Kleingewerbe versichern

23. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Hupsi0706
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe versichern

Hallo und guten Tag.

Ich beabsichtige nebenberuflich ein Kleingewerbe im Bereich Maler- und Tapezierarbeiten anzumelden. Im weiteren möchte ich auch Hausmeistertätigkeiten erledigen.

Welche Versicherungen sind Pflicht oder ratsam? Also betriebshaftpflicht o.ä.

Gruß
Hupsi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6778 Beiträge, 1573x hilfreich)

Zitat (von Hupsi0706):
Ich beabsichtige nebenberuflich ein Kleingewerbe im Bereich Maler- und Tapezierarbeiten anzumelden.

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

(Und es gibt ein "Nebengewerbe", das aber zwingend ein Hauptgewerbe voraussetzt, und bedeutet, daß ein an sich "meisterpflichtiges" Handwerksgewerbe als "Nebengewerbe" zu einem Hauptgewerbe auch ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden darf.)

Was es gibt: die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes.

Zitat:
Im weiteren möchte ich auch Hausmeistertätigkeiten erledigen.

Welche Versicherungen sind Pflicht oder ratsam? Also betriebshaftpflicht o.ä.

Pflicht: keine. Ratsam: kann der Unternehmer nur selbst entscheiden.

Was sehr ratsam wäre: ein paar Existenzgründer-Ratgeber-Bücher zu kaufen und durchzuarbeiten, und anschließend ein Existenzgründer-Seminar z.B. der regionalen Industrie- und Handelskammer zu besuchen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8741 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von Hupsi0706):
Also betriebshaftpflicht o.ä.


Wie gesagt: Pflicht ist keine. Aber eine Betriebshaftpflicht sollte man auf jeden Fall haben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128210 Beiträge, 40952x hilfreich)

Betriebshaftpflicht ist eigentlich ein "muss".

Eine Betriebsausfallversicherung, sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind auch sehr wichtig.

Auch ein Anwalt der sich die kaufmännischen Abläufe ansieht und die Vertragsdokumente (insbesondere AGB) vorab prüft kann eine sinnvolle Versicherung sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1657 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von Patricc2):
firmengründung in der schweiz geht, s
Die hinterlegte Webseite enthält fast nur Unsinn.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8741 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Die hinterlegte Webseite enthält fast nur Unsinn.


Schick verpackter Forenspam für eine nutzlos Seite

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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