Nach 150 km Getriebe defekt - Gewährleistung ?

15. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 150 km Getriebe defekt - Gewährleistung ?

Guten Tag allerseits,

ich habe vor drei Tagen bei einem Gebrauchtwagenhändler einen
Opel Zafira,
Bj 2006,
187.000 km,
Schaltwagen,
Diesel
gekauft.
Beim Kauf hat mich der Händler noch darauf hingewiesen das er natürlich die gesetzlliche Gewährleistung wahrnimmt, es aber für ihn ganz klar ist, das er mir die ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist und ich ihm, das heißt wortwörtlich : Nach sechs Monaten können Sie mir nix beweisen und ich Ihnen in den ersten 6 Monaten nicht.

Nun ist der Fall eingetreten. Ich bin jetzt 145 km gefahren und prompt macht Kupplung ganz böse scharrende Geräusche beim treten, bis man sie wieder loslässt. Beim fahren selbst spüre ich keine Beeinträchtigung.

Mir ist natürlich klar, das Getriebe, Kupplung, Bremsen etc normale Verschleißteile sind, aber nach einer so kurzen Nutzung kann es doch bei der Fahrzeugübergabe nicht in Ordnung gewesen sein.

Kann mir hier jemand genaueres dazu sagen ?? Werde heute noch beim Händler vorbei fahren, wäre aber froh über jeden Tip den ich bekommen kann.

Vielen lieben Dank bereits für eure Mühen,
Lionsgate

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Der Händler hat sich/ihnen quasi selbst die Antwort schon gegeben.

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#2
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Der Händler hat sich/ihnen quasi selbst die Antwort schon gegeben.



Das denke ich auch, bin nur irritiert, weil ich in Foren bei meinen voran gegangenen Recherchen sehr häufig davon gelesen habe, das Kupplung und deren Teile grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen sein sollen. Daher mein Beitrag hier, immerhin sind sie die Fachmänner ;-) udn ich kann viel selbstbewusster beim Händler auftreten ;-)
Das denke ich auch, bin nur irritiert, weil ich in Foren bei meinen voran gegangenen Recherchen sehr häufig davon gelesen habe, das Kupplung und deren Teile grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen sein sollen. Daher mein Beitrag hier, immerhin sind sie die Fachmänner ;-) udn ich kann viel selbstbewusster beim Händler auftreten ;-)

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von lionsgate):
weil ich in Foren bei meinen voran gegangenen Recherchen sehr häufig davon gelesen habe, das Kupplung und deren Teile grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen sein sollen.
Das ist natürlich Quatsch. Sollte es allerdings so sein, dass die Kupplung einfach nur normal verschlissen sein sollte, dann wäre dies kein Gewährleistungsrelevanter Mangel. Vor dem Kauf wäre sie dann kurz vor der Verschleissgrenze gewesen und nun verschlissen. Es kommt also wirklich darauf an was genau kaputt ist. Grundsätzlich aber ist der VK in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel eben auf normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Kann er das, ist er raus aus der Geschichte. Kann er das nicht, zahlt er. Bei 187.000km kann es durchaus sein, dass ihm dieser Nachweis gelingt und er nicht für eine verschlissene Kupplung aufkommen braucht. In diesem Fall hättest du dann Pech gehabt.

-- Editiert von micbu am 15.09.2016 09:15

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
weil ich in Foren bei meinen voran gegangenen Recherchen sehr häufig davon gelesen habe, das Kupplung und deren Teile grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen sein sollen


Das ist die Tendenz der Laiensphäre zur (falschen) Generalisierung, dann verbreiten sich (falsche) Merksätze wie "keine Gewährleistung auf Verschleißteile" (oder "wer auffährt, ist immer schuld" oder "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" usw.).

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#5
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


hehe...Da haben Sie völlig Recht. Und dennoch juckt es einen immer häufiger in den Fingern zu "googeln" . Aber ich bin froh, hier Antwort von Ihnen allen zu erhalten danke natürlich bereits allen die sich bereits Zeit für mich genommen haben.

Ich werde gleich persönlich bei dem Händler vorstellig und bin sehr gespannt, wie er sich verhalten wird. In jedem Fall werde ich Sie auf dem laufenden halten.

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#6
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Also ich war beim Händler.

Er sieht keinen Handlungsbedarf. Es seien nur die Gummipuffer abgenutzt und dies sei eine Krankheit der gesamten Baureihe.

Die Geräusche müsse man hinnehmen.

Ich werde wohl noch eine zweite Meinung von einem Vertragshändler einholen - wie Verhalte ich mich dann richtig ? Immerhin hat er klipp und klar gesagt das eine Reparatur nur wegen dieser scharrenden und mahlenden Geräusche für ihn nicht in Frage kommt - der Wagen würde ja fahren und es hätte keinen Einfluss auf die fahreigenschaften.

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#7
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich schon wieder.

Wie bereits angekündigt war ich nun bei einem Opel Vertragshändler und habe das Geräusch beim Kuppeln untersuchen lassen.
Diagnose - Zweimassenschwungrad defekt. Kostenpunkt ca 2200 EUR. Den Schaden habe ich mir schriftlich bescheinigen lassen.

Habe den Verkäufer nun versucht telefonisch zu erreichen - leider war er nicht da - wollte zwar zurück rufen, hat er aber nicht - und dann sofort schriftlich ( per Fax ) mit einem Vordruck des Jura Forums , aufgefordert im Rahmen des Sachmängelhaftung / Gewährleistung, diesen Mangel zu beseitigen. Natürlich habe ich ebenfalls eine Frist von 14 tagen gesetzt - und das ich telefonisch auf einen Termin zum vorbeibringen des Wagens warte.

Was nun ?? Wenn er sich nicht meldet, bzw. sich weigert und die Frist abläuft ? Wie sähe der weitere Weg aus ? Könnte mir vorstellen das sich ein Rechtsstreit gerne mal Monate hinzieht und ich weiß nicht ob das Getriebe so lange durchhält. Und wenn ich ehrlich bin habe ich nach dem Autokauf auch keine 2.200 Euro mehr auf dem Sparbuch um in Vorkasse zu treten.

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#9
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm . ... leuchtet mir ein , aber - lacht jetzt nur - was muss ich unter einem selbstständigen Beweisverfahren verstehen ? Den Schaden begutachten lassen ? Sachverständiger ? Kann ich die Kosten dann mit einklagen ?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
ein sogeanntes selbstständiges Beweisverfahren vor zu schalten um den Zustand der Kaufsache beweissicher feststellen zu lassen.

Die Fotos und die restliche Dokumentation der Diasgnose des Vertragshändlers könnte doch auch ausreichend sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von lionsgate):
Den Schaden begutachten lassen ? Sachverständiger ? Kann ich die Kosten dann mit einklagen



Einklagen kannst du alles, aber bei diesen Eckdaten würde ich dir davon abraten.


Zitat (von lionsgate):
Diagnose - Zweimassenschwungrad defekt. Kostenpunkt ca 2200 EUR. Den Schaden habe ich mir schriftlich bescheinigen lassen.



Diese Aussage kann so nicht korrekt sein.


Zitat (von Harry van Sell):
Die Fotos und die restliche Dokumentation der Diasgnose des Vertragshändlers könnte doch auch ausreichend sein?



Es kann eigentlich gar keine Fotos geben und die Diagnose (Schätzung) vom Händler dürfte nicht viel wert sein.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich möchte hier gerne mal auf die Euporiebremse treten!

Dieses Zweimassenschwungrad ist Teil der Kupplung und diese ist genau so wie die Kupplungsscheibe (Die meisst zuerst verschlissen ist).

Die gennaten 2200Euro der Vertragswerkstatt, mag sein, dass die diesen Preis verlangen, aber auch dieser ist Utopisch hoch angesetzt!
In einer freien Werkstatt würdest du wohl sogar deutlich unter 1000Euro wegkommen mit neuem Zweimassenschwungrad UND neuer Kupplungsscheibe!

Bei den genannten 2200Euro wird sicherlich auch eine neue Kupplungsscheibe mit dabei sein, aber auf diese hättest du nichtmal Anrecht! Du hättest nur Anrecht auf ein neues (und selbst dieses muss nichtmal neu sein, sondern kann auch schon 180Tkm hinter sich haben) Zweimassenschwungrad!

Sagen wir jetzt mal, du hättest hier ein Mangel der unter die Gewährleisstung fällt, dann hast du das recht, dass der VK diesen behebt. Der VK widerrum hat das Recht nur die Zweimassenschwungscheibe zu wechseln, welche wie gesagt auch schon 180Tkm hinter sich haben darf! Sie muss nur funktionieren.

Wenn du jetzt diesen Mangel anderweitig reparieren lässt und den VK verklagst, dan solltest du dir über mehrere DInge im klaren sein, Ein Abzug neu für alt müsstest du dir gefallen lassen. Bei der Kupplungsscheibe, kannst du mit gut 90% rechnen. das Zweimassenscheungrad dürfte ebenso zu behandeln sein. Anteilig hättest du hier die Materialkosten zu tragen.

Solltest du das bei einer Vertragswerkstatt machen lassen (davon kann ich nur abraten aufgrund der Kosten) und dann die 2200Euro einfordern, dann wird wohl prozentual gequotelt! Was bedeutet, ein Richter legt fesst, wer wieviel in % vom Schadensbetrag zu übernehmen hat! Dementsprechend sind dann auch die Kosten für Gericht und Anwälte etc zu tragen.

Mein ganz ehrlicher Rat an dich, fahre mal zu einer freien Werkstatt und frage nach, was die für einen neuen Kupplugssatz inc Einbau haben wollen von dir. Habe dabei im Hinterkopf, der Händler schuldet dir nur ein gebrauchtes Zweimassenschwungrad, mehr nicht! Deine Kupplugsscheibe würde so oder so in absehbarer Zeit auf dich zukommen! Somit hättest du gleich die gesammte Kupplung neu!!!
Darüber würde ich an deiner Stelle mal nachdenken...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Es kann eigentlich gar keine Fotos geben und die Diagnose (Schätzung) vom Händler dürfte nicht viel wert sein.

Na, dann wäre das aber keine Diagnose wenn die Werkstatt nur "Geräuscheraten" gespielt hätte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
lionsgate
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend allerseits,

zuerst einmal möchte ich allen die mir bisher geantwortet haben, herzlichst danken. Dennoch bleibt mir im moment ein fader Beigeschmack im Mund.

Ich muss einfach mal etwas klarstellen.
Ich erwarte kein NEUES Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler. Natürlich ist mir klar das der Händler kein neues Getriebe samt Kupplung etc einbauen muss. Mir reicht es völlig wenn das defekte Teil das die Geräusche beim Kuppeln macht wieder ordnungsgemäß funktioniert. Nicht mehr und nicht weniger.

Ob ich dann selbst nach 10000 km sowieso wieder an das Getriebe muss weil die Kupplungsscheibe runter ist oder sonstwas - damit hat der Händler dann nix am Hut und ist für mich auch völlig in Ordnung. Sowas passiert wenn man Auto fahren möchte.

@lesen-denken-handeln
Es geht mir auch mitnichten um 2200 EUR - dies war die Aussage des Opel Vertragshändler. Ob der Verkäufer den Wagen nun für 100 oder 1000 EUR in einer Vertragswerkstatt, einer freien oder selbst bei sich im Vorgarten repariert --- ist mir völlig schnurz.

Und ob der Preis zu hoch angesetzt ist - keine Ahnung. spielt für mich auch keine Rolle. Sollte der Händler die Frist verstreichen lassen, dann muss ich den Wagen selbst reparieren lassen und werde über einen Anwalt die Reparaturkosten wieder versuchen reinzuholen.
Bin ich dabei verpflichtet eine Hinterhofwerkstatt zu nehmen oder ist der Vertragshändler angemessen ?

@CharlyT4
welche Eckdaten meinst du ? Immerhin ist ein solches Bauteil doch nicht innerhalb von 150 km so stark verschlissen das sich beim treten der Kupplung sämtliche Passanten nach dem Geräusch umdrehen weil es so laut wird.
Und warum kann meine Aussage über 2200 EUR für die Reparatur nicht korrekt sein ?
Also Kommentare wie deine kann ich mir getrost sparen. Bist du zufällig in einer Opel Werkstatt beschäftigt und kennst sämtliche Kenndaten meines Fahrzeuges um den Preis der Reparatur beurteilen oder sogar in Frage zu stellen.

Ach ja , wie kommst du zudem darauf das es sich beim Urteil der Werkstatt um eine Schätzung handelt ? Soweit ich mich informiert habe kann man durchaus die Funktionalität mit Geräten messen.

Und zum Schluss --- wie der Händler den Schaden diagnostiziert - natürlich gibt es keine Fotos - kann und will ich nicht beurteilen, schließlich bin ich kein Kfz meister udn die meisten hier im Forum wohl auch nicht. Auf irgendeine Aussage muss ich mich doch verlassen.
Gibt es eine - den Rechtstreit mal vor Augen - bessere Alternative als einen Opel Vertragshändler ?


Nun denn , also, ich möchte nicht undankbar erscheinen, aber einige Kommentare hier hatten zum Schluss nichts professionelles im Sinne von Rechtsfragen zur Gewährleistung mehr an sich. Was soll ich als Laie denn sonst machen als die Aussage einer Werkstatt, meine subjektive Wahrnehmung und das Verhalten des Verkäufers zu schildern ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von lionsgate):
Nun denn , also, ich möchte nicht undankbar erscheinen, aber einige Kommentare hier hatten zum Schluss nichts professionelles im Sinne von Rechtsfragen zur Gewährleistung mehr an sich.

Wer professionelle Antworten will sollte halt zum Profi: http://www.frag-einen-anwalt.de/



Zitat (von lionsgate):
Immerhin ist ein solches Bauteil doch nicht innerhalb von 150 km so stark verschlissen das sich beim treten der Kupplung sämtliche Passanten nach dem Geräusch umdrehen weil es so laut wird.

Nö, der Verschleiß ist ja naturgemäß schleichend.
Irgendwann ist der dann so stark das es Geräusche macht oder den Dienst komplett einstellt. Das kann sogar innerhalb von einem Meter passieren.

Und bestimmungsgemäßer Verschleiß unterliegt nicht der Gewährleistung. Weder nach einem Meter, noch nach 150 km.



Zitat (von lionsgate):
Und zum Schluss --- wie der Händler den Schaden diagnostiziert - natürlich gibt es keine Fotos - kann und will ich nicht beurteilen,

Nun, wenn es vor Gericht geht, dann wird aber genau das ein Richter mitbeurteilen. Und dann kann es für Dich teuer werden, wenn da einer "Geräuscheraten" gespielt hat.



Zitat (von lionsgate):
Nach sechs Monaten können Sie mir nix beweisen und ich Ihnen in den ersten 6 Monaten nicht.

Nun, er kann durchaus beweisen, das es sein um bestimmungsgemäßen Verschleiß handelt. Wenn er will. Es kann aber auch billiger sein, einfach vom Verwerter ein entsprechendes Schwungrad zu besorgen.

Und da ist es halt die Frage, ob man das machen lässt oder ob man sich mit dem Händler einigt und er - wenn das schon mal alles ausgebaut ist - Neuteile einbaut. Da haben dann nämlich beide was von.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von lionsgate):
Und ob der Preis zu hoch angesetzt ist - keine Ahnung. spielt für mich auch keine Rolle. Sollte der Händler die Frist verstreichen lassen, dann muss ich den Wagen selbst reparieren lassen



Wenn du der Meinung bist, dass du das machen mußt, dann mach es.
Und wenn der Preis zu hoch angesezt ist, kann dies für dich noch eine sehr große Rolle spielen.


Zitat (von lionsgate):
und werde über einen Anwalt die Reparaturkosten wieder versuchen reinzuholen.



Das habe ich dir auch schon gesagt - versuchen kannst du alles.
Deine Aussichten sind nur nicht sonderlich rosig.


Zitat (von lionsgate):
@CharlyT4
welche Eckdaten meinst du ?



Ich meine die Eckdaten deines Fahrzeugs.

10 Jahre alt und fast 200.000km.


Zitat (von lionsgate):
Immerhin ist ein solches Bauteil doch nicht innerhalb von 150 km so stark verschlissen



Nein, das hat auch niemand behauptet. Das ist nur deine Meinung an der du dich festbeißt.
Das Bauteil ist fast 10 Jahre und fast 200.000km alt.
Was wäre, wenn der Defekt erst in 2000km aufgetreten wäre? Oder schon
vor 5 Monaten?



Zitat (von lionsgate):
Und warum kann meine Aussage über 2200 EUR für die Reparatur nicht korrekt sein ?


Deine Aussage war:

Diagnose - Zweimassenschwungrad defekt. Kostenpunkt ca 2200 EUR.

Schau auf deinen schriftliche KV was da alles steht, dann ist die Frage beantwortet.
( siehe Post 13 von l. - d. - h.)



Zitat (von lionsgate):
Also Kommentare wie deine kann ich mir getrost sparen.


Keine Angst, ich halt mich ab jetzt raus.


Zitat (von lionsgate):
Bist du zufällig in einer Opel Werkstatt beschäftigt



Nein, ich bin nicht bei Opel beschäftigt, aber .................


Zitat (von lionsgate):
und kennst sämtliche Kenndaten meines Fahrzeuges



Die Eckdaten die du genannt hast, reichen mir für eine erste grobe Einschätzung via DAT.


Zitat (von lionsgate):
um den Preis der Reparatur beurteilen oder sogar in Frage zu stellen.



Das ist mein Job.


Wie lange war dein Auto in der Werkstatt? Getriebe aus-/eingebaut? Rechnungsbetrag für die Fehlersuche?


Zitat (von lionsgate):
Soweit ich mich informiert habe kann man durchaus die Funktionalität mit Geräten messen.



Ein Zweimassenschwung ist vom Aufbau und der Funktion ein sehr simples Bauteil.
Da finde ich den Einsatz von Geräten fast schon vermessen.
Man kommt nur ein bisschen schlecht ran an das Mistding.
Es geht hier aber auch gar nicht um die Funktionalität.




Zitat (von lionsgate):
Gibt es eine - den Rechtstreit mal vor Augen - bessere Alternative als einen Opel Vertragshändler ?



Wenn ich den Auftrag auf den Tisch bekommen würde, würdest du von mir nie und nimmer den
Stundenverrechnugssatz von Opel bekommen. Mein Chef würde mich aufhängen.



Zitat (von lionsgate):
Nun denn , also, ich möchte nicht undankbar erscheinen, aber einige Kommentare hier hatten zum Schluss nichts professionelles im Sinne von Rechtsfragen zur Gewährleistung mehr an sich.



Doch, die meisten Kommentare hier waren für ein Laienforum sogar sehr professionell. Es war nur nicht
das, was du hören wolltest.



Gruß charly



PS:

Nichts für Ungut. Für dich geht es genau um eine Sache - würde ein Richter diesen Defekt als Mangel
oder Verschleiß werten. Da Richter in der Regel wenig Ahnung von Autos und Schwungsscheiben haben, würde
dieser eine Sachverständigen beauftragen dies zu Untersuchen.

Darum:

Tipp 1: Ruf am Montag einfach mal 10 KFZ-Sachverständige an und frag sie freundlich ob sie diesen Mangel
als Verschleiß werten würden.

Tipp 2 : Versuch dich mit dem Verkäufer zu einigen und einen Deal zu machen.

Signatur:

Gruß Charly

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#18
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Man könnte auch ein gutes gebrauchtes mit Garantie verbauen ,dies kostet ein Bruchteil ,falls es mit der Gewährleistung des Händlers Probleme gibt .Ich habe mal auf Ebay geschaut , komplette neue Sätze , Schwungrad und Kupplungssatz kosten so zwischen 300 -500 Euro , dann such dir ne kleine Freie Werkstatt und lass es da instandsetzen . Solch Reparatur dauert in etwa 10 Stunden a 40-50 Euro Stundenlohn ......Da solltest du zwischen 800-1000 Euro gut dabei sein . Herstellerwerkstätten sind viel zu teuer , da wirste nur abgerubelt ,denn dies ist keine aufwändige Reparatur .

-- Editiert von kay1212 am 18.09.2016 15:17

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#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Man könnte auch ein gutes gebrauchtes mit Garantie verbauen ,dies kostet ein Bruchteil


Da spart man vielleicht 200 € und steht in 20.000 km mit dem gleichen Problem wieder in der Werkstatt.
Bei einer Reparatur, dessen Kosten hauptsächlich durch die Arbeitszeit verursacht werden, macht es überhaupt keinen Sinn gebrauchte Teile zu verbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
da wirste nur abgerubelt ,denn dies ist keine aufwändige Reparatur .
Dann bau mal das Getriebe aus um ZMS und Kupplung zu erneuern, du wirst überrascht sein.

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