Hallo,
ich würde gerne mal eure Meinung zu einem Thema hören:
Person A erbt ein Fahrzeug, die Papiere können aber nicht aufgefunden werden. Der Verlust der Papiere wurde der Zulassungsstelle nie gemeldet, auch nicht vom Erben als das Fahrzeug in dessen Eigentum überging. Nun kauft Person B das Fahrzeug als Ersatzteilspender per Handschlag ohne Papiere, verwirft aber den Plan und verkauft das Fahrzeug ebenfalls ohne Papiere (aber mit Vertrag) an Person C weiter.
Person C möchte das Fahrzeug aber nicht ausschlachten sondern erneut zulassen. Weil der Verlust der Papiere aber nie gemeldet wurde, ist hierfür eine eidesstattliche Versicherung von Person A nötig. Ein Kontakt kann hergestellt werden, aber Person A möchte mit der Sache nichts zu tun haben oder versucht Kapital aus der Sache zu schlagen (will also für die Erklärung bezahlt werden).
Die Behörde bestätigt, dass der Erblasser von Person A der letzte Halter gewesen ist. Das Fahrzeug ist abgemeldet, evtl. waren die Papiere zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht verloren gegangen. Gestohlen ist das Fahrzeug nicht.
Die Frage ist nun, ob Person C eine rechtliche Handhabe gegen Person A hat. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ein Verlust des Fahrzeugbriefs der Behörde anzuzeigen. Dies ist nicht geschehen, betrifft aber vielleicht den Erben garnicht oder gilt nur für angemeldete Fahrzeuge (?).
Kann Person A zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden?
Bin für Hinweise dankbar! MfG
Fahrzeug ohne Papiere gekauft, Halter will keine eidesstatt. Versicherung abgeben
ZitatKann Person A zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden? :
Ich sehe da keine Möglichkeit.
Man hat einen Ersatzteilspender ohne Papiere gekauft und genau das bekommen.
Wie steht es denn um das Unterlassen der Verlustmeldung ggü. der Behörde? Die FZV besagt, dass der Verlust gemeldet werden muss. Wäre das dann nur eine Ordnungswidrigkeit aus der sich aber keine Ansprüche von Person C ableiten lassen?
Kann Person C die Behörde in die Pflicht nehmen, sich über den Verbleib der von ihr ausgestellten Papiere informieren zu lassen? Sind ja immerhin amtliche Urkunden.
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Strafen aus Ordnungswidrigkeiten / Straftaten befriedigen nur den Strafanspruch des Staats.
Zivilrecht ist davon völlig getrennt.
ZitatKann Person C die Behörde in die Pflicht nehmen, sich über den Verbleib der von ihr ausgestellten Papiere informieren zu lassen? :
Da wäre mir keine Möglichkeit bekannt.
Danke für die Antwort.
Für Person A hört es sich gut an, sie kann entscheiden zu helfen oder es zu lassen. Schlimmstenfalls steckt jemand der Behörde, dass es keine Verlustmeldung gab, dann könnte (??) es für die OWI nen Bußgeld geben (oder auch nicht).
Person C, die vielleicht in der Annahme gekauft hat, eine eidesstattliche Versicherung durch Person A wäre kein Problem, hat dann Pech gehabt oder muss Person A noch etwas "ermutigen", z.B. finanziell.
Vielleicht gibts ja auch noch eine andere Rechtsauffassung zu dem Thema, mich würde es interessieren.
-- Editiert von User am 15. Mai 2023 00:09
Zum Zeitpunkt der Abmeldung waren die Papiere somit vorhanden.ZitatDas Fahrzeug ist abgemeldet, evtl. waren die Papiere zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht verloren gegangen. :
Unfug. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug kann ich mit den Papieren machen, was ich will.ZitatSchlimmstenfalls steckt jemand der Behörde, dass es keine Verlustmeldung gab, dann könnte (??) es für die OWI nen Bußgeld geben (oder auch nicht). :
ZitatWeil der Verlust der Papiere aber nie gemeldet wurde, ist hierfür eine eidesstattliche Versicherung von Person A nötig. :
Woraus sollte sich diese Notwendigkeit ergeben? Meiner Meinung nach ist C hier in der Pflicht diese Erklärung abzugeben.
ZitatUnfug. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug kann ich mit den Papieren machen, was ich will. :
Nö. Das ist so nicht richtig und kann einen sogar in erhebliche Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden bringen.
Warum?ZitatNö. Das ist so nicht richtig :
Kannst Du das mal mit einem Gesetzestext belegen? Wenn ich meine Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 nach Kfz Abmeldung verbrenne ... wen soll das was angehen?ZitatNö. Das ist so nicht richtig und kann einen sogar in erhebliche Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden bringen. :
ZitatKannst Du das mal mit einem Gesetzestext belegen? Wenn ich meine Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 nach Kfz Abmeldung verbrenne ... wen soll das was angehen? :
Verbrennen ist unerheblich.
Aber zu "was ich will" gehört auch "Verändern" und "Verkaufen" - und beides könnte zu argen Problemen führen.
Okay ... wenn ich Korinthen k****n will.ZitatAber zu "was ich will" gehört auch "Verändern" und "Verkaufen" - und beides könnte zu argen Problemen führen. :
ZitatAber zu "was ich will" gehört auch "Verändern" und "Verkaufen" - und beides könnte zu argen Problemen führen. :
Richtig.
Und irrelevant, denn er kann damit immer noch machen was er will, dann muss er nur mit eventuell eintretenden negativen Folgen leben ...
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