unser Nachbar hat uns vor einigen Wochen besucht und uns mitgeteilt, dass der vordere Grenzstein von unserem Grundstück fehlt. Wir haben festgestellt, das sogar die gesamte Begrenzung herausgebrochen ist. Der Schaden muß durch die Tiefbauarbeit / Auffüllungen entstanden sein. Wir haben uns sofort bei unserm Erdbauer gemeldet und ihn um die Wiederherstellung des Grenzsteins gebeten.
Bisher hat der Erdbauer sich nicht mehr gemeldet. Gestern hat unser Nachbarn uns noch mal besucht, und uns nach der Wiederherstellung des Grenzsteins gefragt.
Was können wir jetzt tun? Ich bitte um Ihre Meinung und Vorschläge. Im Voraus bedanke ich mich.
-- Editiert Amatista am 18.03.2013 09:19
Grenzstein verschwunden nach der Tiefbauarbeit
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Ein Grenzstein ist eine amtliche Markierung, die nur durch einen amtlich bestellten Vermesser wieder hergestellt werden darf.
Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen. Der Nachbar hat allerdings Recht, wenn er sich an den Grundstückseigentümer wendet, denn dessen Vertragsverhältnis mit dem Tiefbauunternehmen muss ihn nicht interessieren.
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Zu cobold64:
Vielen Dank für Ihre Informationen. Das hilft uns aber nicht wirklich.
"Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen."
Der Verursacher ist doch das Tiefbauunternehmen. Deswegen wenden wir uns an den Erdbauer. Wir meinten auch nur dass der Erdbauer für die Kosten tragen sollte.
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Wir haben eigentlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Deckt diese Versicherung so ein Schaden?
- Handelt es sich um ein Neubaugebiet?
- Was hat das Tiefbauunternehmen gemacht? Wer hat es dazu beauftragt?
- Könnt ihr / der Nachbar beweisen, das der Grenzstein vor den Tiefbauarbeiten vorhanden war und auch richtig gestanden hat?
- Warum hängt der Nachbar so am Grenzstein, und was erwartet er von euch? Offenbar hat er ja auch nicht auf den Stein aufgepasst...;)
Hinweis am Rande: die Lage der Grenze ist nicht von der Existenz und Position des Grenzsteins abhängig.
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To joebeuel:
>- Handelt es sich um ein Neubaugebiet?
Ähnlich, unser Haus ist Neubau. Nachbar hat ein unbebautes Grundstück und hat vor, in den nächsten Wochen anfangen zu bauen.
- Was hat das Tiefbauunternehmen gemacht? Wer hat es dazu beauftragt?
Das Tiefbauunternehmen hat schon viel gemacht: graben, die Kanalarbeit, das Verfüllen, usw. Wir haben es damals nach und nach, je nach der Bauphase beauftragt.
- Warum hängt der Nachbar so am Grenzstein, und was erwartet er von euch?
Der Nachbar will jetzt ein Haus bauen, und hat bemerkt dass das Grenzstein nicht mehr da ist, und ist schon 2 mal zu uns gekommen, und fordert uns die Wiederherstellung des Grenzsteins.
Wir haben nach seinem 1. Besuch gleich unseren Erdbauer weitergeleitet. Inzwischen haben wir das Tiefbauunternehmen auch die Wiederherstellung des Grenzsteins angefordert. Der Erdbauer hat sich aber nicht gemeldet.
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Im Rahmen von Bauarbeiten wie z.B. der Neubau von Häusern ist es total normal, das Grenzsteine verschwinden bzw. umgefahren werden. Es ist daher wenig sinnvoll, den Grenzstein zu erneuern, bevor der Nachbar mit seinem Bau fertig ist - sonst kommt möglicherweise der Tiefbauer des Nachbarn und der neue Stein ist schon wieder weg...
Das Tiefbauunternehmen kann man nur dann auf Schadensersatz verklagen, wenn man beweisen kann, das der Stein vom Tiefbauer weggebaggert wurde. Stand denn der Stein vor Beginn der Bauarbeiten gut sichtbar in der Erde?
Tip: wenn euer Haus schon steht, dann beauftragt doch einfach schon jetzt einen Vermessungsingenieur mit der Einmessung. Dafür wird er alle Grenzpunkte markieren, und ihr könnt euch dann den Grenzpunkt mit einem dicken Holzpflock kennzeichnen. Sobald der Nachbar fertig gebaut hat, setzt ihr dort einen Pfosten für euren gemeinsamen Zaun...
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@Amatista:
Wenn das in meiner ersten Antwort nicht deutlich genug war: der Nachbar stellt eine berechtigte Forderung an Sie, der Sie nachkommen müssen. Dass Sie im Vertragsverhältnis mit dem Tiefbauer Probleme haben, die Forderung gegenüber diesem durchzusetzen, muss den Nachbarn nicht interessieren.
D.h. Sie müssen jetzt notfalls in Vorlage treten und den Grenzstein auf eigene Kosten wiederherstellen lassen - wenn nötig, müssen diese Kosten dann gerichtlich eingeklagt werden.
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@cobold64:
Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung stellt der Nachbar eine berechtigte Forderung? Bisher wurde ja noch nicht auf die Frage geantwortet, ob es Beweise für die Schuld des Tiefbauers gibt.
Es gibt ja auch Leute, die sich in Baugebieten lockere Basalt-Grenzsteine für ihre Gartengestaltung mitnehmen...
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@cobold64
>der Nachbar stellt eine berechtigte Forderung an Sie, der Sie nachkommen müssen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit Ihrer Logik, dann meine Forderung an das Tiefbauunternehmen ist auch berechtigt.
Eig. muss auch unser Nachbar zuerst beweisen, dass es wegen der Tiefbauarbeit auf unserem Grundstück ist das Stein weg gegangen. Wenn der Nachbar das beweisen könnte, ist gleichzeitig auch ein Beweis, dass das Tiefbauunternehmen verantwortlich ist. In diesem Fall muss das Tiefbauunternehmen unsere Forderung nachkommen.
Übrigens, ich habe gestern die Versicherungsfirma für die Bauherrhaftpflichtversicherung angerufen. Mir wurde ein Schadenanzeigeformular per Post geschickt.
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@joebeuel
>Bisher wurde ja noch nicht auf die Frage geantwortet, ob es Beweise für die Schuld des Tiefbauers gibt.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Eigentlich bin ich auch Ihre Meinung. In diesem Fall ist das Beweis sehr wichtig. Wenn irgendwer ein Beweis hat, z.B. ein Beweis dass das Tiefbauunternehmen dafür verantwortlich ist, ist das ganze auch viel einfacher.
Wir warten auf jeden Fall ab. Unser Nachbar fängt würde in den nächsten Wochen mit der Hausbau anfangen.
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quote:
Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung stellt der Nachbar eine berechtigte Forderung?
Vielleicht liege ich ja falsch, aber wenn kein Grenzstein da ist wie soll dann das neue Haus des Nachbarn vermessen werden.
Soweit ich weiß muss ja zwischen Zaun und Haus auch ein gewisser Abstand bestehen.
Vielleicht möchte der Nachbar dadurch einfach vermeiden das es dann wieder vor Gericht geht weil sein Haus ein paar cm zu nah an der Nachbarsgrenze steht weil vorher nicht klar war wo die überhaupt ist.
Das Haus in etwa mittig zu setzen ist auch schlecht wenn später mal eine Garage oder ein Carport nachrücken soll.
Und ganz ehrlich, ich als Nachbar würde dann nicht noch die Vermessung des Grundstücks des Nachbarn bezahlen, damit ich endlich weiß wo mein Grundstück anfängt und endet.
MfG
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Auch ein gut sichtbarer Grenzstein kann falsch stehen, daher wird bei der Absteckung des zukünftigen Gebäudes kein Vermessungsingenieur davon ausgehen, das ein Stein richtig steht. Die Lage der Grenze wird nicht vom Stein, sondern von den im Katasteramt hinterlegten Koordinaten bestimmt. Sollte der Vermesser bei der Absteckung keinen Stein vorfinden, wird er den Grenzpunkt für die Dauer der Vermessung anhand der Koordinaten mit einem Fluchtstab markieren.
Wenn man unbedingt einen dauerhaft sichtbaren Grenzstein haben will, dann sollte man erst nach Abschluß aller Bauarbeiten (Strasse, Haus A, Haus B) eine Grenzherstellung beauftragen!
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-- Editiert joebeuel am 20.03.2013 21:08
Hallo,
das Haus des Nachbarn wird vor dem Bau abgesteckt, das heißt die Eckpunkte werden markiert. Dies geschieht von einem übergeordneten Netz aus (Katastervermessung arbeitet immer vom Großen zum Kleinen). Die Grenzmarken sind hierfür nicht erforderlich. Allerdings wäre es bei diesem Vorgang ein leichtes die zerstörte (oder teilweise zerstörten: Steine haben immer eine unterirdische Vermarkung) wieder herzustellen. Grundsätzlich besteht der Anspruch einer Grenzhertelung, der Grenzstein gehört ja weder euch noch den Nachbarn. Wenn sich nicht nachweisen lässt, wer die Marke zerstört hat werden die Kosten i.d.R. geteilt.
Gruß
Andreas
Gruß
Andreas
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