KV Vor erster Unterhaltszahlung plötzlich Teilzeit

13. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)
KV Vor erster Unterhaltszahlung plötzlich Teilzeit

Folgender Sachverhalt:

Kindsvater hat sich von Kindsmutter getrennt.
Aus der Ehe gingen zwei gemeinsame Kinder hervor (knapp 3 Jahre, 8 Monate)

Nun ging es um die Zahlung des Unterhalts.
KV hat zuvor gut verdient, womit sogar Trennungsunterhalt hätte gezahlt werden können.

KV ist angestellt im Familienbetrieb.

Am 19.3. gab es einen Gerichtstermin wo einmal der Lebensmittelpunkt der Kinder bestimmt wurde und die Umgangszeiten.

Er hat u.A. Umgang Mittwochs von 12 Uhr bis Donnerstags 9 Uhr.

Nun hat er mit seinem Arbeitgeber (Mutter) einen Abänderungsvertrag am 15.3. (!!!!) geschlossen, wegen des Umgangs. Er hat seine Stunden von 40 auf 28 reduziert.

Somit wäre er nun nicht mehr in der Lage Unterhalt zu zahlen und eine Mangelfallberechnung solle gemacht werden.

Der erste Unterhalt für April wurde am Freitag überwiesen. Keine 260€ für zwei Kinder…

Darf er das so ohne weiteres???

Liebe Grüße

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29 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123901 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Darf er das so ohne weiteres???

Klar.

Nur helfen wird es dem "Schlauberger" nicht, denn nun laufen Unterhaltsschulden auf und er hat natürlich immer noch seine Erwerbsobliegenheit zu erfüllen.

Und Pfändungen bei Unterhaltsschulden können weit unter den Bürgergeldsatz und unter den Selbstbehalt gehen.



Zitat (von Pummelblume):
Nun hat er mit seinem Arbeitgeber (Mutter) einen Abänderungsvertrag am 15.3. (!!!!) geschlossen, wegen des Umgangs. Er hat seine Stunden von 40 auf 28 reduziert.

Ich würde jetzt gegen die Beteiligten Strafanzeige erstatten ( § 170 StGB - Verletzung der Unterhaltspflicht)
Und ich würde nun einen versierten Anwalt mit der rechtliche Durchsetzung der Ansprüche beauftragen, sowie das Amt wegen Unterhaltsvorschuss einschalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Und die Kürzung der Stunden kann er nicht damit begründen, da das Gericht ja den Umgang während seiner Arbeitszeit beschlossen hat und er sich ja um die Kinder kümmern muss?

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#3
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm schade
Das hätte mich echt noch interessiert

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1319 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Und die Kürzung der Stunden kann er nicht damit begründen, da das Gericht ja den Umgang während seiner Arbeitszeit beschlossen hat und er sich ja um die Kinder kümmern muss?


M.E. ist das kein Argument.

Wenn er sich nicht um die Kinder kümmern kann, weil seine Umgangszeit mit seiner Arbeitszeit zusammenfällt (warum ist das eigentlich ausgerechnet so entschieden worden?), muss er sich um eine Betreuung bemühen oder halt beim Geld Abstriche machen. Ist bei Müttern ja auch nicht anders.

Ist der Unterhalt tituliert?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39315 Beiträge, 14136x hilfreich)

Der Unterhalt ist doch nicht tituliert. Die Trennung ist ganz frisch. Alles noch völlig ungeklärt. Und dann diese ungewöhnliche Umgangszeit. Ich sehe da nun wirklich noch keine Verletzung der Unterhaltspflicht. Außerdem hilft in so Fällen doch eine Strafanzeige überhaupt nicht weiter.

Titel erwirken und gut ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17202 Beiträge, 9491x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde jetzt gegen die Beteiligten Strafanzeige erstatten ( § 170 StGB - Verletzung der Unterhaltspflicht)

Die Höhe des Unterhalts ist doch noch gar nicht festgesetzt worden.

Zitat (von Pummelblume):
Er hat u.A. Umgang Mittwochs von 12 Uhr bis Donnerstags 9 Uhr.

Wir kommt man denn auf diese seltsame Zeit? Da drängt sich doch quasi auf, dass nachher kommt "wegen der seltsamen Umgangszeit kann ich nicht in Vollzeit arbeiten".
Zumindest völlig vom Tisch wischen kann man das Argument jedenfalls nicht - zumindest dann nicht, wenn diese seltsame Zeit auf Wunsch der Mutter entstanden sein sollte.

Die Titulierung des Unterhalts sollte jetzt höchste Priorität haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Umgangszeit wurde bei Gericht so beschlossen. Zusammen mit Mitarbeiterin Jugendamt und Verfahrensbeidtand.
Aufgrund des jungen Alters der Kinder solle ein erweiterter Umgang stattfinden.

Der KV wollte ja ohnehin die elterliche Sorge und begründete, wenn er arbeite, hätte er jederzeit seine Mutter, die unterstützt. Ebenfalls wäre er aufgrund des Familienbetriebs flexibel, was die Arbeitszeit betrifft…

Der Umgangswunsch ging definitiv nicht von mir aus.

Ich hätte auch eher damit gerechnet , dass der KV die fehlenden Stunden an anderen Tagen nachholt.
Aber nein. Er zieht gleich 12 Stunden die Woche dafür ab.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39315 Beiträge, 14136x hilfreich)

Ich habe den Weg doch aufgezeichnet. Wo ist das Problem?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„ wegen der seltsamen Umgangszeit kann ich nicht in Vollzeit arbeiten".
Zumindest völlig vom Tisch wischen kann man das Argument jedenfalls nicht"

Wirdwerden, deswegen

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#10
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„ wegen der seltsamen Umgangszeit kann ich nicht in Vollzeit arbeiten".
Zumindest völlig vom Tisch wischen kann man das Argument jedenfalls nicht"

Wirdwerden, deswegen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39315 Beiträge, 14136x hilfreich)

Ja und? Es wird immer irgendein Argument für oder gegen die Zahlung von Unterhalt geben. Die einzige Frage ist doch, ob das Argument juristisch relevant ist. Und damit wird sich das Gericht befassen. Wir können das hier nicht abschätzen. Ich tendiere dazu, dass die Zeiten irrelevant sind, aber ich kenne weder die Akte, noch die Arbeitsbedingungen/den Arbeitsvertrag, noch war ich in der Gerichtsverhandlung anwesend. Aber das alles kann man nur rausfinden, wenn man das Gericht überprüfen lässt.

wirdwerden

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#12
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Wer vertritt denn hier eigentlich die Kinder in Sachen Unterhalt? Die Mutter selbst? Oder hat sie damit einen Beistand (vom Jugendamt) oder einen Anwalt beauftragt?

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#13
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Anwältin, die mich vertritt.
Sie war zumindest bisher zuständig für die Herausgabe der Kinder, dann wegen der Trennung/Hausrat und dem Fahrzeug.

Nun muss sie wohl noch was neues wegen dem Unterhalt fürs Gericht fertig machen…

Habe bisher mit ihr noch nicht konkret wegen der Sache sprechen können.
Die eMail wegen Unterhalt von der Gegenseite und die Zahlung erfolgten Donnerstag.
Freitags hat ihre Kanzlei geschlossen.
Ich hoffe sie ist morgen erreichbar…

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#14
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja immer so, dass zum Wochenende was passiert und man dann mit vielen Fragen ausharren muss.
Das ist einfach Nix für Menschen wie mich

-- Editiert von User am 14. April 2024 19:25

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#15
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1363 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Aufgrund des jungen Alters der Kinder solle ein erweiterter Umgang stattfinden.
Und dann eine solche Regelung? Oder hast Du Dich verschrieben?
Zitat (von Pummelblume):
Er hat u.A. Umgang Mittwochs von 12 Uhr bis Donnerstags 9 Uhr.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das habe ich nicht…
Kann man diese Regelung auch nachträglich noch ändern lassen?

Ich denke mal, auch das Gericht ging eher davon aus, dass der KV trotzdem Vollzeit beschäftigt bleibt und somit den Unterhalt der Kinder sicher stellt

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39315 Beiträge, 14136x hilfreich)

Ihr seid gerade mal getrennt. Es ist eine Umgangsregelung getroffen worden, ob nun sinnvoll oder nicht, das können wir mal dahingestellt lassen. Was meinst Du, was für einen guten Eindruck Du bei Gericht hinterlasst, wenn jetzt schon eine Abänderung kommt? Im übrigen ist es nicht Aufgabe Deiner Anwältin und auch nicht des Gerichts einschließlich der Wachtmeister und der Geschäftsstellen ständig präsent zu sein, weil es einige Personen gibt, die meinen, alles müsste nach ihren Vorstellungen sofort erledigt werden.

Ihr scheint beide vom "ich will alles" Prinzip auszugehen, wenn ich mir so den Zirkus mit dem Hausrat anschaue. Eines kann ich Dir schon voraussagen: das wird teuer und stressig. Wichtig ist im Augenblick der Kindesunterhalt. man sollte doch wirklich die Prioritäten richtig setzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das mit dem Unterhalt kläre ich heute direkt.

Alles andere geht ja von KV aus. Da kann ich ja nichts für. Hätte mir auch einen friedlicheren Ablauf gewünscht

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39315 Beiträge, 14136x hilfreich)

In welchen Punkten hast Du denn nachgegeben? Wenn ich mir den Zirkus mit Hausrat und PKW anschaue ......

Ich hoffe sehr, dass Du Dir diesen ganzen Zirkus leisten kannst und Dich nicht finanziell ruinierst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso Zirkus? Dazu habe ich doch nicht wirklich viel bisher geschrieben.

Es gibt nur ein Familienfahrzeug, das ich in der Ehe auch ausschließlich für Kinder etc. genutzt habe. Und darauf bin ich auch weiterhin wegen der Kinder angewiesen.
Er hat 20 Meter Arbeitsweg und einen Firmenwagen.

Und wegen der Teilung der Hausratsgegenstände muss ich mich mit dem KV ja jetzt nach Trennung auch einigen.
Aber auch da ist er alles andere als kooperativ. Möchte sich dazu nicht äußern und wichtige Dinge (u.A. Für die Kinder) nicht herausgeben…

Ich kann zum 28.4. in eine neue Wohnung. Habe KV 3 Termine genannt wann ich die Sachen holen kann, aber er reagiert nicht…

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mit dem Handy kommen die Antworten immer doppelt…
Bitte entschuldigt

-- Editiert von User am 15. April 2024 10:03

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss jetzt nochmal ganz dumm fragen…
Anwältin mahnt jetzt nochmal die Differenz zum Mindestunterhalt an.

Wenn er diese dann zahlt, ist das dann erledigt?
Oder muss man das trotzdem noch gerichtlich titulieren?
Gilt dann nur der Mindestunterhalt oder wird dann neu berechnet mit einem fiktiven Einkommen, bzw. dem der letzten 12 Monate…



-- Editiert von User am 17. April 2024 19:07

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33907 Beiträge, 5858x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Wenn er diese dann zahlt, ist das dann erledigt?
Und wenn er sie nicht zahlt?
Zitat (von Pummelblume):
Oder muss man das trotzdem noch gerichtlich titulieren?
Das MUSS man nicht, aber es wurde hier schon dringend empfohlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bei nicht zahlen, dann ist es klar.
Dann will wohl meine Anwältin einen EA machen.
Weil mit der Unterhaltsvorschkasse das ja auch recht lange dauern kann.

Aber ich frage mich halt, wenn er dann nach dieser Mahnung zahlt, ob man sich dann auch mit diesem Betrag abfinden muss…
oder ob grundsätzlich das nach Einkommen noch anschließend berechnet wird.
Trennungsunterhalt KÖNNTE ja auch noch (wenn man von den letzten 12 Monaten ausgeht) geltend gemacht werden.


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17202 Beiträge, 9491x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Aber ich frage mich halt, wenn er dann nach dieser Mahnung zahlt, ob man sich dann auch mit diesem Betrag abfinden muss…

Nein - aber wenn der KV freiwillig den Mindestunterhalt zahlt, ist es schwierig einen höheren Unterhalt aufgrund eines "fiktiven Einkommens" einzutragen. Das Instrument des "fiktiven Einkommens" ist hauptsächlich für Fälle, bei denen der Mindestunterhalt gerade nicht gezahlt wird.

Zitat (von Pummelblume):
Trennungsunterhalt KÖNNTE ja auch noch (wenn man von den letzten 12 Monaten ausgeht) geltend gemacht werden.

Für Trennungsunterhalt gibt es aber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. wenn der KV sein Einkommen so weit reduziert, dass es für ordnungsgemäßen Kindesunterhalt reicht, aber für Trennungsunterhalt nichts mehr übrig ist, können Sie wenig ausrichten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„ Das Instrument des "fiktiven Einkommens" ist hauptsächlich für Fälle, bei denen der Mindestunterhalt gerade nicht gezahlt wird."

Das hat er ja bereits schon nicht.
Wäre ja dann jetzt „blöd" nochmal zu fordern…
Hmmmm

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123901 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Oder muss man das trotzdem noch gerichtlich titulieren?

Nö, da ist kein "muss".
Man darf - statt mit Anwalt & Vollstreckung - jedes mal wieder mit Anwalt, Mahnung, ES, Unterhaltsvorschuss rumwusteln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„ Für Trennungsunterhalt gibt es aber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. wenn der KV sein Einkommen so weit reduziert, dass es für ordnungsgemäßen Kindesunterhalt reicht, aber für Trennungsunterhalt nichts mehr übrig ist, können Sie wenig ausrichten."

Schon richtig.
Nur habe ich auch gelesen, dass es sich anders verhalten könnte, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist.

Und dem ist so. Ich betreue ja noch ein Kleinkind und ein 8 Monate altes Baby. Das Elterngeld fällt spätestens September weg.

Abgesehen davon lebt der KV neben seiner sehr wohlhabenden Familie in einem 220qm großen Haus alleine.
Das passt ja irgendwie alles nicht zusammen…

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
smogman
Status:
Student
(2928 Beiträge, 951x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Anwältin mahnt jetzt nochmal die Differenz zum Mindestunterhalt an.

Wenn er diese dann zahlt, ist das dann erledigt?
Zitat (von Pummelblume):
Aber ich frage mich halt, wenn er dann nach dieser Mahnung zahlt, ob man sich dann auch mit diesem Betrag abfinden muss…
Wenn man diesen Betrag nicht will, dann sollte man ihn auch nicht fordern. Wenn die Anwältin eine konkrete Forderung stellt und diese beglichen wird, ist nichts mehr zu klären.

Zitat (von Pummelblume):
Gilt dann nur der Mindestunterhalt oder wird dann neu berechnet mit einem fiktiven Einkommen, bzw. dem der letzten 12 Monate…
Zitat (von Pummelblume):
oder ob grundsätzlich das nach Einkommen noch anschließend berechnet wird.
Das liegt doch an dir bzw. deiner Anwältin. Du befindest dich hier im Zivilrecht. Man muss seine Forderung selbst berechnen und aufstellen.

Zitat (von Pummelblume):
Abgesehen davon lebt der KV neben seiner sehr wohlhabenden Familie in einem 220qm großen Haus alleine.
Dann sollte man das in seiner Forderung und Berechnung berücksichtigen.

...Fakt ist auch. Fiktives Einkommen kann zwar zu einer Titulierung führen, aber in der Regel nicht zu einer Zahlung. Man hat also die Forderung nur auf Papier.

0x Hilfreiche Antwort

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