Schuldhaftentlassung vor Scheidung

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
gigant09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldhaftentlassung vor Scheidung

Hallo,

wir, seit 2012 verheiratet werden uns bald scheiden lassen.
Wir haben 2016 einen immoKredit abgeschlossen, das Haus haben wir auf dem Grundstück meiner Eltern errichtet. Wir stehen nicht als Grundstückseigentümer im Grundbuch sondern nur als Darlehensnehmer. Wir werden eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen. Meine Bank würde einer Schuldhaftentlassung meiner noch Frau zustimmen (Rate wurde stets von mir gezahlt).

Seht Ihr irgendwelche Komplikationen, die Schuldhaftentlassung schon vor der Scheidung zu regeln?

Das gebaute Haus dürfte sich nicht im Zugewinn befinden, da es wie oben geschrieben nicht auf unserem Grundstück steht - die Schulden jedoch schon - da Darlehen von beiden unterschrieben.

Für Ratschläge und Tipps bin ich euch sehr dankbar.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von gigant09):
die Schuldhaftentlassung schon vor der Scheidung zu regeln?
Das dürfte dann zu der vor der Scheidung stattfindende Trennungsauseindersetzung gehören. In dieser Trennungszeit kann man alles regeln...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen