Erbfall mit Ecken und Kanten eingetreten, wie geht es weiter?

16. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1209x hilfreich)
Erbfall mit Ecken und Kanten eingetreten, wie geht es weiter?

Folgende, natürlich hypothetische, Situation.

Ehemann und Vater von zwei erwachsenen Töchtern verstirbt. Der materielle Nachlass ist nicht unerheblich.

Vor ca. 9 Monaten hatte er sich schon Gedanken um seinen Nachlass gemacht, mit dem erkennbaren Ziel die eine Tochter weitgehend auszubooten. Er wollte für einen Erbverzicht dieser Tochter ein sehr wenig wertvolles Haus überschreiben und im Gegenzug dafür eine Erbverzichterklätung haben. Damit erklärte sich die Tochter nicht einverstanden, was den Vater zu der Aussage brachte, "dann bekommst du halt gar nichts."

Nun ist dieser Mann vor zwei Monaten verstorben. Kürzlich kam man dann auf den Nachlass zu sprechen. Es soll wohl eine Vefügung (ein Testament) des Vaters geben, in dem er die Tochter mit dem verschmähten Haus bedacht hat. Das in seinem alleinigen Eigentum stehende Wohnhaus soll an die Ehefrau und im Nacherbe an die andere Tochter gehen, wie auch alle übrigen sehr attraktiven Vermögenswerte.

Die Mutter und die bevorzugte Tochter sind (oder zeigen sich) unbedarft. Wie und wann es zu einer Nachlass- bzw. Testamentseröffung kommt, steht in den Sternen. Genso, wie natürlich der genaue Inhalt dieser Nachlassregelung.

Die andere Tochter möchte aber Klarheit und somit stellen sich folgende Fragen:

- Kann, muss sie etwas unternehmen damit nicht irgendwelche Fristen zu ihrem weiteren Nachteil verstreichen.

- Kommen die Fakten von Amts wegen irgendwann auf den Tisch, oder müssen die (muss ein) Erbe tätig werden.

- Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen und die Tochter wurde gröblich unter dem Pflichtteil bedacht, ist der Weg zum Fachanwalt eh unumgänglich. Muss sie derzeit etwas unternehmen?


VG
Roland



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 4609x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
- Kann, muss sie etwas unternehmen damit nicht irgendwelche Fristen zu ihrem weiteren Nachteil verstreichen.

Nein.
Zitat:
- Kommen die Fakten von Amts wegen irgendwann auf den Tisch, oder müssen die (muss ein) Erbe tätig werden.

Das Testament wird den Beteiligten vom Nachlassgericht übersandt.
Zitat:
- Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen und die Tochter wurde gröblich unter dem Pflichtteil bedacht, ist der Weg zum Fachanwalt eh unumgänglich. Muss sie derzeit etwas unternehmen?

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1209x hilfreich)

Vielen Dank für Deine schnelle und präzise Antwort.

Eine Nachfrage hierzu...

Zitat (von cruncc1):
Das Testament wird den Beteiligten vom Nachlassgericht übersandt.
...angenommen es gäbe dieses hinterlegte Testament nicht. Es liegt irendwo im Elternhaus, oder es wäre eine Art Willenserklärung von der vielleicht nur die Ehefrau und/oder die andere Tochter wissen?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40536 Beiträge, 14368x hilfreich)

Ein persönliches Testament sollte handschriftlich verfasst sein, mit Datum und Unterschrift versehen. Wie er das Teil überschreibt, das ist einerlei. Entweder hat er das Teil beim Gericht hinterlegt, oder aber es wird irgendwann gefunden. Wenn er denn eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Verfügung treffen wollte und die ihm wichtig war, dann wird er diese Willenserklärung auch so aufbewahrt haben, dass man sie findet und nicht irgendwo im Haus unter was auch immer versteckt haben. Wer immer dieses Dokument findet, ist verpflichtet, es an das Nachlassgericht weiter zu leiten.

Wenn es kein Testament gibt, dann haben wir die gesetzliche Erbfolge, d.h. die Ehefrau bekommt die Hälfte, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Wie Ihr das intern regelt, das ist Eure Angelegenheit.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49103 Beiträge, 17287x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
...angenommen es gäbe dieses hinterlegte Testament nicht. Es liegt irendwo im Elternhaus, oder es wäre eine Art Willenserklärung von der vielleicht nur die Ehefrau und/oder die andere Tochter wissen?


Wenn es kein hinterlegtes Testament gibt, dann wird das Nachlassgericht nicht von sich aus aktiv.

Vielmehr muss dann entweder jemand das Testament abgeben oder aber jemand beantragt einen Erbschein bevor es weitergeht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vielmehr muss dann entweder jemand das Testament abgeben oder aber jemand beantragt einen Erbschein bevor es weitergeht.


Oder jemand weist das Nachlassgericht darauf hin, dass es ein Testament gibt/geben soll, welches noch nicht abgeliefert wurde.
Dann wird das NLG v.A.w. die Ablieferungspflicht bzgl. des Testaments durchsetzen.

1x Hilfreiche Antwort

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