Guten Morgen,
ich bin gerade dabei meinen Pflichtteil geltend zu machen. Mein Vater ist vor einem Jahr verstorben, meine Mutter hat alles geerbt.Meine Mutter behauptet jetzt ich hätte zu Lebzeiten des Vaters eine Summe von 15.000 EUR bekommen und wäre monatlich mit 250 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren unterstützt worden.Dies ist nicht korrekt und es gibt auch keine Belege oder Beweise für diese Geldzugänge. Der Anwalt schreibt jetzt, dass mit diesen Schenkungen mein Plichtteil aufgrechnet werden soll bzw. gänzlich abgegolten wurde. Was muß ich tun? Kann eine Schenkung an mich, meinen Pflichtteil senken? Muß meine Mutter mir nicht den Zugang belegen?.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Schöne Grüße
Illvy
Schenkung/Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja, deine Mutter muss den Zugang an dich belegen. Ich würde dem Anwalt schreiben, dass die Aussagen unwahr sind und du nie irgendwelche Zuwendungen erhalten hast.
Aber stimmt den die Aussage an sich. Wenn jemand vom Erblasser Geld geschenkt bekommt, dass das vom Alleinerben auf Pflichtteilsforderungen in Abzug gebracht werden kann?
Gruß
Illvy
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Das stimmt teilweise.
Wenn jemand zu Lebzeiten Schenkungen mit der Auflage erhalten hat, daß diese später auf den Pflichtteil angerechnet werden sollen, so müssen diese dann bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden (allerdings nicht einfach abgezogen).
Einzelheiten in § 2315 BGB
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