Hallo,
mein man hatte sein ersten befristeten Vertrag als Lehrkraft (quasi Quereinsteiger). Der ging bis zum 11.06.2025. Darüberhinaus wurde er weiter eingeplant. Er ist und geht weiterhin arbeiten.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Vertrag angeblich nicht automatisch verlängert worden ist.
Wie ist es, wenn man nach der Befristung weiter zur Schule geht und unterrichtet?
Ich weiß nicht wie das im öffentlichen Dienst ist. Ich kenn das von der freien Marktwirtschaft anders. Wenn man nach der Befristung weiterarbeiten geht und keiner schickt dich nach Hause, dann bist du weiter angestellt.
Wir wollen nicht klagen. Wir wollen nur wissen wie die Situation ist.
Die wollen Ihn weiter haben. Aber muss sich neu bewerben und wird dann erst nach den Ferien eingestellt. Er muss sich dann freiwillig versichern, etc.
Öffentlicher Dienst befristeter Vertrag
Zitat :Er ist und geht weiterhin arbeiten.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Vertrag angeblich nicht automatisch verlängert worden ist.
Dafür würde ich gerne die rechtliche Grundlage wissen; zwar ist richtig, dass 'einfach weiterarbeiten' nicht so ganz automatisch zum Fristlosen AV führt - der AG muss mindestens zur Kenntnis genommen haben -, aber spätestens jetzt weiß der AG (wenn dein Mann noch weiterarbeitet bis zum Schuljahresende) und 14 Tage über die Frist hinaus ist nun nicht wirklich ein Pappenstiel.
Mit der Aussage würde ich mich nicht zufrieden geben. Im ÖD ist es letztlich auch nicht anders als sonst im Wirtschaftsbereich.
Allerdings solltet ihr den AV prüfen, ob diese Automatik im AV selbst ausgeschlossen ist.
Befremdlich finde ich auch, dass dein Mann sich selbst versichern muss - was ist denn der Status? Evtl. ist er gar nicht angestellt im klassischen Sinn?
Der Mann arbeitet wohl als Lehrer. Da gibt es nochmals besondere Regelungen im ÖD, die von Land zu Land/Schulträger zu Schulträger verschieden sind. Grund dafür sind u.a. die langen Ferienzeiten, die dann nicht bezahlt werden müssen und eine ungemein große Anzahl von befristeten Verträgen. Ich habe da bei bestimmten Konstellationen so meine Zweifel, ob die wirklich rechtskonform sind. Werden aber wohl allgemein akzeptiert.
Deshalb müsste man sich das spezielle Konstrukt sehr genau anschauen. Ich wage mal mutig die Einschätzung, dass der Vertrag spätestens mit Beginn der großen Ferien im Sommer endet.
wirdwerden
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Das ist der zensierte Vertrag.
https://pastebin.com/5bk7EdLE
Die Automatik wird nicht ausgeschlossen.
... also Befristung mit Sachgrund; ob der Dauer von Feb.- Juni möglicherweise Krankheitsvertretung.
Du sagst/schreibst zwar, dass dein Mann weiterhin dort unterrichtet, aber nichts zum Sachgrund der Befristung und schon gar nicht, ob der oder die wahrscheinlich Vertrene evtl. wieder zurückgekehrt ist.
Wenn dein Mann immer noch unterrichtet, sollte er nun einen unbefristeten AV haben.
Aus dem AV ergibt sich nichts, was für die Annahme des AG spräche.
Ein Kuriosum am Rande: die Probezeit dauert länger als die Befristung.
Zitat :Wenn dein Mann immer noch unterrichtet, sollte er nun einen unbefristeten AV haben.
Aus dem AV ergibt sich nichts, was für die Annahme des AG spräche.
Ein Kuriosum am Rande: die Probezeit dauert länger als die Befristung.
Der Unterrichtet ab dem 11.06. Er wurde auch auch bis zum 11.07. eingeplant. Was bedeutet das jetzt? Ist er unbefristet bei der Landesregierung als Lehrkraft eingestellt? Was kann er denen sagen? Mit welchen Gesetzten und §§ z.B.?
Was genau meinst du mit "was für die Annahme des AG spräche."
Ist das mit der Probezeit ist ein Fehler?
-- Editiert von User am 27. Juni 2025 10:00
Ich hatte doch darauf hingewiesen, dass wir es hier mit einem "Paket" zu tun haben. Da gibt es Tarifverträge, wahrscheinlich auch so was wie Betriebsvereinbarungen; die Problematik mit den Sommerferien, darauf habe ich auch hingewiesen. Wir haben es hier mit einem sehr speziellen Problem zu tun. Ich würde dem Lehrer dringend empfehlen, mit dem Personalrat Kontakt aufzunehmen. Es wäre erst einmal zu klären, wie das mit den Sommerferien dort abgewickelt wird.
wirdwerden
Das mit dem genauen Gesetzt und § würde mich interessieren. Dann kann mein mann Die Bezierksregierung darauf ansprechen. Würde mich interessieren was die dazu sagen.
Zitat :Wenn man nach der Befristung weiterarbeiten geht und keiner schickt dich nach Hause, dann bist du weiter angestellt.
Richtig. Allerdings ist es etwas konkreter: "Man ist weiter angestellt, wenn ein entscheidungsbefugte Person vom Weiterarbeiten weiß, und man trotzdem nicht nach Hause geschickt wird."
In der freien Wirtschaft muss also der Geschäftsführer / Personalleiter mitbekommen haben, dass man weiterarbeitet. Heimliches Weiterarbeiten reicht nicht.
Hier ist also das Problem, ob eine Entscheidungsbefugte Person mitbekommen hat, dass die Lehrkraft weiterarbeit. Das wäre wahrscheinlich die Bezirksregierung. So lange die Bezirksregierung also gar nicht weiß, dass die Lehrkraft weiterarbeit, kann sich der Vertrag auch nicht automatisch verlängert haben.
Zitat :Hier ist also das Problem, ob eine Entscheidungsbefugte Person mitbekommen hat, dass die Lehrkraft weiterarbeit. Das wäre wahrscheinlich die Bezirksregierung. So lange die Bezirksregierung also gar nicht weiß, dass die Lehrkraft weiterarbeit, kann sich der Vertrag auch nicht automatisch verlängert haben.
Was ist mit der Schulleitung und die Orga? Die entscheiden doch auch. Die die sind doch auch Entscheidungsbefugt. Zumindest die Schulleitung.
Zitat :Die die sind doch auch Entscheidungsbefugt. Zumindest die Schulleitung.
aber gewiss nicht hinsichtlich Einstellung/Entlassung von Personal
Zumindest in der freien Wirtschaft gilt: Das Weiterarbeiten muss jemand mitbekommen haben, der auch berechtigt ist, über Einstellungen und Entlassungen zu entscheiden. Und wenn man dann trotzdem nicht nach Hause geschickt wird, gilt der Vertrag als verlängert.
Ich weiß jetzt nicht wie weit die Kompetenzen einer Schulleitung in NRW gehen. Aber in meinem Bundesland entscheidet die Schulleitung nicht über Einstellungen und Entlassungen, sondern das Schulamt des Bezirks.
Ansonsten: Ist die Lehrkraft, die in Elternzeit war (und deshalb vertreten werden musste) planmäßig aus der Elternzeit zurückgekehrt? Wenn nein, dürfte eine Verlängerung doch nur eine Formsache sein.
.... also: du kannst hier noch lange herumdiskutieren.
Den aktuell wichtigsten Rat sollte dein Mann unbedingt umsetzen: BR oder PR hinzunehmen!
Was ich noch viel spannender finde als die Befristungsthematik: bekommt er denn für die aktuelle Arbeit Geld? Wurde der Juni voll oder anteilig bezahlt oder steht das Gehalt noch aus?
Der öffentliche Dienst der Länder zahlt nachschüssig. Das Juni-Gehalt wird noch gar nicht da sein.
Zitat :aber gewiss nicht hinsichtlich Einstellung/Entlassung von Personal![]()
aber die Teilen das Personal ein. Die müssen doch wissen, wer einsetzbar ist.
Zitat :Ansonsten: Ist die Lehrkraft, die in Elternzeit war (und deshalb vertreten werden musste) planmäßig aus der Elternzeit zurückgekehrt? Wenn nein, dürfte eine Verlängerung doch nur eine Formsache sein.
ja die wollen verlängern. Erst nach den Sommerferien, damit die nicht bezahlen brauchen. Vorher muss neu beworben werden, freiwillig versichern, weil mein man ein Gewerbe hat, was er kurzfristig eigentlich abverkaufen wollten/aufgeben wollte.
Mach das mal nach jeder befristung. Ist voll aufwändig. Mehrere Seiten Formulare für die Krankenkasse ausfüllen, etc.
Was komisch ist. Bei seiner Kollegin steht die gleiche Person, die in Elternzeit ist. Wahrscheinlich noch bei mehreren Lehrkräften, die befristet arbeiten.
Du nutzten eine Lücke aus. Beschäftigung mit Sachbezug kan man wohl 1000 mal verlängern auch wenn es befristet ist. Das wird misbraucht.
-- Editiert von User am 27. Juni 2025 21:27
Zitat :1x Hilfreiche Antwort
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Er wollte am Anfang eingearbeitet werden. Das gibt es im öffentlichen Dienst wohl nicht. Dann wurde vorgeschlagen ein Monat auf Honorarbasis zu arbeiten. Dieser Vertrag ist noch gültig. Darüber wollen die bezahlen. Er soll eine Rechnung einreichen. Er muss sich selber versichern. Er hat so dann Nachteile. Als Angestelter der Landesregierung eher nicht. Hier zahlt der Arbeitgeber die hälfte der Sozialabgaben z.B.
Steuerlich hat er vielleicht auch Nachteile.
-- Editiert von User am 27. Juni 2025 21:28
-- Editiert von User am 27. Juni 2025 21:28
Zitat :In der freien Wirtschaft muss also der Geschäftsführer / Personalleiter mitbekommen haben, dass man weiterarbeitet. Heimliches Weiterarbeiten reicht nicht.
Das war doch nicht heimlich. Die Schule wollte es das so. Über die App (Webunits oder so) haben die in jeden Tag eingeplant und er ein sein Unterricht abgehalten. Das ist doch nicht heimlich. Quasi auf Anweisung.
Zitat :Was komisch ist. Bei seiner Kollegin steht die gleiche Person, die in Elternzeit ist. Wahrscheinlich noch bei mehreren Lehrkräften, die befristet arbeiten.
Du nutzten eine Lücke aus. Beschäftigung mit Sachbezug kann man wohl 1000 mal verlängern auch wenn es befristet ist. Das wird missbraucht.
So ist es - das geht nicht an, dass der Sachgrund für Befristung bei Mehreren ein-und-dieselbe Person sein soll.. Und mit dieser Hammer-Information rückst du jetzt heraus nach 18 Diskussionsrunden
Folglich ist der AV deines Mannes nicht ordentlich befristet.
Auf zum Arbeitsgericht, sag' ich Mal. Und auf Entfristung klagen, so sich die Behauptung belegen lässt.
Zitat :So ist es - das geht nicht an, dass der Sachgrund für Befristung bei Mehreren ein-und-dieselbe Person sein soll.. Und mit dieser Hammer-Information rückst du jetzt heraus nach 18 Diskussionsrunden![]()
Oh das dürfen die nicht? Dann soll er von seinem Kollegen und Kollegin ein Foto bitte von dem Namen, der im Vertrag steht.
Alles echt komisch. Wie Ihr gesagt habt. Auch mit der Probezeit, dass die länger ist als die Befristung.
Die Misbrauchen die Verträge/Gesetze echt.
Also ich würde Klagen.
Man machst sich ja bei der Landesregierung unbeliebt dann mit der Klage. Man wird doch bestimmt dann gekündigt. Vielleicht in der Probezeit oder später. Und eine weitere Stelle als Lehrer bekommt man dann bestimmt nicht.
... ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass 2 Leute mit mit Sachgrund befristeten Verträgen diese 1 Person vertreten, nämlich wenn beide unterschiedliche Fächer abdecken - aber die Rechtsprechung ist da ganz klar: es muss einen konkreten Bezug geben; es geht nicht an zu sagen, irgendein/e 'John oder Jane Doe' wird es schon geben mit Langzeiterkrankung, in Elternzeit oder was immer.
Um auch das zu korrigieren: mit Sachgrund befristete AV können verkettet werden - aber doch nicht beliebig; 1000 Mal stimmt nicht. Nach einer Reihe von Jahren nimmt die Rechtsprechung an, dass von 'befristetem Bedarf' die Rede nicht mehr sein kann.
Dass man sich durch Klage gegen den AG 'beliebt machen' wird, ist gewiss zu viel erwartet. Kündigung deswegen wäre unerlaubte Sanktion und würde scheitern; abgesehen davon sind Landesregierungen immerzu in juristische Auseinandersetzungen verwickelt, das ist Tagesgeschäft. Richtig ist aber, dass heimliche Sanktionen wie: keine Verlängerung der Befristung möglich sind - andererseits gibt es aber eben diesen Lehrermangel.
Der Witz dieser Konstellation ist oder wäre aber, dass dein Mann von Anfang an einen unbefristeten AV hätte, wenn sich bewahrheitet, dass diese Person für diverse Vertretungen als Sachgrund herhalten muss. Dann isses nix mit Kündigung in der Probezeit.
Zitat :So ist es - das geht nicht an, dass der Sachgrund für Befristung bei Mehreren ein-und-dieselbe Person sein soll.. Und mit dieser Hammer-Information rückst du jetzt heraus nach 18 Diskussionsrunden
Natürlich geht das.
Wenn Lehrkraft Müller, die bislang vollzeit unterrichtet hat, in Elternzeit ist, dürfen auch zwei (oder noch mehr) Teilzeit-Vertretungskräfte eingestellt werden.
Zitat :Das war doch nicht heimlich. Die Schule wollte es das so. Über die App (Webunits oder so) haben die in jeden Tag eingeplant und er ein sein Unterricht abgehalten. Das ist doch nicht heimlich. Quasi auf Anweisung.
Ja - aber kam die Anweisung von einer berechtigten Person? (In der freien Wirtschaft reicht es halt auch nicht, wenn die Anweisung vom Schichtleiter kommt.)
Wer hat denn den bisherigen Arbeitsvertrag von Seiten des Arbeitgebers unterschrieben ?
Wenn der Schulleiter berechtigt war, Arbeitsverträge zu unterschreiben, dann reicht eine Anweisung vom Schulleiter aus, dass sich der Vertrag verlängert hat. Wenn nicht, dann hat der Schulleiter mit der Abweisung weiterzuarbeiten möglicherweise seine Kompetenzen überschritten.
Zitat :Alles echt komisch. Wie Ihr gesagt habt. Auch mit der Probezeit, dass die länger ist als die Befristung.
Das ist aber weder unzulässig noch ungewöhnlich, sondern im öffentlichen Dienst normal - jedenfalls bei befristeten Stellen.
Zitat :Also ich würde Klagen.
Ich würde mich um eine Vertragsverlängerung kümmern. Wenn zu zu vertretende Lehrkraft nicht planmäßig zurückkehrt aus der Elternzeit, dann besteht der Vertretungsbedarf weiter. Dann sind die Chancen auf Vertragsverlängerung doch bei gefühlten 95%. Da müsste die Schulleitung mal Druck bei der Bezirksverwaltung machen. Oder die Schulleitung geht halt davon aus, dass der Vertrag sowieso verlängert wird ...
Ich teile @drkabos Einschätzung. Und nochmals: die Regelungen für Lehrer sind wegen der vielen Schulferien sehr speziell und örtlich sehr verschieden. Der Personalrat kennt sie, wir nicht.
wirdwerden
Zitat :Der Personalrat kennt sie, wir nicht.
ist der Personalrat in der Schule als Lehrer tätig?
Zitat :Personalrat
Vielleicht einfach mal googeln, wenn man einen Begriff nicht kennt.
Zu viel an Ahnungslosigkeit ...
Das ist so, deshalb nennt sich das -befristetet-.Zitat :Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Vertrag angeblich nicht automatisch verlängert worden ist.
Befristung für ein Schul-Halbjahr. In NRW ist der letzte Schultag der 11.7.25.
Ich nehme an, er wird auch bis zum 11.7. bezahlt werden. Dafür muss mE nicht der komplette Vertrag in Frage gestellt werden.
Nicht nur in NRW werden befristet angestellte Lehrkräfte an öffentl. Schulen zunächst nur bis zum Ende des Schuljahres beschäftigt.
In der Zeit der Schulferien sind sie leider arbeitslos und müssen sich uU selbst krankenversichern, wenn sie keinen Anspruch auf ALG haben oder nicht familienversichert (zB bei dir) in der gesetzl. KV sind.
Bewerben für das nächste Schuljahr sollte er sich auf jeden Fall, und nicht nur bei dieser Schule, die ihn *weiter haben will*. Das hätte er längst schon tun sollen...
Er muss also nicht die Bezirksregierung irgendwas fragen.
Auch der Personalrat der Schule wird nur auf den Arbeitsvertrag hinweisen, da er jetzt nicht weiß, ob die andere Lehrerin nach den Ferien wiederkommt oder länger in Elternzeit bleibt.
Oder ob eine andere Lehrkraft länger ausfällt.
Was dein Mann tun soll, steht eigentlich alles im Vertrag.
Ob er zu Beginn des nächsten Schuljahres nochmals angestellt wird, ergibt sich häufig erst dann... nicht selten nach Kassenlage.
Und: Die Schulleitung dieser Schule wird ihren Bedarf auch bei der Bezirksregierung anmelden.
Das interessiert aber weder die Schulleitung noch die Bezirksregierung.Zitat :weil mein man ein Gewerbe hat, was er kurzfristig eigentlich abverkaufen wollten/aufgeben wollte.
Dein Mann konnte schon im Februar 25 lesen, was da kommt...
Vorsicht.... Manchmal ist es kein echter Missbrauch, sondern einfach ein Fehler im Schreiben?Zitat :Die Misbrauchen die Verträge/Gesetze echt.
Frau xy und Herr xy... sowas lässt sich auch ohne Klage klären.
-- Editiert von User am 28. Juni 2025 11:39
-- Editiert von User am 28. Juni 2025 11:44
Zitat :Ich nehme an, er wird auch bis zum 11.7. bezahlt werden. Dafür muss mE nicht der komplette Vertrag in Frage gestellt werden.
Das komische ist, dass der Vertrag 4 Wochen vor den Ferien befristet war.
Hätte er nichts gesagt, hätte er bis zum 11.07. gearbeitet. Das ist per Zufall aufgefallen.
Hat er nicht irgendwie Glück? Das durch den weiteren Einsatz und Einsatz aus seinem befristeten Vertrag ein unbefristeter evtl. geworden ist? Eigentlich muss sich doch die Schule doch freuen. Finde ich.
Das habe ich gelesen. Evtl. ging man im Februar davon aus, dass die Lehrkraft im Mutterschutz/Elternzeit ab 12. 6. wiederkommt.Zitat :Das komische ist, dass der Vertrag 4 Wochen vor den Ferien befristet war.
Dass man deinem Mann nicht gesagt hat, warum er auch ab 12.6. in der Schule *gebraucht wird*, klärt sich sicher noch. Immerhin hat ihn die Schulleitung NICHT nach Hause geschickt, sondern noch zum Unterricht eingeteilt. Und er kann den Honorarvertrag für den letzten Monat geltend machen.
Befristete und Quereinsteiger sind nun mal leider nicht x-fach abgesichert, sind nicht ohne Nachteile, sind eben keine langjährig angestellten Lehrer mit xy Vorteilen und Sicherheitsnetzen.
Wann und bei wem und warum hat er denn was gesagt? Welcher Zufall? Du hast doch erst vorgestern hier gefragt.Zitat :Hätte er nichts gesagt,
Wir waren hier schon so weit, dass der Vertrag die Variante *unbemerkt unbefristet* wohl nicht hergibt.
Schon im Februar konnte er die Zeit nach dem 11.6. vorbereiten... zB durch Bewerbungen...oder das mit seinem Gewerbe.
Dass wohl alle Schulen und nicht nur die in NRW froh wären und jauchzen würden, wenn bei jedem Lehrerausfall aus welchen Gründen...an der Schultür immer gleich ein passender Quereinsteiger-Lehrer klingeln und sofort unterrichten würde... darf man annehmen.
Die Realität sieht anders und ziemlich bitter aus. Mit Glück hat das alles wenig zu tun.
Zitat :Schon im Februar konnte er die Zeit nach dem 11.6. vorbereiten... zB durch Bewerbungen...oder das mit seinem Gewerbe.
Es geht nicht darum. Es geht darum, dass die ein Fehler gemacht haben. Ihm weiter eingesetzt haben. Und dadurch glücklicherweise evtl. ein unbefristeter Vertrag entstanden worden ist.
Zitat :Und er kann den Honorarvertrag für den letzten Monat geltend machen.
Wie gesagt, hat er mit einem Honorvertrag mehr Nachteile. Er muss sich freiwillig versichern, ca. 600€ im Monat zahlen, etc.
Was wäre, wenn er keinen gültigen/aktiven Honorarvertrag hätte?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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