Hallo, wer kann mir Auskunft geben?
Müssen bei einem Vermächtnis Gegenstände aufgelistet werden
oder genügt die Angabe von Personen?
Müssen bei einem Vermächtnis Gegenstände aufgelistet werden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein Vermächtnis lasse ich einer Person zukommen, die nicht Erbe werden soll. Diese Person hat dann einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des Gegenstandes.
Für ein wirksames und unmissverständliches Vermächtnis muss daher die Person bezeichnet werden, die das Vermächtnis erhalten soll, es muss klargestellt werden, dass es sich um ein Vermächnis handelt und die Gegenstände müssen in bestimmbarer Weise bezeichnet werden.
Z.B. das Auto, der Schrank, 50.000 Euro, 1/2 Haus, 25% der Geschäftsanteile etc.
Gruß
MCNeubert
Hallo MCNeubert,
vielen Dank für die Auskunft. Da hat mich
wohl mein Anwalt nicht richtig beraten.
In meinem Testament sind nur Personen
für eine Vermächtnis aufgeführt worden und
keine Gegenstände usw.
Schönen Abend
Gilla
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Unter Gilla sind 2 Antworten aufgeführt.
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