Testament / Erbe

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
DieAndi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Testament / Erbe

Hallo!
Die Mutter meines Schwiegervaters ist Anfang April 2008 verstorben.

Nun wurde in der letzten Woche das Testament eröffnet. Das Testament wurde vor 27 Jahren handschriftlich verfasst und sagt aus, dass JEDER der beiden Söhne je 1 Haus bekommt (ist auch zu Lebzeiten der Mutter "erledigt worden"). Ein gegenseitiger Wertausgleich ist somit abgegolten/findet nicht statt (Zitat aus dem Testament).


Nun hat der Bruder meines SchwieVa eine Aufstellung erstellt, was seine Mutter in den letzten 12 Jahren an Rente erhalten hat. Seiner Meinung nach waren das 70.000,00 Euro und sind somit jetzt noch „offen“.

Es ist auch noch ein weiteres Konto "aufgetaucht". Auf diesem sind 6000,00 Euro.
Nun will der Bruder diese 6000,00 Euro komplett einstecken.
Mein SchwieVa soll im Gegenzug nur eine Erklärung unterschreiben, dass er das Geld seinem Bruder überlässt und dass er (mein SchwieVa) sich um die Pflege des Grabes kümmert.

Der Bruder verzichtet im Gegenzug durch Unterschrift auf die „Einklagung“ der 70.000,00 Euro.

Mein Schwiegervater weiß nun nicht, was er machen soll. Die insgesamt 70.000,00 Euro, die seine Mutter als Rente in den ganzen Jahren erhalten hat, sind nicht existent; sie wurden offensichtlich ausgegeben (auch eine alte Dame lebt nicht nur von Luft und Liebe).
Mein SchwieVa hat nun Angst, dass sein Bruder nun ganz legal das Geld einklagen kann.

Ich habe ihm gesagt, dass er keine Befürchtungen haben muss. Das Testament ist rechtsgültig und hat Bestand.
Vorhandenes Geld auf irgendwelchen Konten muss auf die Erben (in diesem Fall) zu je 50 % verteilt werden.
Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Ist meine Aussage hier so richtig? Kann ich meinem SchwieVa die "Angst" nehmen?

Für jede Antwort bin ich dankbar!


-- Editiert von DieAndi am 01.07.2008 12:01:35

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die 70.000€ Rente wird die Verstorbene ausgegeben haben. Das sind ja nur ca. 500€ pro Monat. Was nicht mehr vorhanden ist, kann auch nicht mehr vererbt oder eingeklagt werden.

Die 6.000€ müssen unter den Brüdern verteilt werden. Davon müssen aber vorher Beerdingungskosten und Grabpflege abgezogen werden. Dann wird nicht mehr allzu viel übrig bleiben.

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