Heirat in Dänemark ??? Hilfe !!!

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
sonja1971
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat in Dänemark ??? Hilfe !!!

Hallo,

mein Freund kommt mit einem Touristen Visa im Sommer nach Deutschland, da das Heiratsvisum wohl ca. ein Jahr dauert, hat man ihm auf der deutschen Botschaft in Algier gesagt. Meiner Meinung nach geben sie wohl das Heiratsvisum nicht gerne raus. Zuerst sagte man ihm, sowas würde es garnicht geben ! Er kommt aus Algerien. Wir wollen heiraten, was aber in Deutschland sehr schwer und zeitaufwendig ist. Wir haben nur 90 Tage demnach. Jetzt meine Frage, wie ist das nun mir einer Heirat in Dänemark ? Ich habe gehört, es wäre sehr viel einfacher und unkomplizierter ? Wie muss ich vorgehen ? Oder geht die Heirat in Deutschland doch schneller ? Gibt es nun das Heirats Visum in Algerien oder nicht ? Und warum dauert das so lange ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Sonja,

eine Freundin von mir hat damals in Dänemark geheiratet (sie: in Deutschland lebende Kroatin, er: Belgier). Am Besten Du setzt Dich da mal mit den Behörden in Verbindung, aber das ist wohl wirklich ziemlich unkompliziert. Nachdem sie ewig auf ihre Unterlagen aus Kroatien gewartet hat, und diese dann auch nicht vollständig eingetroffen sind, hatten die beiden die Faxen dicke, und haben etwa einen Monat später in Dänemark geheiratet. Dazu braucht man laut ihrer Aussage nur einen gültigen Personalausweis.

Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft (oder eine innerhalb der EU)hast, wird die Hochzeit auch ohne Probleme in Deutschland anerkannt.

Leider weiß ich aber auch nicht, ob es in Deinem Fall irgendwelche Unterschiede gibt, die es erschweren können (z. B. bezüglich Arbeitserlaubnis o.ä.).

Hoffe trotzdem, fürs erste geholfen zu haben.

Gruß

Line

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Sonja1971 versuche es mal unter
www.tonder.dk
Heiraten in Dänemark anklicken.
Dort wird man dir gerne weiter helfen
Wir haben auch in Dänemark geheiratet.
Eine kurze Hochzeitsreise war auch mit dabei.

Viel Spaß in Tonder

-----------------
"Vielen Dank im Voraus"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo ich bin es nochmal
habe mich etwas vertan.
Hier eine kleine änderung die euch weiter helfen wird.

http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Heiraten_in_DK/de-heiraten-t.htm

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sundance
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Information zwecks Eheschließung in Dänemark

Es besteht evtl. eine Möglichkeit, dass man in Dänemark bürgerlich getraut werden kann. Man sollte sich jedoch vorher bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe auch anerkannt wird (In Deutschland kein Problem). Für die endgültige Entscheidung, ob Ihr in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:

1. Geburtsurkunden für Braut und Bräutigam

(Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bei Ihrer Ankunft – schickt niemals dem Standesamt den Pass zu!) Die Urkunden müssen in deutsch oder englisch abgefasst sein oder mit einer anliegenden, autorisierten, deutschen Übersetzung versehen sein.

2. Aufenthaltsbescheinigungen
zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam.
Die Bescheinigungen werden von Eurem zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, dass Ihr in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).

3. Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil
Sollte einer von Euch vorher verheiratet gewesen sein, muss das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muss. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist des weiteren eine Bescheinigung des Nachlassgerichts einzureichen, dass gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Ihr diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlassgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden.
Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.

Nachdem Ihr das Standesamt Euerer Wahl kontaktiert haben, werdet Ihr von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumente. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.

Falls Sie die Mitteilung erhalten, dass Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können, müssen Sie sich während der Bearbeitung Ihrer Urkunden, welches normalerweise 4-5 Tage dauert, in der Stadt aufhalten.

Ein Aufgebot ist nicht erforderlich und Trauzeugen können vom Standesamt normalerweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Eheschließung ist in Deutschland rechtskräftig.

Sollte einer von Euch noch keine 18 Jahre alt sein, so erkundigen Euch bitte zuerst beim Standesamt, da eine Sondergenehmigung erforderlich ist.

Beachtet folgendes zu den Einreisebestimmungen für Dänemark:

Ihr müsst bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen, da die Thaifrau kein EU-Staatsbürger ist und nicht in einem Schengenerland gewöhnlich mit legaler Aufenthaltserlaubnis wohnhaft ist. Es ist Euere alleinige Verantwortung dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Für Ausländer (falls Thaifrauen die verheiratet sind mitkommen), die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können.
Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
-Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
-Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)

LEGALE EINREISE NACH DÄNEMARK (SEHR WICHTIG) ich empfehlen dringend, (bevor Ihr die Dokumente einreicht), sich bei dem nächstliegenden dänischen Konsulat in dem Land wo man Wohnt, zu erkundigen, wie man legal nach Dänemark Einreisen. (Ist oben zwar schon beschrieben, aber....)


Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.

Haben Ihr zu den Einreisebestimmungen noch Fragen, wenden Euch bitte an:

Königlich Dänische Botschaft
10787 Berlin
Rauchstr. 1,
Postfach 301245,
10722 Berlin
Tel.: 030/50 50 20 00
Fax: 030/50 50 20 50
Email: beramb@um.dk
http://www.daenemark.org


Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.


Solltet Ihr darüber hinaus weitere Fragen haben, setzen Euch einfach mit einem der nachstehenden Standesämter in Dänemark in Verbindung:
In der Nähe der Grenze

STANDESAMT TØNDER
Tønder Kommune
Kongevej 57
DK - 6270 Tønder
Tel. 0045 74 72 18 10

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STANDESAMT HADERSLEV
Haderslev Kommune
Rådhuset
DK - 6100 Haderslev
Tel. 0045 74 22 23 24

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STANDESAMT SØNDERBORG
Sønderborg Kommune
Rådhustorvet
DK - 6400 Sønderborg
Tel. 0045 74 42 93 00


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STANDESAMT AABENRAA
Aabenraa Kommune
Storegade 30
DK - 6200 Aabenraa
Tel. 0045 74 62 12 00

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:)

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und bitte bedenken, dass die Heirat nicht automatisch bedeutet, dass dein Mann hierbleiben kann. Es kann sein, dass er trotz Heirat erst noch einmal ausreisen muss und ihr Familienzusammenführung beantragen müßt.
Ich hoffe, du kennst deinen Verlobten gut.
Meine Cousine ihr Mann hat das Kind nach Algerien entführt, damit sie ihren Scheidungsantrag zurück zieht, ihm fehlten noch 6 Monate zur "dauernden Aufenthalterlaubnis". Durch glückliche Umstände hatte sie ihr Kind nach 5 Wochen wieder.
Während der Mann von Algerien aus versuchte, die Scheidung zu verhindern (angeblich nicht im Interesse des Kindes), hatte er sich schon längst in Algerien scheiden lassen.
Informiere dich unbedingt in Bi-nationalen Zentren über die Problematik.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marpel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

ich benötige dringend die richtige Nummer von der Tonder Kommune . Die im Internet angegebene ist nicht mehr aktuell : Könnt Ihr mir da weiter helfen ???
Gruß Marpel

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo marpel,
wenn due generelle infos zu thema heiraten in dänemark suchst, schau mal hier nach
http://www.agentur-schaupp.de/
wir haben unsere heirat über diese agentur organisiert und waren super zufrieden.
gruss,
kristijan

3x Hilfreiche Antwort

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