Unentgeltliche Nacharbeit wegen Leistungsmangel

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jun.Chef
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeltliche Nacharbeit wegen Leistungsmangel

Hallo an alle Forums-User,

wir haben in unerer Firma aktuell das Problem, dass einige Mitarbeiter sich Ihrer Pflicht als Arbeitnehmer nicht mehr ganz bewusst sind und häufiger "schlechte" Arbeit abliefern, die die Kunden letztendlich bemängeln.

Diese Situation hätten wir gerne irgendwie wieder unter Kontrolle gebracht. zum einen kam uns in den Sinn, Mitarbeiter Ihre eigens "kreierten" Mängel Unentgeltlich beseitigen zu lassen.

Nun hätten wir gerne gewusst ob dies machbar ist oder was es sonst für möglichekiten gibt, diese AN zur Sorgfalt zu ermahnen?

Denn letztenendes leidet unser Firmenimage darunter...

Mfg der Jun.Chef


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10 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

So einfach ist das nicht.

Hier wäre erst mal eine Ursachenanalyse notwendig, schließlich betrifft es immerhin mehrere MA. Ist beispielsweise die Personaldecke zu dünn? Ist das Betriebsklima schlecht? Ist die Arbeitszeit zu lang? usw. usw. Hier überhaupt einen Nachweis zu führen dass das allein an den ANern liegt, dürfte so gut wie unmöglich sein und nur ein Nachweis könnte überhaupt zu einem solchen Eingriff berechtigen.

Wenn das überhaupt geht, könnte das nur durch eine vertragliche Regelung möglich sein. Ich glaube aber kaum, dass alles der AN dann in unentgeldlicher tragen muss, schließlich würde dann das Arbeitgeberrisiko dann auf die AN abgewälzt werden.



Was man machen kann, ist beispielsweise ein Prämiensystem einzuführen, die abhängig von der Güte der Arbeit sind. Das könnte einen gewissen Anreiz liefern. Oder ein Teil des Gehalts leistungsabhängig zu definieren, dass erfordert jedoch die Zustimmung der ANer. Dann müssten aber Zielvereinbahrungen mit den ANern getroffen werden, die auch wirklich erreichbar sind.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Generell haben die Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen zu folgen. Machen Sie das nicht kann man Sie abmahnen und bei mehrfacher Verstößen auch rausschmeissen. Machen sie grob fahrlässig (absichtlich) Fehler würden Sie auch haften.

Diese Haftung könnte man auch "nacharbeiten" lassen. Jedoch nur wenn das grob fahrlässig gemacht wird.

quote:
häufiger "schlechte" Arbeit abliefern, die die Kunden letztendlich bemängeln.

Den Schuh das der Kunde sowas merkt muss du dir selbst anziehen. Wenn Arbeiten solchen Leistungsschwankungen haben muss man die eben kontrollieren. Die Kontrollkosten muss man investieren.
Sind die Fehler zu häufig muss man den Ablauf der Arbeit korregieren, geeigneteres Person einstellen oder das vorhande Schulen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Generell haben die Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen zu folgen. Machen Sie das nicht kann man Sie abmahnen und bei mehrfacher Verstößen auch rausschmeissen. Machen sie grob fahrlässig (absichtlich) Fehler würden Sie auch haften.


Das ist zwar prinzipiell möglich, sollte aber das letzte Mittel darstellen. Denn normalerweise dürften deutliche Ermahnungen reichen. Abmahnungen werden meist dann erst ausgesprochen, wenn sie der Vorbereitung einer Kündigung dienen.

Auch macht jeder Mensch mal Fehler, so dass man hier immer untersuchen muss, ob jemand überdurchschnittlich viel Fehler macht. Wenn die Fehlerquote insgesamt steigt, kann das die verschiedenste Ursachen haben.

quote:
Diese Haftung könnte man auch "nacharbeiten" lassen. Jedoch nur wenn das grob fahrlässig gemacht wird.

Wenn Kontollmechanismen fehlen, trifft dem Arbeitnehmer wenn überhaupt nur eine Teilschuld.
Und grob fahrlässig dürfte eher selten nachweibar sein. Schließlich macht jeder Mensch Fehler.

Ich halte daher unbedingt vor jeden Maßnahmen eine umfassensde Analyse hier für erforderlich (s.o.).



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 09.11.2009 22:28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Ein 'Nachsitzen' wie in der Schule dürfte zwar den gewünschten Effekt aufweisen, jedoch sind hier hohe Hürden zu überwinden (siehe meine Vorredner).


Sofern z.B. eine geeignete Endkontrolle fehlt und die fehlerhaften Teile dadurch erst den Kunden erreichen, wäre dem Arbeitgeber sogar ein hoher Anteil an der Schuld anzurechnen.


Hier wäre in der Tat eine Ursachenforschung zu betreiben.


Wenn ich ein geborchenes Bein habe, gehört ein Gips darum damit es wieder ordentlich zusammenwächst, wenn ich nur Schmerzmittel nehme, wird das Bein nicht zusammenwachsen und sich eventuell sogar entzünden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

.. und hast du schon einmal mit den leuten geredet, d.h. ihre sicht auf die dinge erkundet? das solltest du mit einem couch von außen machen, damit nicht von vornherein die hierarchie jede äußerung blockiert.
die unvoreingenommene analyse ist wirklich zentral: wenn motivationsmängel im vordergrund stehen, ist die sachlage anders als bei schulungsmängeln usf.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Für die Aussage:
Diese Haftung könnte man auch "nacharbeiten" lassen. Jedoch nur wenn das grob fahrlässig gemacht wird.

wäre eine Quellenangabe oder ein Gesetz oder auch nur ein Urteil spannend.

Es gibt keine unbezahlte Strafarbeit im deutschen Arbeitsrecht.
Glücklicherweise!

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" Don`t feed trolls"

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Natürlich in Absprache mit den Angestellten, die sicher froh sind den Schaden selbst zu reparieren als Schadenersatz zu leisten.

Natürlich gibt keine Zwangsarbeit bei uns.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

quote:
Diese Haftung könnte man auch "nacharbeiten" lassen. Jedoch nur wenn das grob fahrlässig gemacht wird.

wäre eine Quellenangabe oder ein Gesetz oder auch nur ein Urteil spannend.


Eventuell anstelle der Enschädigung in Geld ?

§ 823 BGB - Schadensersatz ?

Weitergehende Regelungen findet man in § 249 BGB bis § 255 BGB.
Interessant dürfte § 254 BGB sein, der das Mitverschulden regelt (zugunsten des Arbeitnehmers).


Die Hürden sind hierfür jedoch (zum Glück für den Arbeitnehmer) sehr hoch angsetzt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Bin ich froh, daß andere auch das Problem haben.

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" "

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#10
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 150x hilfreich)

Wenn das in Deutschland durchkommt,dass Chefs ihre Mitarbeiter zu kostenloser Nachtarbeit zwingen,weil ihnen die Leistung der Angestellten nicht mehr genügt,dann vielen Dank,dann gute Nacht Marie.....
Sowas kann auch unter Zwangsarbeit laufen und das gab es vor 70 Jahren schon einmal.....von wegen "Arbeit macht frei".....

Ne,mal im Ernst,als Chef sollte man sich auch an die eigene Nase packen und den Dingen auf den Grund gehen!
Notfalls muß halt mal ein Neutraler Beobachter von außerhalb hinzugezogen werden,um solche Mißstände aufzudecken,denn es liegt nicht immer nur alles am "dummen" Arbeitnehmer, oftmal liefern die Betriebe schon den Ansatz dafür,dass es halt nicht "glatt" laufen kann....
Oftmals liegt es an der Qualität des zu verarbeitenden Materials,der Zubehörmaterialien,der Werkzeuge und halt der Ausstattung der einzelnen Arbeitsplätze.
Dies sind die Grundlagen,die der Chef zur Verfügung stellt,und wenn diese bereits ungenügend bis mangelhaft sind,kann selbst der versierteste Mitarbeiter keine Bestleistung erbringen.
Aus Scheixxe kann man halt kein Gold zaubern,und das weiß jeder!

Und da wie erwähnt mehrere Arbeitnehmer scheinbar betroffen sein sollen,sieht das doch sehr nach Verschulden der Firma aus,sprich des Chefs.

Wie wärs seitens der Führungsebene mal mit nem Gespräch mit dem Betriebsrat? Vielleicht kann das schon einiges Aufklären?


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