teilzeit in elternzeit

28. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchende77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
teilzeit in elternzeit

Hallo kennst sich jemand mit teilzeit in Elternzeit aus?

Habe bereits bei Antragstellung der Elternzeit für 3 Jahre beantragt in Teilzeit nach 1 Jahr wieder zu kommen.
Mein AG lehnt das ab. Er hat mehr als 15 MA und ich bin auch schon 8 Jahre dabei. In meiner Abteilung wird gerade jemand eingestellt in Vollzeit, der meine alten Tätigkeiten ausüben soll.

Der AG lehnt jegliche Teilzeittätigkeit im Unternehmen ab. Man wolle das auch in Zukunft nicht.

Was kann man da tun?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19936 Beiträge, 7232x hilfreich)

klagen. wenn du den nerv dazu hast.
dein AG nimmt das tzbfg nicht zur kenntnis. alle stellen sind darauf zu überprüfen, ob sie in tz auszuüben sind. usw.
wenn der AG dir aber keinen tz-job in der elternzeit zur verfuügung stellen will, bist du andererseits frei, woanders eine tz-stelle zu suchen.

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#2
 Von 
ratsuchende77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

bis die klage durch ist, ist die Elternzeit bestimmt vorbei. Muss er mir denn dann Schadensersatz zahlen wenn ich gewinne?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Hier geht es nicht um das TzBfG sondern um das BEEG. Das ist ein entscheidender Unterschied. Nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG kann der AG nämlich nur ablehnen, wenn dringede betriebliche Gründe entgegen stehen.

Hier sollte als erstes geprüft werden, ob der schriftliche Antrag den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 Sätze 2 und 3 BEEG entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, dies nachholen und den Antrag dem AG nachweisbar zukommen lassen. Dann erstmal abwarten was geschieht.

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