Urlaubsberechnung - Samstag

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Seni85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsberechnung - Samstag

Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Urlaubsberechnung, vielleicht kann mir jemand helfen

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Arbeitszeit: 6-Tage-Woche, 40 Stunden
Urlaub: 30 Arbeitstage

Wir arbeiten abwechselnd Samstags für 4 Stunden, wenn und bekommen in der Woche, in der wir Samstags arbeiten müssen innerhalb der Woche 4 Stunden freizeitabgeltung.

Nun will unser Chef Ostersamstag den Laden schließen und sagt, wir müssen einen Urlaubstag dafür nehmen, ist das denn korrekt, ich meine unser Urlaub ist ja als "Arbeitstage" (laut gesetz Mo-Fr.) ausgesprochen

Ich bin für jede Antwort dankbar

Gruß Seni85

-----------------
""

-- Editiert am 16.03.2011 20:29

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

wenn ich recht verstehe, arbeitest du nicht jeden samstag, sondern jeden zweiten, also abwechselnd. dann müssen m.e. diejenigen, die an diesem samstag dienstplanmäßig arbeiten müssten, urlaub nehmen oder plusstunden abbauen,
,,, sofern nicht der AG durch seine maßnahme in annahmeverzug gerät - dann müsste niemand urlaub nehmen. man könnte evtl. die maßnahme als freistellung durch den AG ansehen, aber so sicher bin ich mir da nicht, weil die maßnahme auf jeden fall mit angemessenem vorlauf angekündigt wird und unter das driektionsrecht des AG fallen könnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Arbeitstage sind m.W. Werktage, an denen regelhaft gearbeitet wird. Auf welches Gesetz beziehen Sie sich in der Frage der Definition?
Wieviele Urlaubstage wurden Ihnen denn bisher für eine Woche Urlaub abgezogen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seni85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst mal danke für die Antworten ...

also für eine Woche Urlaub muss ich immer 5 Urlaubstage nehmen, egal ob ich an dem betreffenden Samstag eingeteilt gewesen wäre oder nicht.

Ich arbeite jeden dritten Samstag



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dann ist nicht nachvollziehbar, wie der Arbeitgeber begründen könnte, dass Sie für Ostersamstag einen Urlaubstag nehmen sollen.
Wenn der Chef einen Tag den Laden schließen will, dann gerät er in "Annahmeverzug" und die Arbeitnehmer müssen deshalb keinen Urlaubtag anrechnen lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seni85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat gesagt, damit alle ein langes Wochenende haben, schließen wir an Ostersamstag ... aber ich versteh halt nicht, warum wir einen Tag Urlaub nehmen sollen

Das gleiche Problem betrifft den 24 und 31 Dezember.
Die Regelung bei uns ist, dass wir für diese beiden Tage nur eine Urlaubstag nehmen müssen ... nun fallen dieses Jahr beide Tage auf einen Samstag ... Samstags hätten wir ja normalerweise auf, aber da Heiligabend und Silvester schließen wir auch, aber warum soll ich einen urlaubstag dafür nehmen, fällt ja auch wieder auf einen Samstag ... hmm ist schon irgendwie ganz schön kompliziert :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich finde das jetzt nicht wirklich kompliziert. Wenn Ihr AG normalerweise einen Urlaubsantrag für 5 Tage erwartet, wenn Sie eine Woche freinehmen wollen, bleibt nur die Frage, wie er jetzt darauf kommt, dass Sie auf einmal auch für einen Samstag einen Urlaubstag nehmen müssen.
Den Widerspruch soll der Arbeitgeber doch bitte mal erklären.
Und auch die rechtliche Grundlage nennen.
Dürfte ihm schwerfallen, dazu was zu finden :devil:



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seni85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ja auch der Meinung, dass ich keinen Urlaubstag für den Samstag nehmen muss, ich werde mal mit ihm sprechen.

Vielen Dank für die Antworten,

:)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen