Vor- und Nacherben, Erbengemeinschaft, Verkauf...

17. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Vor- und Nacherben, Erbengemeinschaft, Verkauf...

Der Vorerbe erbt ein Haus und Ländereien, welche zu einer ERbengemeinschaft gehören. Im Testament ist ein Passus, dass bei Verkauf der Ländereien das Geld (also die Hälfte des Erlöses) direkt an die Nacherben fällt, es sei denn es stehen größere Renovierungen am Haus an.
Nun ist eine neue Heizung fällig. Der Vorerbe fordert nun die Nacherben auf, sich Gedanken zu machen, was denn verkauft werden könne, um diese zu finanzieren.
Meine Frage: haben die Nacherben Mitspracherechte, was verkauft wird? Müssen sie einem Verkauf zustimmenn? Muss der Miteigentümer der Erbengemeinschaft zustimmen? Waspassiert wenn sich nicht alle einig sind?

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig Entscheidungen treffen.
ie Nacherben haben kein Mitspracherecht, aber Anspruch, evtl. Auf 50 Prozent, vermutlich Auslegungssache, wenn das Geld komplett für die Baumaßnahme drauf geht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen