Kündigung und Betriebsrat

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
ACGirl
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung und Betriebsrat

Hallo, habe Aufgaben aus der Schule, aber finde nicht die passenden Infos.


Aufgabe:

- Maßnahmen gegenüber Mitarbeiter
- Beteiligungsrecht des Betriebsrats (entsprechend Betriebsverfassungsgesetztes)

Fall 1:
Herr M. kam innerhalb einer Woche 2 mal 30 Min. zu spät. Er wurde bereits abgemahnt. Nun kommt er erneut 2 mal 20 Min zu spät.

Fall 2:
Angestellter H. meldete sich 10 Tage krank, half aber seiner Frau in der ihrem Laden aus und wurde dabei erwischt.

Fristlose Kündigung, oder?
Hat der Betriebsrat mitzureden?

Fall 3:
Betriebsrat Müller hat sich mehrfach mit der Geschäftsführung gestritten, weil der Betriebsrat gegen mehrere Betriebsinterne Versetzungen vergeblich Widerspruch eingelegt hatte. Bei der Auseinandersetzung hat Herr Müller den Geschäftsführer mehrmals unhöflich beschimpft.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kleiner Tipp: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__102.html

Ansonsten gibts im realen Leben da keine klare Regelung. Das ist von der Situation beim AG abhängig. Okay wenn ein BR da ist, wirds kein so kleiner Betrieb sein. Angehört werden muss der BR bei Kündigung grundsätzlich (also logischerweise auch bei der frislosen).

Fall 1) seh ich noch keinen Grund zur fristlosen Kündigung

Fall 2) durchaus. Vertrauensverlust

Fall 3) typischer Lehrbuchfall. im RL würd ich erst mal fragen worin die 'Beschimpfungen' bestanden.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Fall 3: unter *Vier Augen* oder in Gegenwart von anderen Personen? Wenn JA; welcher Personenkreis?
:wipp:

MfG


-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... bei kündigungsabsicht des AG muss der br zwingend vorher angehört werden - ob der einwände erhebt oder nicht, ist dann sekundär.

bei 1 ist die kündigung durchaus drin - im schichtbetrieb usw. kann ja von den 20 min durchaus etwas abhängen
bei 2 sicher
bei 3 handelt es sich offenbar nicht um beleidigungen noch um tätlichkeiten - es wäre also zu konkretisieren, was mit unhöflich und beschimpfen gemeint ist.

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