Müssen bei einem Vermächtnis Gegenstände aufgelistet werden?

21. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen bei einem Vermächtnis Gegenstände aufgelistet werden?

Hallo, wer kann mir Auskunft geben?
Müssen bei einem Vermächtnis Gegenstände aufgelistet werden
oder genügt die Angabe von Personen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 260x hilfreich)

Ein Vermächtnis lasse ich einer Person zukommen, die nicht Erbe werden soll. Diese Person hat dann einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des Gegenstandes.

Für ein wirksames und unmissverständliches Vermächtnis muss daher die Person bezeichnet werden, die das Vermächtnis erhalten soll, es muss klargestellt werden, dass es sich um ein Vermächnis handelt und die Gegenstände müssen in bestimmbarer Weise bezeichnet werden.
Z.B. das Auto, der Schrank, 50.000 Euro, 1/2 Haus, 25% der Geschäftsanteile etc.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MCNeubert,
vielen Dank für die Auskunft. Da hat mich
wohl mein Anwalt nicht richtig beraten.
In meinem Testament sind nur Personen
für eine Vermächtnis aufgeführt worden und
keine Gegenstände usw.

Schönen Abend
Gilla

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter Gilla sind 2 Antworten aufgeführt.
Leider kann ich nur 1 Antwort lesen.
Wie geht`s weiter?

Über eine Benachrichtigung würde ich mich
freuen.

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