2024 vorbei.
Heute hat Person X erfahren das dieser gekündigt werden soll. Der Grund lautet das es „ nicht zu 100% passt". Der Vertrag soll zum Dezember gekündigt werden.
Das steht bei Person X in seinem Arbeitsvertrag als Beispiel unter dem Reiter: Kündigung dort steht folgendes: $5 Die Probezeit §[ 2Absatz 4bzw. §30 Absatz 4TVÖD] beträgt sechs Wochen. Während der Probezeit kann das befristete Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden, die Kondigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsschluss.
Nach Ablauf der Probezeit kann das befristete Arbeitsverhältnis von belden Seiten nach Maßgabe des SI 30 Absatz 5 TVOD bzw. § 3 Abs. 5 Satz 2 TVOD bzw. § 34 Abs. 1TVOD] ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Das bei der Kandigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren richtet sich, soweit mi Arbeitsvertrag [oder in den auf das Arbeitsverhältnis anwendba- ren tariflichen Regelungen gemaß Ziffer 5 nicht abweichend geregelt, nach den Jewells geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere gilt für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist der § 4 f. Kündigungsschutzgesetz.
Seite: 1
Hinsichtlich der Fristen für eine ordentliche Kündigung wird auf den Arbeitsvertrag verwiesen. Das Arbeltsverhältnis kann fristlos aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kandigungsfrist gekan- digt werden (§ 626 BGB).
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform; die elektronische Form Ist ausge- schlossen (§ 623 BGB).
Person X ist ein leihe beim Thema Arbeitsrecht und hatte noch keine Berührungspunkte in dem Bereich.
Ist Person X ab Dezember dann gekündigt?
Hat Person X einen Kündigungsschutz?
Ist Person X ab Dezember also arbeitslos?
Wie sollte Person X weiter vorgehen?
Vielen Dank für das durchlesen und Antworten.
ZitatIst Person X ab Dezember dann gekündigt? :
Hat Person X einen Kündigungsschutz?
Ist Person X ab Dezember also arbeitslos?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Insofern wird Person X sich gedulden müssen.
ZitatWie sollte Person X weiter vorgehen? :
Außer auf Fakten zu warten, sich nach einem neuen Job umsehen, auch schon bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
-- Editiert von User am 12. November 2024 21:00
Dann bleibts dabei: Die Kündigung wird schriftlich kommen. Dort findet sich das genaue Datum = Ende der Beschäftigung. 30.11.2024.ZitatBefristeter Arbeitsvertrag wird gekündigt...Der Vertrag soll zum Dezember gekündigt werden. :
(Falschinformation editiert)
Der Kündigungsschutz ist vorhanden, d.h. aber NICHT, dass du vor Kündigung geschützt bist.
Und es ist hier nicht zu erkennen, warum du evtl. mit Erfolg Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben könntest.
Nach 3 Monaten Beschäftigung, als blanker Laie im Arbeitsrecht, mit korrekter Kündigung, mit Kosten für einen Anwalt...
-- Editiert von Moderator am 12. November 2024 21:06
Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten. Person X ist etwas orientierungslos. Person X hat noch 13 Tage Urlaub die Sie nehmen soll.
Die Kündigung wird dem Betriebsrat laut Personalchefin vorgelegt. Der Entschluss sei Fix. Person X wird sich dann wohl morgen bei der Agentur für Arbeit melden und sich einen neuen Job suchen müssen. Eine Frage hat Person X aber noch die Kündigung soll dann einfach akzeptiert werden? Das bedeutet in 2 Wochen ist Schluss und Person X hat keine Rechte mehr? Kündigungsfrist Schutz gilt dann nicht? Soll Person X einen Anwalt einschalten? Lohnt sich das?
ZitatEine Frage hat Person X aber noch die Kündigung soll dann einfach akzeptiert werden? :
Nein, Person X muss sich dann entscheiden, entweder man akzeptiert oder lässt die Kündigung darauf prüfen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat
ZitatSoll Person X einen Anwalt einschalten? Lohnt sich das? :
Das einschalten eines Anwaltes lohnt sich immer für den jeweiligen Anwalt.
Beim Mandanten kommt es darauf an, was der Anwalt an Salär möchte, das sollte man zuvor abklären. Denn im Arbeitsrecht zahlt man in der ersten Instanz seinen Anwalt selber.
Ohne zu sehr in die Details zu gehen:
- deine Probezeit ist um. Die vereinfachte, 'grundlose' Kündigung ist nicht mehr möglich
- andererseits bist du noch keine 6 Monate dort beschäftigt. Eine Kündigung in dieser Zeit ist möglich aus Gründen, "die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt" sind (KSchG § 1 Abs. 2).
Die Bemerkung deiner Chefin, es passe einfach nicht, deutet auf den ersten Teil hin (unterstrichen). Allerdings muss dieses Nicht-passen-Wollen schon einiges an Gewicht mit sich bringen, um gelten zu können.
- Dir bleibt unbenommen, eine Kündigungsschutzklage zu versuchen; vor Gericht wird sich erweisen, ob die Begründung des AG tragfähig ist.
(Möglicher- und wahrscheinlicher- bzw. realistischerweise wird die Klage am Ende darauf hinauslaufen, dass der AG eine Entschädigung zahlt, du aber deinen Arbeitsplatz tatsächlich nicht wiederbekommst.)
Ich empfehle dir, mit dem BR oder PR Kontakt zu suchen; der wird dir auch genauer sagen können, was vorgeworfen wird. Einen RA benötigst du in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht, brauchst du auch nicht.
ZitatEine Kündigung wird schriftlich erfolgen und dann mit 2 Wochen zum Monatsende gelten. :
Vermutlich nicht.
Zitat- andererseits bist du noch keine 6 Monate dort beschäftigt. :
Und damit fällt er in die sogenannte Tariflücke.
Es gibt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, aber der Tenor geht dahin, dass nach Ablauf einer verkürzten Probezeit auch die normalerweise geltenden Kündigungsfristen innerhalb der ersten 6 Monate nicht mehr gelten, sondern die Fristen aus § 30 Abs. 5 Satz 2 TVöD anzuwenden sind.
Demnach würde diese hier 6 Wochen zum Monatsende betragen.
-- Editiert von User am 13. November 2024 10:52
Liebe Community,
Danke für euere Antworten.
Heute gab es ein Gespräch von Personal mit Person X.
Persohn X wird Ende Dezember gekündigt. Bedeutet bis zum 31.12.2024 bleibt er ihm betrieb und bekommt das November und Dezember Gehalt normal. Ab dem 1.1.2025 muss er sich einen neuen Job suchen. Zusätzlich jetzt bei der AG für Arbeit suchend melden mit den end Datum 31.12.2024.
vielen Dank für eure Unterstützung.
Naja das Leben spielt halt leider so.
Aber es gibt halt Menschen die Menscheln an einem vorbei.
Der Hauptgrund ist das eine Kollegin sich bei der Personal und Verwaltungs Chefin gegen Person X ausgesprochen hat. Obwohl Person X keinen goldenen Löffel gestohlen hat. Es ist Schwer zu akzeptieren da Person X sich wirklich Wohlgefühl hat. Aber es bringt nichts. Es wird begründet mit „es passt einfach nicht" Person soll das Akzeptieren. Weitere oder detaillierte Gründe will man nicht nennen. Ich hoffe ich konnte euch einen Einblick in Person X Situation geben. Vielen lieben Dank an jede einzelne Nachricht.
Wenn ich Fabians Anliegen recht verstehe, geht es ihm in erster Linie um die Kündigung als solche: Er versteht die Begründung nicht. Erst in zweiter Linie dann die Frage nach der K-Frist; spatenklopper referiert hier anscheinend Haufe
Blaubär danke für deine Mühe,
Weiß sich wirklich zu schätzen.
In erster Linie Hatte Person X befürchtet das die Kündigung 2 Wochen ist.
Dem ist aber nicht so. Ein kleiner Trost.
Wäre es so gewesen hätte Person X ehrlich fürs erste nicht weiter gewusst.
Einen Anwalt wird Person X nicht nehmen. Lohnt sich ja nicht bei den Kosten. Es ist eine ekelhafte Situation die sich jetzt gestellt werden muss. Arbeitsmarkt und Jobsuche heißt es jetzt leider.
Inzwischen hat es sich geklärt. Danke für die Info.
X kann den Resturlaub noch beantragen und nehmen. Das ist sein Recht.
X wird ZUM 31.12.2024 gekündigt. Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.24. Es gibt also einen kleinen Zeitaufschub. Grundsätzlich bleibt die Situation so ***.
X kann und sollte sich ab jetzt bereits um einen neuen Job bemühen. Das geht ja meist mit Bewerbungen los.
X sollte sich jetzt bei der zuständigen Arbeitsagentur ---arbeitsuchend--- melden. Das geht telefonisch.
Hat X evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld aus einer vorigen Beschäftigung?? Dann sollte X sich am 2.1.25 --arbeitslos-- melden.
Eine Einzelmeinung einer Kollegin war ganz sicher nicht der Grund. Insgesamt wurde entschieden, dass alles doch nicht passt. Das *Wohlfühl-Gefühl* hilft hier nicht und da es keine goldenen Löffel beim ÖD gibt, wäre auch das kein Kündigungsgrund.
Alles Gute im neuen Job.
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