Hallo zusammen,
ich besitze aktuell ein Kleingewerbe und handle mit Medien (DVD, Spiele, etc.).
Meine Frage ist nun, kann ich diese Medien aus dem „Gewerbe" entnehmen um sie anderweitig zu veräußern? Falls ja, wie stelle ich dies an? Es sind meistens Artikel, die ich geschenkt bekommen habe.
Diese Artikel würden nur „Minus" machen, wenn ich sie auf den bekannten Handelsplattformen verkaufe, da die Gebühren den eigentlichen Restwert übersteigen.
Viele Grüße
Gurke258
Privatentnahme Güter/Produkte Kleingewerbe
24. November 2024
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2024 | 16:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatentnahme Güter/Produkte Kleingewerbe
#1
Antwort vom 24. November 2024 | 18:18
Von
Status: Schlichter (7435 Beiträge, 1684x hilfreich)
Zitat :ich besitze aktuell ein Kleingewerbe
Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe...
Zitat:und handle mit Medien (DVD, Spiele, etc.).
Okay.
Zitat:Meine Frage ist nun, kann ich diese Medien aus dem „Gewerbe" entnehmen um sie anderweitig zu veräußern?
Warum sollten Sie das machen? Wenn die Medien zum Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes gehören, können Sie die selbstverständlich nicht "einfach" dort entnehmen, und dann privat verkaufen.
Da bekommen Sie ziemlichen Ärger mit dem Finanzamt, wenn Sie die Waren nicht vorher aus dem Betriebsvermögen "ausbuchen", was wiederum steuerliche Konsequenzen hat. Sehr vereinfacht gesagt wäre das eine Privatentnahme, die eben die entsprechenden steuerlichen Folgen hat.
Zitat:
Falls ja, wie stelle ich dies an? Es sind meistens Artikel, die ich geschenkt bekommen habe.
Als Gewerbetreibender geschenkt bekommen? Oder als Privatmann?
Zitat:Diese Artikel würden nur „Minus" machen, wenn ich sie auf den bekannten Handelsplattformen verkaufe, da die Gebühren den eigentlichen Restwert übersteigen.
Sie sollten als erstes mal zwei, drei Ratgeberbücher für Existenzgründer lesen und anschließend ein Existenzgründer-Seminar bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer besuchen, um sich über die grundlegendsten "Basics" unternehmerischen Handelns und der Steuerpflichten des Unternehmens schlau zu machen.
Ggf. wäre auch ein Termin beim Steuerberater sinnvoll - mit dem kann man ein steuerliches Konzept ausarbeiten, dann weiß man jedenfalls für die nähere und weitere Zukunft, wie man sowas zu handhaben hat. Die Steuererklärung selbst kann man anschließend mit entsprechender Software eventuell allein hinbekommen.
#2
Antwort vom 24. November 2024 | 18:25
Von
Status: Unbeschreiblich (129492 Beiträge, 41305x hilfreich)
Zitat :Diese Artikel würden nur „Minus" machen, wenn ich sie auf den bekannten Handelsplattformen verkaufe, da die Gebühren den eigentlichen Restwert übersteigen.
Kleinanzeigen ist durchaus kostenfrei.
Und das
Zitat :um sie anderweitig zu veräußern
kann man auch mit dem Gewerbe machen.
Bei einer Steuerprüfung wäre das also ein mehr als erklärungsbedürftiger Vorgang ...
Zitat :Falls ja, wie stelle ich dies an?
Eigentlich so wie bei allen anderen Artikel die man zwecks Privatbedarf entnimmt..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. November 2024 | 06:34
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 834x hilfreich)
Zitat :Sie sollten als erstes mal zwei, drei Ratgeberbücher für Existenzgründer lesen und anschließend ein Existenzgründer-Seminar bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer besuchen, um sich über die grundlegendsten "Basics" unternehmerischen Handelns und der Steuerpflichten des Unternehmens schlau zu machen.
Dem Rat kann ich mich nur anschließen.
Zitat :Diese Artikel würden nur „Minus" machen, wenn ich sie auf den bekannten Handelsplattformen verkaufe, da die Gebühren den eigentlichen Restwert übersteigen.
Warum will man diesen "Verlust" dann ins Privatvermögen verlagern und nicht den Gewinn des Gewerbes schmälern?
#4
Antwort vom 25. November 2024 | 09:00
Von
Status: Unparteiischer (9812 Beiträge, 2070x hilfreich)
Zitat :Diese Artikel würden nur „Minus" machen, wenn ich sie auf den bekannten Handelsplattformen verkaufe, da die Gebühren den eigentlichen Restwert übersteigen.
Einzeln vielleicht. Aber als Set....?
3er Pack Science Fiction Filme
usw...
Man muss die Ware eben nur entsprechend anbieten
#5
Antwort vom 25. November 2024 | 10:48
Von
Status: Schüler (197 Beiträge, 74x hilfreich)
Zitat :Meine Frage ist nun, kann ich diese Medien aus dem „Gewerbe" entnehmen um sie anderweitig zu veräußern?
Und warum kann man sie aus dem Gewerbe heraus anderweitig veräußern?
#6
Antwort vom 25. November 2024 | 13:57
Von
Status: Philosoph (13255 Beiträge, 4743x hilfreich)
Zitat :Kleinanzeigen ist durchaus kostenfrei.
Bei Gewerbetreibenden und dem entsprechenden Umfang ist Kleinanzeigen nicht kostenfrei.
Da sind es 1,95€ pro Inserat, wenn mehr als 10 Anzeigen in 30 Tagen geschaltet werden.
Zitat :Und warum kann man sie aus dem Gewerbe heraus anderweitig veräußern?
Fehlt da ein nicht?
Falls es heißen sollte, "aus dem Gewerbe heraus nicht anderweitig veräußern", ist die Antwort:
Weil die Kosten für einen privaten Verkauf auf allen Plattformen günstiger, oder sogar kostenfrei ist, was bei gewerblichen Angeboten nicht der Fall ist.
Und so manche Plattform lässt sich bereits jeden Klick auf das Produkt bezahlen, egal ob es verkauft wird oder nicht.
Zitat :Warum will man diesen "Verlust" dann ins Privatvermögen verlagern und nicht den Gewinn des Gewerbes schmälern?
Weil es beim Privatverkauf keinen Verlust mehr geben würde, und 2. weil es nicht immer sinnvoll ist Gewinne eines Unternehmens so klein "zu rechnen", dass so gut wie nichts über bleibt.
Ist zwar toll in Sachen Finanzamt, in Sachen Kreditwürdigkeit allerdings....
Zitat :Meine Frage ist nun, kann ich diese Medien aus dem „Gewerbe" entnehmen um sie anderweitig zu veräußern?
Nicht ohne Probleme, denn erstens ist die Privatentnahme aus dem Gewerbe, dadurch definiert, dass das entnommene Gut privat genutzt wird.
Die geplante "private" Veräußerung der Gegenstände, spricht also nicht nur gegen eine private Nutzung, sondern auch für ein gewerbliches Handeln.
Zitat :Es sind meistens Artikel, die ich geschenkt bekommen habe.
Da möchte ich die Frage von eh1960 aufgreifen, als Privatmann, oder als Gewerbetreibender?
Unabhängig davon, ob man die Waren eventuell sogar als Privatmann geschenkt bekommen hat, kann und wird das Vorhaben zu einigen Problemen führen.
Bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen und dem umgehenden Verkauf der Ware, wird jeder annehmen, dass hier die Pflichten des gewerblichen Verkäufers umgangen werden sollen.
Der private Käufer wird das als Umgehung der Sachmängelhaftung sehen und das Finanzamt wird in dem Vorhaben durchaus die Gewerblichkeit sehen, womit beide Recht haben.
Sollten die Waren tatsächlich "private Schenkungen" sein, sollte man eine sehr gute Erklärung und entsprechende Nachweise dafür haben, warum grade diese Artikel, mit denen sonst das Unternehmen handelt, erstens nicht zum Unternehmen gehören und wichtiger, weshalb diese Verkäufe nicht gewerblich sein sollten.
Das Risiko bei der ganzen Sache, wäre mir den ganzen Aufwand nicht wert und ich kann da cirius32832 nur zustimmen.
Steck ein bisschen Hirnschmalz in alternative Vertriebswege, biete es als Bundle an, oder leg sie als Gratiszugabe, oder gegen einen kleinen Obolus bei Bestellungen von regulärer Ware bei.
Das alles dürfte günstiger sein, als Stress mit Verbrauchern, Diskussionen mit dem Finanzamt, Abmahnungen von Mitbewerbern, oder das "Bundle" aus allen dreien....
-- Editiert von User am 25. November 2024 14:00
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
301.824
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten