Schenkung / Pflichtteil - Urkunde Bauplatz

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
bababa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung / Pflichtteil - Urkunde Bauplatz

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass hier mir jemand einen Rat geben kann.

Zu unserem Fall:
Meine Eltern haben vor 20 Jahren meiner Schwester und ihrem Mann einen Bauplatz geschenkt, wobei in der Schenkungsurkunde vom Notar vermerkt wurde, dass sie sich diese Schenkung auf ihren Erbteil anrechnen lassen muss.

Inzwischen ist mein Vater, der Eigentümer des Grundstückes gestorben und meine Mutter und ich sind mit meiner Schwester zerstritten.
Deswegen steht nun meiner Schwester laut Testament auch nur der Pflichtteil zu.

Unser Problem ist nun, dass sie sich nur die Hälfte des Bauplatzes anrechnen lassen will, da er zur Hälfte auf ihrem Mann überschrieben wurde...
Kann das sein? Obwohl in der Urkunde vermerkt wurde, dass meine Schwester sich den Bauplatz komplett anrechnen lassen muss?

Viele Grüße und vielen Dank im voraus

bababa

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bababa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat wirklich niemand einen Rat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47425 Beiträge, 16790x hilfreich)

Obwohl in der Urkunde vermerkt wurde, dass meine Schwester sich den Bauplatz komplett anrechnen lassen muss?

Wenn das so eindeutig in der Urkunde steht, dann gilt das auch.

Zur besseren Beurteilung müsste man aber den Originaltext der Urkunde kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bababa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

In der Urkunde steht folgendes:

... Herr *zensiert* überträgt an die Ehegatten als Miteigentümer je zur Hälfte ...

... Die vorstehende Übertragung erfolgt unentgeltlich. Frau *zensiert* ist die Tochter des Übergebers. Sie hat sich die vorstehende Übertragung auf ihr Pflichtteilsrecht nach dem Übergeber anrechnen zu lassen. ...

... Frau *zensiert* ist verpflichtet bei einer späteren Erbauseinandersetzung mit ihrer Schwester sich den anteiligen Wert des übertragenen Grundstücks anrechnen zu lassen.

Anmerkung: Es war eindeutig der Wille des Erblassers, dass beide Schwestern gleich behandelt werden. Die Frage ist nun, ob der Notar einen Fehler gemacht hatte, oder ob die Urkunde falsch ausgelegt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

"anteiligen Wert"

das würde ich so auslegen, dass eben nicht der volle Wert angerechnet wird, sonst würde da halt nicht "anteilig" stehen.

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