Solaranlage ohne richtige Diagnose nachgefüllt

8. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Steinadler123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Solaranlage ohne richtige Diagnose nachgefüllt

Hallo!
Wir hatten im Juni 2021 einen Heizungsbauer beauftragt, mit dem Anliegen, daß unsere Solaranlage keine Leistung bringt. Er kam vorbei und stellte (durch einen Blick auf den Druckmesser) fest, daß die Solaranlage zu wenig Flüssigkeit hatte. Er bestellte die Solarflüssigkeit und zwei Tag später kam sein Mitarbeiter (Sohn) und füllte die Solarflüssigkeit ein. Nachdem die Anlage nach ca. zwei Stunden noch keinen Druck aufbaute, stellte er durch einen Blick aufs Dach fest, daß die Anlage undicht ist und die gesamte Solarflüssigkeit in die Zisterne gelaufen war.

Heute haben wir eine Rechnung über 560 Euro erhalten. Enthalten ist der Stundenlohn für 2 1/2 Stunden Arbeit (1/2 für die Diagnose und Bestellen der Flüssigkeit, 2 Stunden für das Befüllen der undichten Anlage) und die Kosten für 40 Liter Solarflüssigkeit.

Aus meiner Sicht hat der Heizungsbauer keine richtige Diagnose gestellt und hätte die Dichtigkeit der Anlage mit Wasser prüfen müssen, bevor er die teure Flüssigkeit einfüllt. Ausserdem hätte er auch wissen müssen, daß 40 Liter Flüssigkeit für die kleine Anlage viel zu viel sein müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt?

Würde mich freuen, einen Hinweis zu bekommen, ob wir die vollen Kosten tragen müssten. Aus meiner Sicht würde ich die Kosten für die Diagnose bezahlen (Handwerkerkosten), aber für die teuere Flüssigkeit nicht!?

Über eine Antwort freue ich mich!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Steinadler123):
Aus meiner Sicht hat der Heizungsbauer keine richtige Diagnose gestellt

Was konkret war denn der Auftrag?



Zitat (von Steinadler123):
hätte die Dichtigkeit der Anlage mit Wasser prüfen müssen

Verträgt die Anlage denn überhaupt Wasser?



Zitat (von Steinadler123):
Ausserdem hätte er auch wissen müssen, daß 40 Liter Flüssigkeit für die kleine Anlage viel zu viel sein müssen.

Sagt wer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Steinadler123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die guten Fragen:

Konkretheit des Auftrags:
Ich wollte wissen, woran es liegt, dass die Solaranlage keine Leistung bringt und dann, nach entsprechender Rücksprache, die entsprechende Reparatur. Am Tag, als das Frostschutzmittel nachgefüllt wurde, war ich selber nicht dabei :-(

In der Rechnung steht:
"Am 21.06.Solaranlage überprüft. Frostschutz bestellt" (1/2 Stunde wurden berechnet) "Am 23.06. Anlage mit Frostschutzmittel nachgefüllt und gespült. Undichtigkeiten am Kollektorfeld festgestellt. Kunde wünscht keine Reparatur."
Ansonsten haben wir keine schriftliche Auftragserteilung.

Verträgt die Anlage Wasser:
nachdem ich nach der "erfolglosen Reparatur" mit dem Heizungsbauer telefoniert hatte, sagte mir dieser, ich könnte die Anlage selber prüfen, indem ich Wasser einfülle und dann schaue, an welcher Stelle die Anlage undicht wäre. Von daher gehe ich davon aus, dass das so gemacht werden könnte.

zu den 40 Litern:
das habe ich aus der Betriebsanleitung aufgrund der Größe unserer Anlage entnommen. Dort sind nach Höhe und Größe der Röhren genaue Angaben enthalten. 40 Liter würden ungefähr dem dreifachen der Kollektorgröße entsprechen, wie wir sie haben.

Aus meiner Sicht liegt der Fehler in der Überprüfung der Solaranlage. Er hatte die Diagnose, daß einfach Flüssigkeit fehlt, aber die Ursache (Undichtigkeit) fehlte. Jetzt haben wir immer noch eine defekte Solaranlage und die Kosten für die Diagnose mit der Flüssigkeit.
Meine Idee wäre jetzt, ihm die Handwerkerkosten zu zahlen, aber für die Flüssigkeit nicht?

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von Steinadler123):
Er bestellte die Solarflüssigkeit


Zitat (von Steinadler123):
und füllte die Solarflüssigkeit ein.


Zitat (von Steinadler123):
Nachdem die Anlage nach ca. zwei Stunden noch keinen Druck aufbaute, stellte er durch einen Blick aufs Dach fest, daß die Anlage undicht ist und die gesamte Solarflüssigkeit in die Zisterne gelaufen war.


Zitat (von Steinadler123):
die Kosten für 40 Liter Solarflüssigkeit.




Zitat (von Steinadler123):
ob wir die vollen Kosten tragen müssten. Aus meiner Sicht würde ich die Kosten für die Diagnose bezahlen



Also ich an deiner Stelle würde mich diesbezüglich auch noch mit anderen Themen beschäftigen.


Zitat:
Solarflüssigkeit gilt als Sondermüll und muss deshalb zu einer Schadstoffsammelstelle gebracht werden.


Zitat:
Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser entsorgt werden. Es handelt sich dabei um Sondermüll, der bei den zuständigen kommunalen Sammelstellen abgegeben werden muss.



https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/energie-und-tarife/946591-932375-solarfl%C3%BCssigkeitalssonderm%C3%BCllentsorgen.html


https://efahrer.chip.de/solaranlagen/solarfluessigkeit-entsorgen-regeln-fuer-den-sondermuell_105270

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Steinadler123):
In der Rechnung steht:
"Am 21.06.Solaranlage überprüft. Frostschutz bestellt" (1/2 Stunde wurden berechnet) "Am 23.06. Anlage mit Frostschutzmittel nachgefüllt und gespült. Undichtigkeiten am Kollektorfeld festgestellt. Kunde wünscht keine Reparatur."
Ansonsten haben wir keine schriftliche Auftragserteilung.


Wenn der Vorgang wie geschildert verlaufen ist, ist es eindeutig ein Fehler des Installateurs. Ein Handwerker hat eine Prüf- u. Hinweispflicht. Er muss prüfen ob Vorarbeiten, Bauteile oder Baustoffe keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen könnten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und sein Werk wird dadurch beeinträchtigt, ist seine Werkleistung mangelhaft. Ist wohl hier passiert.
Mit dem Passus „Kunde wünscht keine Reparatur" deutet er an, dass er seiner Prüf- und Hinweispflicht nachgekommen ist. Jetzt steht natürlich im Raum ob vor Arbeitsbeginn ein Gespräch über die Leckage stattgefunden hat u. eine Reparatur abgelehnt wurde.
Ich meine über Prüf- u. Hinweispflicht gibt es sogar ein BGH Urteil.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steinadler123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen telefoniere ich mit dem Heizungsinstallateur und hoffe, daß er mit sich reden lässt. Auch dem Hinweis mit dem Sondermüll werde ich nachgehen... da habe noch gar nicht dran gedacht... Au weia.

Vielen Dank!!! Sehr hilfreich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Steinadler123):
Ich wollte wissen, woran es liegt, dass die Solaranlage keine Leistung bringt und dann, nach entsprechender Rücksprache, die entsprechende Reparatur.

Den Auftrag hat der Handwerker definitiv nicht erfüllt, und liefert den Beweis freundlicherweise auch gleich mit:
Zitat (von Steinadler123):
"Am 21.06.Solaranlage überprüft. Frostschutz bestellt" (1/2 Stunde wurden berechnet) "Am 23.06. Anlage mit Frostschutzmittel nachgefüllt und gespült. Undichtigkeiten am Kollektorfeld festgestellt.

Hätte er die Solaranlage 21.06. überprüft, hätte er nicht erst am 23.06. die Undichtigkeiten am Kollektorfeld festgestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 185x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte er die Solaranlage 21.06. überprüft, hätte er nicht erst am 23.06. die Undichtigkeiten am Kollektorfeld festgestennllt.


Was man in einer halben Stunde halt so prüfen kann, hierbei wurde sicherlich keine Dichtigkeitsprüfung abgerechnet. Mehr als eine Sichtprüfung der Anlage wird es wohl nicht gewesen sein, und das dabei keine Undichtigkeit bemerkt wurde ist dann auch nicht verwunderlich.

Fraglich bleibt ob dieser Dichtigkeitsprüfung, die ja auch mit Aufwand und Kosten verbunden ist, hätte durchgeführt werden müssen. Das kann ich nicht beurteilen, wegen der Wassergefährdung der Solarflüssigkeit würde ich dies jedoch erwarten.

PS: Da die Solarflüssigkeit in die Zisterne gelaufen ist stellt sich nun auch die Frage nach der ordnungsgemäßen Entsorgung des Zisterneninhaltes und wer die Kosten hierfür trägt.

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