Neuwagen (unwissentlich) mit Hagelschaden gekauft - was nun?

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen (unwissentlich) mit Hagelschaden gekauft - was nun?

Hallo,

wir haben am 28.11. unser neues Auto auf das wir vier Monate gewartet haben abholen dürfen.
Natürlich haben wir auch nachgeschaut ob der Wagen Beschädigungen oder ähnliches hat und uns ist im Autohaus nichts aufgefallen.

Dann stand der Wagen erstmal in der Garage da nur Sommerräder montiert sind und das Wetter bei 0° ist.
Am Abend des 30. ist meiner Freundin eine Delle im Dach aufgefallen.
Als ich genauer hingesehen habe noch eine weitere.
Als wir dann fertig waren zählten wir 48 Dellen auf dem Dach.

Wird also im Hagel gestanden haben das Auto.

Wir haben dann alle Dellen mit Kreppband markiert und das Auto heute beim Händler vorgestellt.
Es war allerdings nur eine Verkäufer und ein Mitarbeiter der Werkstatt vor Ort.
Diese haben es schon gesehen als sie auf das Auto zugingen und gesagt das ginge ja gar nicht.

Am Montag wird der Werkstattleiter informiert und wohl ein Sachverständiger beauftragt.

Was kann ich nun verlangen?
Laut §439 darf der Händler nachbessern.

Gilt das auch in einem solchen Extremfall?

Das Auto ist ja selbst nach erfolgreicher Reparatur nicht mehr neuwertig, da das Blech und Lack genau genommen gedehnt wurde.
Hinzu kommt das ich den Schaden bei einem evtl. Verkauf angeben muss und definitiv eine Wertminderung habe.

Mein Kopf raucht ich wollte doch nur ein neues Auto :(

-- Editiert von Adonay1980 am 02.12.2017 14:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Adonay1980):
Diese haben es schon gesehen als sie auf das Auto zugingen und gesagt das ginge ja gar nicht.

Verstehe ich das richtig?
Da kommen also Leute auf das Fahrzeug zu und sehen schon in einiger Entfernung, das das Dach voller Dellen ist?
Und euch fällt das erst nach 2 Tagen auf und bei Abholung ist es keinem der Beteiligten aufgefallen?

Das könnte dann tatsächlich etwas problematisch werden...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

War etwas übertrieben dargestellt, aber als die beiden davor standen haben sie es im Lichtschein gesehen.
Man sieht sie wenn man genau im Lichtschein schaut.
Aber das ist auch nicht das Problem die nehmen das schon hin das der Wagen so übergeben wurde.
Ich bin also schon über den Punkt hinaus das ich beweisen muß das der Schaden schon bestand.
Mir geht es wirklich darum was ich jetzt mitmachen muß und ob ich einen Ersatz verlangen kann?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Als wir dann fertig waren zählten wir 48 Dellen auf dem Dach.
Auf der Motorhaube keine? Klingt irgendwie dann etwas komisch...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Als wir dann fertig waren zählten wir 48 Dellen auf dem Dach.
Auf der Motorhaube keine? Klingt irgendwie dann etwas komisch...


Auf dem Dach sind Dellen die erst bei genauem Hinsehen sichtbar werden und üblicherweise ist eine Motorhaube wesentlich stabiler als ein Dach, was genau klingt da jetzt komisch?

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