Hallo,
es geht um einen evtl. Kindergeldanspruch.
Ein volljähriges Kind hat ein eigenes Kind und ist nicht mit dem Kindesvater verheiratet. Es lebt aber mit diesem zusammen und nicht mehr im Haushalt der Eltern.
Das Kind befindet sich in einer Vollzeitausbildung.
Nach BGB 1615 I ist der Vater des Kindeskindes gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, WENN das Kind wegen des Kindeskindes nicht erwerbstätig sein kein.
Da das Kind aber einer Vollzeitausbildung nachgeht, würde ich diesen Unterhaltsanspruch ausschließen. Nun wären wieder die Eltern unterhaltspflichtig und somit Kindergeld berechtigt. Die Familienkasse sieht das aber anders.
Wer hat recht?
Viele Grüße
Pumuckel2011
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Kindergeld: Kind mit eigenem Kind- Unterhalt Vater
24. März 2011
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Frage vom 24. März 2011 | 18:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld: Kind mit eigenem Kind- Unterhalt Vater
#1
Antwort vom 24. März 2011 | 19:17
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1268x hilfreich)
Hallo,
die Eltern der jungen Mutter sind nicht mehr unterhaltspflichtig. Der Vater des neuen Erdenbürgers wäre seinem Kind und auch der Mutter zum Unterhalt verpflichtet. Dieses, wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, oder wenn sie ihren Bedarf nicht selber durch ihr eigenes Einkommen decken kann.
Selst wenn die ELtern hier noch das Kindergeld beziehen würden, wäre es an das volljährige Kind weiterzuleiten.
LG nero
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#2
Antwort vom 25. März 2011 | 20:02
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Da das Kind aber einer Vollzeitausbildung nachgeht, würde ich diesen Unterhaltsanspruch ausschließen. <hr size=1 noshade>
Die Dienstanweisung der Familienkassen schreibt dazu:
Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB erlischt nicht durch die Aufnahme einer Berufsausbildung des kinderbetreuenden Elternteils. Die Berufsausbildung stellt danach keine Erwerbstätigkeit i. S. d. § 1615l Abs. 2 BGB dar. Ein Verzicht auf diesen gesetzlichen Unterhaltsanspruch ist nicht möglich.
-- Editiert am 25.03.2011 20:04
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