Hallo
ich arbeite und wohne in meinem Wohn-und Geschäftshaus in einem Indistriegebiet. Anfang der 90er Jahre begünstigte die Stadt die Ansiedlung von kleinen und mittelständigen Betrieben durch Grundstücksvergabe von städtischen Bauplätzen. Während auf der einen Straßenseite ein harmonisches Bild von kleineren Betrieben -teilweise mit Betriebswohnungen der Inhaber- entstand, wurden später auf der anderen Straßenseite riesige Speditionshallen gebaut. Nunmehr wurde eine Halle gegenüber meinem Haus errichtet mit Tag und Nachtbetrieb. Tagsüber ist der Lärm bei der Arbeit schon störend, aber nachts wird er unerträglich, wenn die LKW's mit donnernden Hubwagen beladen werden. Das gibt Schläge die einem jeden Schlaf stört. 3 Anwohner sind davon direkt betroffen.
Gut , es ist ein Industriegebiet, da gelten andere Rechte, aber ist es nicht so, das zuvor bestehende Wohnungen vor solchen Baumaßnahmen geschützt werden müssen. Schließlich lockte man unsere Betriebe als erstes an, bevor die Krachmacher kamen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage nächtliches Arbeiten zu untersagen?
Danke für Eure Bemühungen
Lärmbelästigung im Industriegebiet
Da wird man wenig machen können denn diese "bösen" Firmen sind ja bereits deswegen aus den Innenstädten und den Mischgebieten verbannt worden. Es bliebe die Auslagerungen in Dritteweltländen, dann jammerst du aber über die Abgaben für die vielen Arbeitslosen.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Die erste Frage wäre ob es sicher ein Industriegebiet oder duch ein Gewerbegebiet ist.
In Industriegebieten sind 70 dB(A) erlaubt, in Gewerbegebieten tagsüber (06.00 - 22.00) 65 dB(A), nachts (22.00 - 06.00) 50 dB(A)
Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist jedoch sicherzustellen.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Denkbar ist auch das in einigen Gebieten Sonderregelungen bestehen (z.B. Ausnahmen von der Nachtruhe etc.)
Eventuell sollte man erst mal eine Lärmmessung von einem Sachverständigen vornehmen lassen bevor ein kostenintensiver Rechtsstreit entsteht. Anhand der Messwerte kann man dann entscheiden wie man vorgeht.
Denkbar wäre:
1. Klage auf Einhaltung der 8h Nachtruhe
1. Klage auf Kostenerastz für Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster oder ähnliches)
Ob man als erster da war oder es bisher ruhig war zählt leider nicht wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
Hier noch einige Werte zur Orientierung was Sie "aushalten" müssen:
Hauptverkehrsstraße (10 m Abstand): ca. 70 dB(A)
Fernseher auf Zimmerlautstärke (1 m Abstand): ca. 60 dB(A)
Sprechender Mensch (normale Unterhaltung, 1 m Abstand): ca. 50 dB(A)
Sehr ruhiges Zimmer: ca. 25 dB(A)
Blätterrauschen, Atmen: ca. 15 dB(A)
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Danke für die Infos
es ist wirklich ein Industriegebiet kein Gewerbegebiet
Aber das mit den 70 dB ist ein guter Hinweis
Ich bin absolut sicher die werden durch die Schläge überschritten
zumal die Speditionshalle außen glatt und der Hof voll gepflastert ist (obwohl der Bebauungsplan Grünflächen vorschreibt ??!!') was jeden Schall noch verstärkt, selbst meine eigenen Geräusche werden lautstark reflektiert
Ich werde mich dann wohl mit einem Schallmeßgerät auf die Lauer legen.
Sinnvoll wäre dem Betrieb zunächst mal Gelegenheit zu geben dazu Stellung zu nehmen und selbst Maßnahmen zu ergreifen z.B. nachts andere Tore auf der Gebäuderückseite zu nutzen
Wo finde ich die Regelung mit den 70 dB? Das muß ich ja anführen.
M.
Das stimmt schon mit den 70dB allerdings dürfen einzelne kurzfristige Geräuschspitzen bis +20dB in der Nacht und + 30dB am Tag sein. Das heißt einzelne Schläge können damit wahrscheinlich schon darunterfallen.
Gefunden habe ich im Netz diesenLink
LG
Ellis
Das ganze findet sich in der sogenannten TA Lärm.
Korrekt nennt diese sich
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (neue Fassung)
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998
(GMBl. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503)
quote:
Sinnvoll wäre dem Betrieb zunächst mal Gelegenheit zu geben dazu Stellung zu nehmen und selbst Maßnahmen zu ergreifen z.B. nachts andere Tore auf der Gebäuderückseite zu nutzen
Mit Sicherheit sollte man erstmal den Dialog suchen. Wenn auch noch Tore auf der andernen Seite sind, wäre diese Nutzung sinnvoll.
Am besten ist es wenn alle drei betroffenen Anwohner gemeinsam dort vorsprechen, damit das nicht als das "gemecker eines Einzelnen" einfach geblockt wird.
In Industriegebieten darf durchgehend, auch während der Ruhezeiten, auch Nachts
und an Sonn- und Feiertagen, mit Immissionsrichtwert 70 db gearbeitet werden.
vielen lieben Dank für die vielen Antworten
Mike
Eine Möglichkeit wäre ja auch, das Gewerbeaufsichtsamt (?) zu fragen, ob sie überprüfen könnten, ob die entsprechenden Lärmschutzgesetze eingehalten werden.
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