Falsche KM angabe im Kaufvertrag

27. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
thebigblubb
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche KM angabe im Kaufvertrag

Moin,
ich habe vor ca. 2 Wochen ein gebrauchtes Motorrad von privat gekauft. Dabei viel auf das der Tacho mph (Meile, km x 1.6) anzeigt, mir wurde aber vor Zeugen versichert das der KM-Zähler KM anzeigt (im Kauffertrag steht auch km und nicht Meilen)!
Nun ist mir aber aufgefallen das der KM-Zähler doch Meilen anzeigt, das Motorrad hat also eine wesendlich höhere Laufleistung als im Kaufvertrag steht.
Als 2. Problem stellt sich heraus das aus dem Motor Öl leckt.

Was kann ich nun tun??

mfG Stefan




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Was das Ölleck angeht, kommt es darauf an, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Ich hatte selbst einmal eine Suzuki GSX-R 750 mit Meilentacho. Es wäre mir neu, das es möglich ist, in einem Tacho die Geschwindigkeit in Meilen anzuzeigen, daneben jedoch die Laufleistung in Kilometern anzuzeigen. Insofern hätte Ihnen ein wenig mehr Argwohn gut zu Gesicht gestanden.
Wenn Sie also beweisen können, das Ihnen eine Kilometerlaufleistung zugesichert und nicht lediglich ein deutsches Kaufvertragsformular füchtig ausgefüllt wurde, dann könnten Sie vom Kaufvertrag wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zurück treten bzw. den Kaufpreis mindern. Denkbar wäre auch, das der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat, auch dann hätten Sie die vorgenannten Rechte.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
velebit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich suche seit lägeren eine Antwort auf folgende Frage:

Wechen Gewicht haben angebliche Mündliche zusicherungen zusicherungen von eingenschaften. Ich kann mir nicht vorstellen das etwas anderes gelten kann als es in Kaufvertrag dren Steht.Beispiel:Beim verkauf von diesen Motorad erzählt der Kaufer das locker 200 Km/h Schaft und das es sehr einfach zu fahren ist. Von diesen angaben steht natürlich nichts in dem Kaufvertrag.

Falls ich den Motorad vier vochen spähter leid bin oder erhäblich preiswerteren Angebot gefunden habe, behapte ich einfach der motorad schaft keine 250 Km/ stunde und gegensatz zu behaptungen des Verkaufers es ist sehr umständlich den Motorrad zu Fahren.Ich nenne einfach par Zeugen ( Gute bekante den ich auch schon mal ein gefallen getan habe) und gehe vor Gericht .Und siemal ich bin den Motorad wider los.


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