Hallo, da ich selbst noch keine Kinder habe, hab ich keine Ahnung von Familienrecht.
Hier eine Frage (im Auftrag).
Gibt es eine Faustregel für Unterhaltsberechnung?
Situation:
Mann und Frau kommen zusammen und bald kommt auch ein Kind.
Seit 2 Jahren wohnen Mann und Frau zusammen und vor 1,5 Jahren kommt das Kind.
Frau trennt sich (und bekommt Kind).
Mann arbeitet Vollzeit (aber wenig Einkommen, ca. 1.100,- nette).
Frau kann wegen dem Kind nicht arbeiten und wird auch später aufgrund wenig Qualifiktaion voraussichtlich keinen Vollzeitjob finden.
Wieviel Unterhalt muss der Mann zahlen? Nur an Kind oder auch an Frau?
Danke schonmal...
Unterhalt Kind + Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Despi,
bei der Höhe des Einkommens wird kein Raum für Betreuungsunterhalt sein.
Auch wenn ein grundsätzlicher Anspruch besteht.
Für das Kind wird allerdings Unterhalt zu leisten sein, der Selbstbehalt des Bekannten liegt ihm gegenüber bei 900 €.
Für mehr Einzelheiten schau auch mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Grüße
ok, vielen Dank schonmal.
Es ergeben sich ein paar neue Fragen.
Ich habe mal was von einer 3-Jahresfrist gehört. Sprich, um einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem wirtschaftlich stärkerem Partner zu erwerben, ist eine 3-Jährige Partnerschaft voraussetzung (also 3 Jahre zusammen wohnen oder eben Kind zusammen).
Gibt es eine solche Frist?
Wie schaut es aus, wenn der neue Partner der Frau für den Unterhalt beider sorgen kann?
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In den ersten 3 Lebensjahren hat die Mutter grundsätzlich einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, auch dann, wenn die Eltern nie zusammen gelebt haben.
Ohne gemeinsame Kinder gibt es gar keinen Unterhaltsanspruch.
Wenn die Frau mit dem neuen Partner ein zweites Kind hat, dann wird dieser für den Betreuungsunterhalt aufkommen müssen.
Der Kindesunterhalt muss aber grundsätzlich vom leiblichen Vater weiter geleistet werden. Der leibliche Vater hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, muss also alles in seiner Macht stehende tun, um den Mindestunterhalt für sein Kind sicherstellen zu können. Dazu gehört auch, dass er ggf. einen Nebenjob annehmen muss. Der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt beträgt 204€ monatlich.
Oder der Vater schafft sich so schnell wie möglich auch ne neue Frau und ein weiteres eigenes Kind an.
Dann wird da nicht viel übrig bleiben:)
Dann ist auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit weg.
LG beijing
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