Kann man auf einen Bausparvertrag nach Tod des Inhabers Erbansprüche geltend machen ?
Gibt es "begünstige Person im Todesfall" , wie man es von Lebensversicherungen kennt, auch im Bausparsektor ? Und ist dann der Betrag - wie in der Lebensversicherung - nicht als Erbmasse anzusehen ?
Würde mich über Rückmeldungen freuen; es eilt nicht.
Bausparvertrag Erbmasse
20. August 2004
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Frage vom 20. August 2004 | 14:26
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 5x hilfreich)
Bausparvertrag Erbmasse
#1
Antwort vom 20. August 2004 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (50306 Beiträge, 17600x hilfreich)
Der Bausparvertrag gehört zum Nachlass. Er ist nicht vergleichbar mit einer Lebensversicherung. Begünstigte im Todesfall gibt es nicht.
Und jetzt?
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