Seit 10 Jahren muss ich selbst mein Kind versorgen, da der KV jahrelang arbeitslos ist, bzw. gelegentlich teilzeit arbeitet und Hartz IV kriegt, zwischendurch ist er wieder verheiratet und hat da noch ein Kind. Das Jugendamt hat den titulierten Unterhalt wieder auf 0 herabgesetzt, da er immer unter dem Selbstbehalt liegt. Somit kriegt das Kind 0. Der KV begründet, dass er körperliche Behinderung hat. Den Titel hat er nicht abändern lassen, da er in Deutschland nur unter der Bedingung bleiben darf, dass er sich verpflichtet, das Kind zu versorgen. Im Endeffekt zahlt er aber wie oben beschrieben nichts.... Dafür aber noch ne Frau+Kind aus dem Ausland hinzugebracht, die drei pünktlich HartzIV Leistungen kriegen. Wo die Gerechtigkeit ist, frage ich nicht, nur.. was kann ich unternehmen, um zumindest Mindestunterhalt für die Tochter, die inzwischen 14 Jahre alt ist, zu bekommen?
-- Editier von pa464328-63 am 04.05.2017 15:40
Kindesunterhalt und jahrelange Arbeitslosigkeit des KV
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich verstehe Deine Wut. Ginge mir nicht anders.Nur, in so hartnäckigen Fällen, in denen zudem noch die Aufenthaltserlaubnis vom Kontakt mit dem Kind abhängig ist, da ist das Jugendamt überfordert. Wende Dich ans Ausländeramt, teile denen mit, dass Du seit 10 Jahren keinen Cent für das Kind bekommst, dass er ausserdem seit 10 Jahren keinen Kontakt zum Kind hat. Was die dann draus machen, das ist eine andere Kiste.
Nur, Geld bekommst Du dadurch nicht. Das hätte früher andere eingefädelt werden müssen. Ab dem 1. 7. dieses Jahres gibt es Unterhaltsvorschauß auch für Kinder, die älter als 12 sind. Unter der Voraussetzung, dass die Mutter nicht neu verheiratet ist.
wirdwerden
-- editiert von Admin
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was soll das für Komment?
wir waren 6 J. verheiratet, und hierher zusammen gekommen, ich als Spätaussiedlerin, er als Familienmitglied.
ZitatDafür aber noch ne Frau+Kind aus dem Ausland hinzugebracht, die drei pünktlich HartzIV Leistungen kriegen. :
Jeder erhält die Leistungen die ihm zustehen. Insofern ist das nicht deine Angelegenheit.
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt von seinem leiblichen Vater. Leider ist da bei dem Kindesvater anscheinend nichts zu holen. Allerdings unterliegt der Kindesvater der erhöhten Erwerbsobliegenheit seinen minderjährigen Kindern gegenüber. Wenn er dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommt, dann wäre eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht denkbar. Ob das Erfolg haben könnte, ist zweifelhaft, insbesondere im Hinblick auf die Behinderung der Kindesvaters. Und wie auch immer das ausgeht, Geld kriegst du dadurch zunächst erst mal auch keins.
Insofern solltest du dich m.E. an das Jugendamt wenden und prüfen lassen, ob dein Kind berechtigt ist, Unterhaltsvorschuss zu beziehen. Das könnte vielleicht am ehesten Aussicht auf Erfolg haben.
-- Editiert von Marcus2009 am 05.05.2017 21:16
Zitat:
Jeder erhält die Leistungen die ihm zustehen. Insofern ist das nicht deine Angelegenheit.
-- Editiert von Marcus2009 am 05.05.2017 21:16
Ja genau, nun halt Angelegenheit von den Steuerzahlern, findest du nicht.?
Was hat denn seine Frau mit Deutschland zu tun? Was hat ihr Kind mit DE zu tun (nicht hier geboren)? Und schließlich was hat ER mit Deutschland zu tun, um all die Leistungen zu kriegen, wenn er doch sein Kind nicht versorgen kann und auch kein vernünftiges Kontakt hat.. Paar Mal per Whatsapp anzuschreiben, könnte er doch aus dem Heimatland tun, oder? Gerichtsentscheidung vor Jahren: jedes WE Umgang... hat nie wirklich stattgefunden..
Nocnmal: er hat die Aufenthaltserlaubnis wegen dem Kind, das hier in DE lebt, bekommen. Und nur unter der Voraussetzung, dass er sich und das Kind selbst versorgt. Dafür hat er 3 Monate gearbeitet und nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis sofort gekündigt. Also ist doch meine Angelegenheit. Wenn er keine Leistungen von Staat gekriegt hätte, hätte er arbeiten müssen. Wenn er seine neu Familie mit HartzIV versorgen kann, ist er auch nicht wirklich gezwungen zu arbeiten. Punkt.
Ich finde es so, bleibst du hier, um das Kind zu versorgen, musst du es auch wirklich tun..
Und zum Unterhaltsvorschuss: Nein, mein Kind ist nicht berechtigt es zu bekommen, da ich erneut verheiratet bin. Mein Mann zahlt übrigens Unterhalt an seinem Kind, wobei auch mein Enkommen teilweise mitgerechnet wurde. Sie ist ja auch nicht bei der Berechnung berücksichtigt, klar nur der leibliche Vater muss Unterhalt zahlen. So ist meine Tochter gezwungen von dem zu leben, was uns beiden, mir und meinem Mann, übrig bleibt.
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