Hi,
also, ich versuchs kurz zu machen.
A kauft von B einen PKW. Im Kaufvertrag steht das Serviceheft wird nachgereicht, im Kaufvertrag steht aber nicht das das Serviceheft lückenlos ist. Wurde auch beim Kaufgespräch so nicht angegeben, dafür gibts 2 Zeugen.
B sucht das Heft verzweifelt, findet es nicht. B beschafft alle Vertragswerkstattrechnungen und schickt diese A und entschuldigt sich für das verlorengegangene Heft.
A wirft B Betrug vor und fordert 700 Euro Wertminderung, man hätte ausdrücklich gesagt der Wagen sei scheckheftgepflegt.
8 Wochen verstreichen. Wieder ein Brief von A, mit Fristsetzung, das wars.
B geht zur Werkstatt und diese händigt ihm das original Serviceheft aus, er hat es dort vergessen.
B schickt dieses sofort ab, A will es nicht mehr wirft immer noch Betrug vor, will 700 Euro und will Anklage wegen 2 fachen Betrugs machen.
Alles in allem geht das ganze seir Juli letzten Jahres, da wurde das Auto verkauft. A droht immer wieder schriftlich, schaltet doch keinen Anwalt ein.
A benennt eine Zeugen der auch beim Gespräch dabei war und der hat bereits schriftlich ausgesagt das man ein lückenloses Scheckheft versprochen hätte. Wir haben aber auch 2 Zeugen die bezeugen das das definitiv nicht stimmt.
Wer ist im Recht. Es steht ja nicht im Kaufvertrag. Würde eine Klage wegen Betrug möglich sein oder will er nur Angst machen?
Sind 700 Euro Wertminderung nicht etwas hoch?
Wenn man den Kaufvertrag freiwillig rückabwickeln würde, er aber das Auto bereits verändert hat und es ja beinahe 7 Monate gefahren hat, gibt es dann eine Ausfallentschädigung von Seiten des Käufers, schließlich befindet sich das Auto ja nicht mehr im Zustand wie beim Kauf. Mehr Kilometer, eventuelle Mängel? Gibts da einen Tagessatz?
Danke vw-cruiser
PKW Verkauf, Käufer fordert Wertminderung?
15. Januar 2006
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Frage vom 15. Januar 2006 | 10:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW Verkauf, Käufer fordert Wertminderung?
#1
Antwort vom 15. Januar 2006 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 181x hilfreich)
A will Ihnen m.E. nur Angst machen. Einen Betrug kann ich Ihren Schilderungen nicht entnehmen. Sie haben durch die Nachsendung des Servicebuches den Kaufvertrag voll erfüllt.
Ein weiterer Schriftverkehr mit A macht m.E. keinen Sinn mehr.
#2
Antwort vom 27. September 2017 | 20:20
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
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