Ein Ehepaar hat ein Berliner Testament. Er hat zwei Kinder aus zweiter Ehe, sie keines (jedoch einen Enkel, da ihre Tochter verstorben ist). Beide bekommen Hartz IV, da offiziell kein Vermögen vorhanden ist. Meine Fragen: 1. ) Müssen die Kinder des Mannes in seinem Todesfall die Bestattungskosten zahlen, wenn sie doch enterbt worden sind? (es gibt einige Sachwerte wie zB ein Auto und "inoffizielles" Vermögen). Müssen sie für ihn Unterhalt bezahlen, wenn er als Rentner "offiziell" bedürftig wird oder ins Pflegeheim muss? Müssen sie, falls sie nach seinem Tod den Pflichtteil
fordern, Hartz IV davon zurückzahlen, und wie können sie nachweisen, dass Vermögen vorhanden ist und Hartz IV zu unrecht bezogen wurde? Die Kinder sind beide verheiratet und kinderlos - wie können sie dafür sorgen, dass der Vater, falls die Kinder und deren Ehepartner vor ihm sterben, im Gegenzug auch nichts erbt?
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Berliner Testament, Patchworkfamilie, Hartz IV
14. April 2013
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Frage vom 14. April 2013 | 20:32
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Berliner Testament, Patchworkfamilie, Hartz IV
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. April 2013 | 09:16
Von
Status: Unbeschreiblich (48373 Beiträge, 17069x hilfreich)
quote:
Müssen die Kinder des Mannes in seinem Todesfall die Bestattungskosten zahlen, wenn sie doch enterbt worden sind?
Ja, wenn der Nachlass für die Zahlung der beerdigungskosten nicht ausreicht und die Ehefrau die Kosten auch nicht tragen kann.
quote:
Müssen sie für ihn Unterhalt bezahlen, wenn er als Rentner "offiziell" bedürftig wird oder ins Pflegeheim muss?
Für eine "normale" Bedürftigkeit gibt es die Grundsicherung. dann müssen die Kinder nichts zahlen. Wenn er in ein Pflegeheim muss, dann kann es anders aussehen. Die Freibeträge für Kinder sind in so einem Fall aber relativ hoch.
quote:
Müssen sie, falls sie nach seinem Tod den Pflichtteil fordern, Hartz IV davon zurückzahlen, und wie können sie nachweisen, dass Vermögen vorhanden ist und Hartz IV zu unrecht bezogen wurde?
Wenn Hartz IV zu Urecht bezogen wurde, dann müssen die erhaltenen Leistungen aus dem Nachlass zurückgezahlt werden. Der Pflichtteil wird nur aus dem Wert ermittelt, der nach so einer Rückzahlung übrig bleibt. Den noch lebenden Ehegatten erwartet ggf. ein Strafverfahren wegen Betruges.
quote:
Die Kinder sind beide verheiratet und kinderlos - wie können sie dafür sorgen, dass der Vater, falls die Kinder und deren Ehepartner vor ihm sterben, im Gegenzug auch nichts erbt?
Indem sie ein Testament verfassen und darin festlegen, wer in so einem Fall erben soll. Der Pflichtteil kann allerdings auch so herum nicht entzogen werden.
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