Erbe ausschlagen - Sicherungsbedürftiger Nachlass?

26. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa487058-74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Sicherungsbedürftiger Nachlass?

Hallo zusammen,
mein Vater ist Ende Februar verstorben und ich habe ein Formular zwecks Erbausschlagung nun erhalten, in welchem ich "Sicherungsbedürftigen Nachlass" angeben soll, falls vorhanden.
Mir ist bewusst, dass es sich hierbei um:"Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht." Handelt, mein Vater war im Besitz einer Immobilie, eines Autos und seines "Bankguthabens "
Muss ich diese Angaben hier Vermerken? Ich bin mir nicht sicher, ob es hier einer Sicherung bedarf.
Muss ich den Nachlasspfleger in solchen Fällen zahlen?
Reicht es aus hier zu vermerken "Immobilie: Anschrift xxx Straße in xx Ort, Auto Modell mit Kennzeichen, Aufzählung der Bankkonten, Hausrat" oder muss hier alles penibel mit den vermeindlichen monetären Werten aufgezählt werden ? Dies Stelle ich mich insbesondere was den Hausrat betrifft nahezu unmöglich vor.
PS: Das Erbe wird aufgrund einer sehr hohen Schuldenlast auf der Immobilie fristgerecht ausgeschlagen

-- Editiert von User am 26. März 2023 12:31

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7870 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von pa487058-74):
Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht.

Eine Erbschaft muss nicht "angenommen werden. Du bist mit dem Tod des Vaters automatisch Erbe geworden. Das ändert sich erst, wenn das Erbe form- und fristgerecht ausgeschlagen wurde.


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#2
 Von 
pa487058-74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Eine Erbschaft muss nicht "angenommen werden. Du bist mit dem Tod des Vaters automatisch Erbe geworden. Das ändert sich erst, wenn das Erbe form- und fristgerecht ausgeschlagen wurde.


Hallo,
erst einmal danke für die Rückmeldung!
Mir geht's s primär darum, dass ich vom besagten Nachlass Gericht ein Formular zwecks Erbausschlagung erhalten habe und hier muss, falls vorhanden der
"sicherungsbedürftige Nachlass" angegeben werden.
Ich bin mir unschlüssig, ob hier die Immobilie, das Auto - welche beide
jeweils noch durch offene Kredite verschuldet sind und auch den Hausrat, sowie die Bankkonten angeben MUSS.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7870 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von pa487058-74):
Mir geht's s primär darum, dass ich vom besagten Nachlass Gericht ein Formular zwecks Erbausschlagung erhalten habe

Eine solche Vorgehensweise eines NG kenne ich nicht.

Eine Erbausschlagung muss persönlich erfolgen. Ein Formular zweckes Erbausschlagung ist nicht möglich.

Wenn man ausgeschlagen hat, muss man überhaupt keine Angaben machen. Man hat mit dem Nachlass nichts mehr zu tun. Dass es durchaus sinnvoll ist, Angaben zu machen, steht auf einem anderen Blatt. Eine Verpflichtung hierzu gibt es m.E. nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116384 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von pa487058-74):
Ich bin mir nicht sicher, ob es hier einer Sicherung bedarf.

Sicherungsbedürftiges Vermögen wären z.B. Bankguthaben, Immobilien und Nachlassgegenstände aller Art.
Und wenn man sich unsicher ist, schreibt man halt alles auf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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