Ich stelle mir folgende Fragen:
Ein Eckgrundstück in einem Neubaugebiet, dessen Abrechnung d. Erschl.-kosten noch aussteht.
Die eine Seite des Grundstücks grenzt 100% an eine vorher bereits existente Strasse, die andere Seite grenzt zu etwa 25% an eine neu gebaute, für die Erschliessung der anderen Häuser notwendige Strasse, zu etwa 75% ebenfalls an eine alte Strasse.
Die Anschrift des Hauses lautet auf die Strassenseite die bereits komplett vorher bestand. Das Haus musste ebenfalls als einziges Haus im Neubaugebiet mit dem Abwasser an diese "alte" Strasse angeschlossen werden, das noch ein 1-Kanalsystem ist.
Alles anderen Häuser werden an das neugebaute 2-Kanalsystem (Schmutz - und Regenwasser getrennt) angeschlossen.
a) muss man überhaupt etwas für die Erstellung des Kanalsystems bezahlen, weil ich (als Einziger) am bestehenden System angeschlossen wurde?
b) wenn ja, muss man die Kosten für das 2-Kanalsystem tragen, das man nicht benutzt und das erheblich teurer ist als ein 1-Kanlasystem oder kann man da einen Abschlag fordern, der Kanal wurde ja nicht zur Erschliessung dieses Grundes benötigt.
c) muss iman 100% Erschliessungskosten für die Strasse bezahlen, die nur die eine Grundstücksseite betrifft und auch nur zu 25%. Muss man dann auch für die andere "alte Strassenseite" zu 100% bei Reparaturen bezahlen? (dann wäre man ja doppelt belastet!). Ich habe auch schon von 50%/50% Regeln gehört.
Viele Fragen und hoffentlich viele Antworten. Danke im voraus.
Erschliessungskosten Eckgrundstück / Kanal
zu c) Das hängt ganz von der Erschließungsbeitragssatzung deiner Gemeinde ab. Um eine Mehrbelastung diesbezüglich zu vermeiden, werden üblicherweise Eckgrundstücksvergünstigungen gewährt. Wenn dies bei dir nicht der Fall sein sollte, Pech. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Allerdings gilt bei mehrfach erschlossenen Grundstücken, dass diese bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit bei der Verteilung des Erschließungsaufwands nur einmal zu berücksichtigen sind.
(vgl. § 127 ff. BauGB
)
Ähnlich verhält es sich mit den Straßenausbaubeiträgen, die aber nicht für einfache Reparaturen umgelegt werden. Hier müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Diese sind in dem für dein Bundesland betreffenden KAG (Kommunalabgabengesetz) festgehalten. Die Regelungen hierzu findest du auch in der Straßenausbaubeitragssatzung deiner Gemeinde.
Hallo Chatnick,
wie ging das bei mdir aus? Habe exakt das gleiche Problem? MfG Menger
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Wie das ausging? Das ist noch nicht ganz geklärt, da die gesamte Abrechnung des Baugebiets nochmals überarbeitet werden muss, aber
zu a) ja man muss etwas bezahlen. Schliesslich bekommt man ja auch einen Anschluss, auch wenn das an ein altes System ist. Es gibt eine Ortsatzung, in der die Abrechnungsmodalitäten geregelt werden. Entweder gibt es vorgeschriebene Sätze (z.B. abhängig von Geschossfläche Haus und Fläche Grrundstück) oder es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das nach tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen zu können. In der Regel wird es dann so sein, dass Neubaugebiete nach tatsächlichen Kosten, Baulücken nach Pauschalsätzen abgerechnet werden. Vorsicht: Bei uns stand in der Satzung nicht die Möglichkeit der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten, dann muß die Gemeinde die Ortsatzung anwenden!!! Unsere Gemeinde wollte das dennoch und wird vermutlich scheitern...
zu b) in der derzeitigen Abrechnung, gegen die aus unteranderem oben genannten Gründen Widerspruch besteht, wurden uns nur die Kosten für den Schmutzwasserkanal berechnet. Die Kosten für Oberflächenwasserkanal müssen wir nicht tragen. Das macht einiges aus. Dafür bekommen wir aber keine Vergünstigungen bei den Abwasserkosten (die anderen belasten die Kläranlage weniger). In der Summe ist mir das aber so lieber :-)
c) Erschliessungskosten für Strasse werden wohl 100% sein. Bei den Strassenausbaubeiträgen, dh. Reparaturen später werde ich wohl nur 50% an jeweils beiden Strassen beteiligt werden. Das werde ich mir aber nochnmals schriftlich bestätigen lassen. Ich habe aber auch schon gelesen, dass das Gemeindesache ist und wenn sie nicht will, dann heisst es Pech. Da muss ich nochmals nachforschen.
Bei zusätlichen Infos bitte gerne melden.
Gruß
Pascal
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