Auskunftspflicht des Jugendamt über Berechnung mir gegenüber?

6. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
aswedemark
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht des Jugendamt über Berechnung mir gegenüber?

Hallo und guten Tag,
ich habe ein paar Fragen, bei denen ich beim Jugendamt auf Ablehnung treffe.
Und zwar habe ich am
August 2004
eine Beistandschaft über Kindesunterhalt beim Jugendamt gestellt. Meine Kinder sind 13 und 14 Jahre alt.
Nach der Trennung 2000 habe ich mit dem Vater mündlich ausgemacht, dass er bis zur Scheidung 480,-Euro für die beiden Kinder bezahlt. Für mich habe ich keinen Unterhalt gefordert, da er anstelle einen ehelichen Kreditvertrag übernommen hat.
Leider, hat er auch nach der Scheidung, trotz meiner Bitte, nicht nach der Tabelle bezahlen wollen. (Sein Kommentar war: was er nicht mehr hat, dafür bezahlt er auch nicht mehr.)
In der Zwischenzeit war er 2 Jahre beruflich in China und hat sehr viel Geld verdient. Zwischenzeitlich war er aber schon wieder ein Jahr in Deutschland tätig.

Die Berechnung beim Jugendamt dauerte bis März 2005, da mein Ex-Mann die Verdienstunterlagen nicht gleich vorgelegt hat.

14.03.2005
Berechnet wurde: 107% des Regelbetrages mit 304,-Euro pro Kind
+ Nachzahlung zurück zum Datum der Beistandschaftsstellung.
Diese Nachzahlung tilgt er mit 50,-Euro pro Kind.
Dieser erhöhte Unterhalt wurde in einer öffentlichen Urkunde anerkannt. (Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt)

20.05.2005
bekam ich ein Schreiben des Jugend-A., dass mein Ex-Mann einen Antrag auf Neuberechnung gestellt hat und dem stattgegeben wurde. Nun muss er mit 100% des Regelbetrages 291,-Euro pro Kind zahlen.
Das hieße, er verdient nur bis 1300,-Euro??!!?? Das Jugendamt schreibt von „entsprechenden Belegen“ die er vorgelegt haben soll und das eine erneute wirtschaftliche Prüfung im Jahr 2006 stattfinden soll, falls seine Einkommenssituation 2005 besser war.

Ich zweifele sehr an seinen Angaben, da er viel mehr verdient als er angibt. Dazu muss ich sagen, dass er auf Montage im In- und Ausland arbeitet und viel höheren Lebensstandard hat.
Das Jugendamt hat mir die Einsicht in die 1. Berechnung verweigert.

Nun zu meiner Frage:
Habe ich das Recht mir die Berechnung vom Jugendamt darlegen zu lassen?
Wenn ja, muss ich dies erst beantragen?
Kann ich beim Arbeitgeber meines Ex-Mannes eine Verdienstbescheinigung anfordern, um selbst zu prüfen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einen Rat geben würden.
aswedemark

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