Fahrzeug ohne Papiere gekauft, Halter will keine eidesstatt. Versicherung abgeben

14. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
1080p
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Fahrzeug ohne Papiere gekauft, Halter will keine eidesstatt. Versicherung abgeben

Hallo,

ich würde gerne mal eure Meinung zu einem Thema hören:

Person A erbt ein Fahrzeug, die Papiere können aber nicht aufgefunden werden. Der Verlust der Papiere wurde der Zulassungsstelle nie gemeldet, auch nicht vom Erben als das Fahrzeug in dessen Eigentum überging. Nun kauft Person B das Fahrzeug als Ersatzteilspender per Handschlag ohne Papiere, verwirft aber den Plan und verkauft das Fahrzeug ebenfalls ohne Papiere (aber mit Vertrag) an Person C weiter.

Person C möchte das Fahrzeug aber nicht ausschlachten sondern erneut zulassen. Weil der Verlust der Papiere aber nie gemeldet wurde, ist hierfür eine eidesstattliche Versicherung von Person A nötig. Ein Kontakt kann hergestellt werden, aber Person A möchte mit der Sache nichts zu tun haben oder versucht Kapital aus der Sache zu schlagen (will also für die Erklärung bezahlt werden).

Die Behörde bestätigt, dass der Erblasser von Person A der letzte Halter gewesen ist. Das Fahrzeug ist abgemeldet, evtl. waren die Papiere zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht verloren gegangen. Gestohlen ist das Fahrzeug nicht.

Die Frage ist nun, ob Person C eine rechtliche Handhabe gegen Person A hat. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ein Verlust des Fahrzeugbriefs der Behörde anzuzeigen. Dies ist nicht geschehen, betrifft aber vielleicht den Erben garnicht oder gilt nur für angemeldete Fahrzeuge (?).
Kann Person A zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden?

Bin für Hinweise dankbar! MfG




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von 1080p):
Kann Person A zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden?

Ich sehe da keine Möglichkeit.

Man hat einen Ersatzteilspender ohne Papiere gekauft und genau das bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
1080p
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie steht es denn um das Unterlassen der Verlustmeldung ggü. der Behörde? Die FZV besagt, dass der Verlust gemeldet werden muss. Wäre das dann nur eine Ordnungswidrigkeit aus der sich aber keine Ansprüche von Person C ableiten lassen?
Kann Person C die Behörde in die Pflicht nehmen, sich über den Verbleib der von ihr ausgestellten Papiere informieren zu lassen? Sind ja immerhin amtliche Urkunden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Strafen aus Ordnungswidrigkeiten / Straftaten befriedigen nur den Strafanspruch des Staats.
Zivilrecht ist davon völlig getrennt.



Zitat (von 1080p):
Kann Person C die Behörde in die Pflicht nehmen, sich über den Verbleib der von ihr ausgestellten Papiere informieren zu lassen?

Da wäre mir keine Möglichkeit bekannt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
1080p
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Für Person A hört es sich gut an, sie kann entscheiden zu helfen oder es zu lassen. Schlimmstenfalls steckt jemand der Behörde, dass es keine Verlustmeldung gab, dann könnte (??) es für die OWI nen Bußgeld geben (oder auch nicht).
Person C, die vielleicht in der Annahme gekauft hat, eine eidesstattliche Versicherung durch Person A wäre kein Problem, hat dann Pech gehabt oder muss Person A noch etwas "ermutigen", z.B. finanziell.

Vielleicht gibts ja auch noch eine andere Rechtsauffassung zu dem Thema, mich würde es interessieren.

-- Editiert von User am 15. Mai 2023 00:09

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von 1080p):
Das Fahrzeug ist abgemeldet, evtl. waren die Papiere zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht verloren gegangen.
Zum Zeitpunkt der Abmeldung waren die Papiere somit vorhanden.

Zitat (von 1080p):
Schlimmstenfalls steckt jemand der Behörde, dass es keine Verlustmeldung gab, dann könnte (??) es für die OWI nen Bußgeld geben (oder auch nicht).
Unfug. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug kann ich mit den Papieren machen, was ich will.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von 1080p):
Weil der Verlust der Papiere aber nie gemeldet wurde, ist hierfür eine eidesstattliche Versicherung von Person A nötig.

Woraus sollte sich diese Notwendigkeit ergeben? Meiner Meinung nach ist C hier in der Pflicht diese Erklärung abzugeben.

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#7
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Unfug. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug kann ich mit den Papieren machen, was ich will.


Nö. Das ist so nicht richtig und kann einen sogar in erhebliche Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nö. Das ist so nicht richtig
Warum?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nö. Das ist so nicht richtig und kann einen sogar in erhebliche Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden bringen.
Kannst Du das mal mit einem Gesetzestext belegen? Wenn ich meine Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 nach Kfz Abmeldung verbrenne ... wen soll das was angehen?

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Kannst Du das mal mit einem Gesetzestext belegen? Wenn ich meine Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 nach Kfz Abmeldung verbrenne ... wen soll das was angehen?


Verbrennen ist unerheblich.

Aber zu "was ich will" gehört auch "Verändern" und "Verkaufen" - und beides könnte zu argen Problemen führen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Aber zu "was ich will" gehört auch "Verändern" und "Verkaufen" - und beides könnte zu argen Problemen führen.
Okay ... wenn ich Korinthen k****n will.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Aber zu "was ich will" gehört auch "Verändern" und "Verkaufen" - und beides könnte zu argen Problemen führen.

Richtig.
Und irrelevant, denn er kann damit immer noch machen was er will, dann muss er nur mit eventuell eintretenden negativen Folgen leben ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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