Bausparvertrag Erbmasse

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Myterms
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)
Bausparvertrag Erbmasse

Kann man auf einen Bausparvertrag nach Tod des Inhabers Erbansprüche geltend machen ?

Gibt es "begünstige Person im Todesfall" , wie man es von Lebensversicherungen kennt, auch im Bausparsektor ? Und ist dann der Betrag - wie in der Lebensversicherung - nicht als Erbmasse anzusehen ?

Würde mich über Rückmeldungen freuen; es eilt nicht.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50306 Beiträge, 17600x hilfreich)

Der Bausparvertrag gehört zum Nachlass. Er ist nicht vergleichbar mit einer Lebensversicherung. Begünstigte im Todesfall gibt es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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