Hallo, habe Aufgaben aus der Schule, aber finde nicht die passenden Infos.
Aufgabe:
- Maßnahmen gegenüber Mitarbeiter
- Beteiligungsrecht des Betriebsrats (entsprechend Betriebsverfassungsgesetztes)
Fall 1:
Herr M. kam innerhalb einer Woche 2 mal 30 Min. zu spät. Er wurde bereits abgemahnt. Nun kommt er erneut 2 mal 20 Min zu spät.
Fall 2:
Angestellter H. meldete sich 10 Tage krank, half aber seiner Frau in der ihrem Laden aus und wurde dabei erwischt.
Fristlose Kündigung, oder?
Hat der Betriebsrat mitzureden?
Fall 3:
Betriebsrat Müller hat sich mehrfach mit der Geschäftsführung gestritten, weil der Betriebsrat gegen mehrere Betriebsinterne Versetzungen vergeblich Widerspruch eingelegt hatte. Bei der Auseinandersetzung hat Herr Müller den Geschäftsführer mehrmals unhöflich beschimpft.
Kündigung und Betriebsrat
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kleiner Tipp: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__102.html
Ansonsten gibts im realen Leben da keine klare Regelung. Das ist von der Situation beim AG abhängig. Okay wenn ein BR da ist, wirds kein so kleiner Betrieb sein. Angehört werden muss der BR bei Kündigung grundsätzlich (also logischerweise auch bei der frislosen).
Fall 1) seh ich noch keinen Grund zur fristlosen Kündigung
Fall 2) durchaus. Vertrauensverlust
Fall 3) typischer Lehrbuchfall. im RL würd ich erst mal fragen worin die 'Beschimpfungen' bestanden.
Hallo,
Fall 3: unter *Vier Augen* oder in Gegenwart von anderen Personen? Wenn JA; welcher Personenkreis?
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... bei kündigungsabsicht des AG muss
der br zwingend vorher
angehört werden - ob der einwände erhebt oder nicht, ist dann sekundär.
bei 1 ist die kündigung durchaus drin - im schichtbetrieb usw. kann ja von den 20 min durchaus etwas abhängen
bei 2 sicher
bei 3 handelt es sich offenbar nicht um beleidigungen noch um tätlichkeiten - es wäre also zu konkretisieren, was mit unhöflich und beschimpfen gemeint ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten