Erbengemeinschaft!!

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heidi1960
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbengemeinschaft!!

Hallo,
es besteht folgendes Problem!!
Ich bin Miteigentümerin eines Grundstückes&Einfamilienhauses.Die andere Hälfte gehörte bis zu seinem Tod meinem Exmann.Nach seinem Tod haben unsere 3 gemeinsamen Kinder das Erbe ausgeschlagen(Überschuldung des Nachlasses).In der Hälfte meines Mannes sind u.a. die Unterhaltsschulden meiner Tochhter als Sicherungshypothek eingetragen!!Nun sind schon 2 Jahre vergangen und von seinen 7Geschwistern wurden mir vom Nachlassgericht 5 als Erben mitgeteilt! Hätten diese das Erbe nicht schon lange ausschlagen müssen?? Wenn ja, haben diese auch die Schulden meines Exmannes geerbt?? Was können wir tun, damit meine Tochter ihr Geld bekommt?? Müssen die Erben erst über den Erbfall informiert werden und wenn ja, von wem??
Vielen Dank für eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Heidi

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Was können wir tun, damit meine Tochter ihr Geld bekommt??


Hast Du denn schon einen Erbschein beantragt?

Zitat:
Nach seinem Tod haben unsere 3 gemeinsamen Kinder das Erbe ausgeschlagen(Überschuldung des Nachlasses).


Und warum hat auch Deine Tochter das Erbe ausgeschlagen? Wenn sie das nicht gemacht hätte, dann wäre der Fall einfach gewesen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Was können wir tun, damit meine Tochter ihr Geld bekommt??


Hast Du denn schon einen Erbschein beantragt?

Zitat:
Nach seinem Tod haben unsere 3 gemeinsamen Kinder das Erbe ausgeschlagen(Überschuldung des Nachlasses).


Und warum hat auch Deine Tochter das Erbe ausgeschlagen? Wenn sie das nicht gemacht hätte, dann wäre der Fall einfach gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heidi1960
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine Tochter hat das Erbe ausgeschlagen,weil sie sonst die Schulden ihres Vaters geerbt hätte!! Und ein Erbschein kann doch nur von Erben beantragt werden!!1 Ich bin aber Miteigentümerin!!!

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8009 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Und ein Erbschein kann doch nur von Erben beantragt werden!!

Weshalb bist du der Meinung nicht Erbin deines Mannes zu sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heidi1960
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

weil wir schon seit 1998 geschieden sind und ich deshalb auch nicht seine Schulden bezahlen muß!!! Ich bin zur Hälfte Miteigentümerin!! Es geht um seine Hälfte, für die jetzt laut Schreiben vom Nachlaßgericht Erben vorhanden sind.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8009 Beiträge, 4497x hilfreich)

Sorry, habe überlesen dass das der Exmann war. :sad:

Zitat:
weil wir schon seit 1998 geschieden sind und ich deshalb auch nicht seine Schulden bezahlen muß!!! I

Richtig, seine Schulden muss du nicht bezahlen. Dir ist schon klar, dass das gesamte Einfamilienhaus versteigert werden kann?
Zitat:
Wenn ja, haben diese auch die Schulden meines Exmannes geerbt??

Ja.
Zitat:
Müssen die Erben erst über den Erbfall informiert werden und wenn ja, von wem??

Diese werden vom Nachlassgericht informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Erben haften auch für die Schulden. Erbe ist, wer von seiner Erbenstellung erfahren hat und entweder die Erbschaft positiv angenommen hat oder nicht rechtzeitig ausgeschlagen hat.
Bei Ehegatten und Kindern geht das Nachlassgericht davon aus, dass diese mit Kenntnis vom Tod auch wissen, dass sie Erbe geworden sind (wenn es kein Testament gibt).
Weiter entfernte Verwandte, die erst durch Ausschlagung eines näheren Verwandten Erbe werden, werden regelmäßig vom Nachlassgericht über ihre Erbenstellung informiert und regelmäßig beginnt dann erst die Ausschlagungsfrist für diese Erben zu laufen.
Wenn dir das Nachlassgericht mitgeteilt hat, dass dort 5 Erben (Geschwister) bekannt sind, wirst du vermutlich dort nachgefragt haben. Die Geschwister wurden vom Nachlassgericht angeschrieben und haben (vermutlich) nicht ausgeschlagen, damit sind sie Erben. Die anderen beiden Geschwister haben dann vermutlich ausgeschlagen oder konnten nicht ermittelt werden.
Ein Erbschein wird deswegen nicht ausgestellt, sondern nur auf Antrag (eines Erben).
Du kannst die bekannten Erben anschreiben, ggf. Kopie des Titels dazulegen und das Geld von ihnen einfordern.
Wird freiwillig nicht gezahlt, wird es kompliziert.
Notfalls musst du zur Zwangsvollstreckung übergehen. Dafür muss aber der Unterhaltstitel auf die Erben umgeschrieben werden und das geht nur mit Erbschein.
Den kannst du zwar zu dem Zweck auch als Gläubiger beantragen, aber du musst alle Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Verstorbenen belegen, vorlegen. Außerdem musst du einige Angaben an Eides statt versichern, die du als "Unbeteiligte" kaum wissen kannst (z.B. ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist).
Ist diese Hürde genommen, kannst du gegen jeden einzelnen Erben vollstrecken.
Bei einem überschuldeten Nachlass können die Erben ggf. aber Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Die Erben haften dann nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern nur mit dem Nachlass.
Übst du zuviel Druck aus, musst du aber damit rechnen, dass die Erben, der Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter die Teilungsversteigerung "deines" Hauses beantragen, davor hatte cruncc ja schon gewarnt.
Dann bist du auch deine Hälfte los, wenn dir die Mittel fehlen, das Haus selber zu ersteigern.
Besteht denn einigermaßen Überblick, wie viel Positivnachlass (ohne Schulden) vorhanden war ? Waren das nur "wenige" Tausend Euro, von denen ev. noch die Beerdigungskosten gezahlt wurden, lohnt sich die Zwangsvollstreckung nicht.
Klar kann es sein, dass die Erben unrettbar alles falsch gemacht haben und jetzt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Aber wahrscheinlich ist das nicht und auch dann werden sie versuchen, den geerbten Hausanteil zu Geld zu machen.
Wenn machbar, lohnt sich da eher ein Verhandeln (Schulden gegen Haushälfte plus ev. Zuzahlung).
Ich würde mich vorher aber wenigstens anwaltlich beraten lassen, bevor das Echo dich überollt. Vom Grundsatz her steht den Erben Nutzungsentschädigung zu, wenn du "ihre" Haushälfte nutzt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Meine Tochter hat das Erbe ausgeschlagen, weil sie sonst die Schulden ihres Vaters geerbt hätte!!


Es ist zwar richtig, dass sie die Schulden ihres Vaters geerbt hätte, jedoch ist es in praktisch allen Fällen möglich eine Haftung mit eigenem Vermögen zu verhindern. Mit der Erbannahme hättest Du mit Deiner Tochter die Handlungshoheit behalten. Jetzt besteht die Gefahr, dass das gesamte Haus in die Teilungsversteigerung geht.

Zitat:
Ein Erbschein wird deswegen nicht ausgestellt, sondern nur auf Antrag (eines Erben).


Ein Erbschein kann auch auf Antrag eines Gläubigers, hier also der Tochter ausgestellt werden.

Insgesamt halte ich es zwar für wahrscheinlich, dass Deine Tochter am Ende den Unterhalt bekommt. Der Preis dafür könnte aber sein, dass das Haus weg ist.

Wie hoch sind die Schulden Deines Mannes?
Wie hoch schätzt Du den Wert des Hauses?
Wie hoch ist die eingetragene Sicherungshypothek?
Habt Ihr (Du oder Deine Tochter) ausreichend Kapital oder ausreichend Bonität für ein Darlehen um den 50%-Anteil abzgl. der Hypothek kaufen zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wer bewohnt denn derzeit das Anwesen?

Es besteht hier ggf. die Gefahr der Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung. Vielleicht sollte auch zuerst mit kühlem Kopfe durchgerechnet werden, welche Situation die bessere ist. Man wird nicht das eine ohne das andere bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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