Rechtliche Trennung zu den Eltern möglich?

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Rechtliche Trennung zu den Eltern möglich?

Hallo zusammen,

Kennt jmd. einen Fall/Urteil wo man sich offiziell und rechtlich von seinen eigenen Eltern trennen kann bzw. von der eigenen Mutter? Falls ja, welches Gericht wäre hierfür zuständig?
Die Gründe (wo ich befürchte dass diese nicht ausreichen könnten) sind jahrelange Streitigkeiten zwischen der Person und seinen Eltern (eigentlich seid 5 Jahren kein Kontakt mehr), schriftliche Beschimpfungen seitens der Mutter via Email und kaum bis keine Unterstützung im Leben/Studium. Eigentlich war die betreffende Person seit dem 17 Lebensjahr auf sich alleine gestellt und ist dann auch ausgezogen.
Die betreffende Person möchte einen klaren Cut.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn man volljährig ist, muss man keinen Kontakt mehr mit den Eltern pflegen.

eMails kann man in den Spam-Ordner laufen lassen,

edy

-- Editiert von edy am 01.06.2018 11:42

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nö, so etwas gibt es nicht. Was hindert den Sprößling daran, einfach privat die Taue zu kappen?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 01.06.2018 11:44

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#3
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Ein Kontakt ist von beiden Seiten sowieso nicht mehr erwünscht und sie haben sich gegenseitig auch schon seit mehreren Jahren nicht mehr gesprochen.
Gleichzeitig kommen die Eltern beide in den nächsten Jahren in Rente und es wurde schon von der Mutter angedeutet dass die betreffende Person sie zu unterhalten hat (da die Mutter nie verdient hat und der Vater nur einige Jahre beschäftigt war). Beide werden Grundrente beantragen, Geld im fünfstelligen Bereich was die betreffende Person geliehen (natürlich ohne Nachweis) hatte, wurde relativ schnell in kurzer Zeit verbraucht und nicht zurückgezahlt.

Momentan arbeitet die Person an der Karriere und verdient etwas über Durchschnitt, ist verheiratet und dabei sich Eigentum anzuschaffen. Diese Person möchte sich offiziell von seinen Eltern lossagen und ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtungen haben. Wäre eine Adoption über der Schwiegereltern möglich, um den Verpflichtungen zu entgehen.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Man sollte sich erstmal über Elternunterhalt ausführlich informieren.

edy

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#5
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Das wurde bereits und da das gemeinsame Einkommen sehr hoch ist und noch keine eigenen Kinder da sind, wird hier auch gezahlt werden müssen. Auf jeden Fall laut diverser Rechner im Internet.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Na ja, wenn man den Eltern mal ein erhebliches Darlehen gegeben hat, dann kann man ja wohl nicht von Zerrüttung seit frühester Zeit sprechen. Es geht hier doch offensichtlich nur um eines, nämlich mus Geld.

wirdwerden

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Aspirin1000):
Das wurde bereits und da das gemeinsame Einkommen sehr hoch ist und noch keine eigenen Kinder da sind, wird hier auch gezahlt werden müssen. Auf jeden Fall laut diverser Rechner im Internet.


Wurde in den Rechner das Netto, oder das bereinigte Netto eingegeben?

edy

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Rechner im Internet beziehen sich auf eine mögliche Heimunterbringung. Darum geht es hier ja bisher nicht.
Nur weil man in Rente geht muss kein Kind zahlen, auch wenn ggfs. Grundsicherung beantragt werden muss.
Die Grundsicherungsstelle wendet sich nicht an die Kinder, da sie ganz einfach davon ausgeht, dass kein Kind mehr als 100000 Euro verdient. Bis zur Pflegebedürftigkeit muss hier keiner zahlen außer der Rentenkasse und ggfs. der Steuerzahler.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also du möchtest dich eigentlich nicht von deinen Eltern losssagen, sondern von deiner Zahlungspflicht den Eltern gegenüber. Spaßige Idee.

Verwandte ersten Grades sind einander gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. So steht es im BGB.

Deine Idee sich als Erwachsener adoptieren zu lassen, könnte man schon realisieren. Aber anders als bei einer Kindesadoption bleiben bei der Erwachsenenadoption die verwandtschaftlichen Beziehungen erhalten. Wie dumm aber auch ... das hilft also nix. :)

Tja, da würde ich mal davon ausgehen, dass die Unterhaltspflicht bestehen bleibt. Und das ist ja eigentlich auch gut so. Denn schließlich haben dich deine Eltern zumindest bis zu deinem 17. Lebensjahr großgezogen. Auch wenn du damit nicht so ganz zufrieden warst

Allerdings müssen die Eltern erst bedürftig werden, bevor ein Anspruch entsteht. Und danach sieht es derzeit ja wohl nicht aus. Falls dies aber einmal eintreten sollte, dann wirst du unterhaltspflichtig. Und sofern du leistungsfähig bist, dann wirst du auch zahlen müssen.

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#10
 Von 
fb517361-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich finde den Einwand das meine Eltern mich grossgezogen haben sollen recht frech. Weil es gibt in unserer Gesellschaft so viele Menschen die nicht einfach grossgeworden sind. Und wo die Eltern sich auf den Nachkriegsgrosseltern ausgeruht haben und ihren Narzismuss so ausgelebt haben das dem Kind nicht aufgefallen ist dieses zu sein. Gerade die Generation der 70iger 80iger wo die Frau so hochgehoben wurde und dem Mann das Sorgerecht entzogen worden ist und die Mutter die alleinige Gewalt über das Kind hatte hinterlässt einen bitteren Geschmack. Ich bin so ein Kind wie auch viele andere denen seelische psychische und auch körperliche Gewalt angetan worden ist im Elternhaus. Vater nie gesehen Mutter immer überfordert weil sie es ja alleine schaffen wollte was ja totaler Unsinn war und das Kind wird als seelischer Mülleimer benutzt im abendlichen Alkoholrausch. Unsere Gesellschaft wurde durch diese Familienpolitik ganz schön kaputtgemacht. Oder die Kinder wurden einfach nicht richtig wahrgenommen. Gerade ADHS oder ADS in den 90igern. Eine Krankheit wurde erfunden damit das Kind was nun gestört wurde einen Namen bekommt. Unwissenheit schützt eben nicht vor den Folgen. Wenn ich daran denke was ich erben durfte dann weiss ich das es nur von meinen Mitmenschen kommt. Aber die Familie die es früher mal gab--Vater Mutter Kind ist nicht mehr die die sie einmal war. Ich versuche diese Scherben zu beseitigen und meine Eigene so gut es geht zu beschützen. Aber die die daran zerbrochen sind nähren die neue kranke Gesellschaft weiter. Weil viele einfach nur wegschauen und nicht erkennen was genau Unrecht ist weil es sich ja meistens in den eigenen 4 Wänden versteckt und ausgelebt wird. So ist der Schutz des Elternhauses eben zerstört. Mich graut es schon davor wenn meine Eltern pflegebedürftig werden und ich dann mich um sie kümmern muss. Ich bin froh das ich keinen Kontakt habe zu ihnen weil mein Leben bis auf die Geburt oder auch mit der Geburt bis zum heutigen Tag ganz alleine mein Kampf ist. Danke und weiterhin schöne Kuschelworte über Dinge die nur wir verstehen.

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