erbteil,vorgezogenes erbe

28. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gerlinde2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbteil,vorgezogenes erbe

Hallo, guten Abend,

vor kurzem verstarb mein vater. Es gibt 3 erben, ehefrau und 2 töchter. großteil des nachlasses ein grundstück, recht groß. ursprünglich war dieses noch größer. vor27 jahren hat meine schwester von meinen eltern ein teil davon als vorgezogenes erbe überschrieben bekommen. es steht nur vorgezogenes erbe , mehr nicht. jetzt stellt sich die situation folgendermaßen dar: mutter lebt im seniorenheim hat eine betreuerin es mittlerweile 40 000 Euro an betreuungskosten aufgelaufen. das amt möchte die kosten widerhaben. deshalb soll ein teilgrundstück verkauft werden. von dem teilgrundstück gehört meiner mutter die hälfte, von der andern hälfte erbt sie 50%, rest meine schwester und ich. meine schwester hat jetzt ohne jemanden zu benachrichtigen einen antrag auf teilerbschein gestellt.
meine frage: könnte meine schwester mit ihrem erbteil zusammen mit meiner mutter (grundbuchanteil) das grundstück veräußern ohne mich zu fragen, da die sich daraus ergebenden qm genau die größe des grundstückes ergeben würden die vor dem tod meines vaters zum verkauf standen. dannstarb er und verkauf konnte nicht mehr vollzogen werden. oder muß ich dieser grundstücksaufteilung auf jeden fall zustimmen? wenn doch was kann ich dagegen unternehmen?

vielen dank für eure antworten



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
könnte meine schwester mit ihrem erbteil zusammen mit meiner mutter (grundbuchanteil) das grundstück veräußern ohne mich zu fragen,


Nein.

quote:
könnte meine schwester mit ihrem erbteil zusammen mit meiner mutter (grundbuchanteil) das grundstück veräußern ohne mich zu fragen,


Schön für sie und was will sie damit? Der kostet aber ihr Geld und damit kann sie nichts anfangen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
muß ich dieser grundstücksaufteilung auf jeden fall zustimmen? wenn doch was kann ich dagegen unternehmen?
Zitat:


Nein, Du musst nicht zustimmen.
Um das Verfahren aufzuhalten, musst Du ganz aktiv gar nix tun.
Vor allem nicht zustimmen.


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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

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