Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte :-)
Ich bin zur Zeit in anwaltlicher Hilfe, da mein Ehemann, der sich letztes Jahr aufgrund einer neuen Frau von mir getrennt hat, mir im Januar einen Anwaltsbrief hat zukommen lassen.
Nun haben wir soweit alles geklärt bis auf den Unterhalt, diesen möchte ich nur geltend machen, weil ich nicht ganz zufrieden mit seinem Betrag, den er mir auszahlen möchte, bin und ich durch den Unterhalt noch ein bisschen dazubekommen könnte, weil ich insgesamt durch den Bau usw. (ich stand aber weder im Grundbuch, da Haus der Schwiegereltern) sehr viel Geld reingesteckt habe. Er wollte aber keinen Cent höher gehen, sodass mein Anwalt sagte, ich soll den Betrag schonmal annehmen und ich bin mir nicht sicher, ob mir dieser zusteht, möchte mich aber vor meinem Noch-Ehemann nicht lächerlich machen (von wegen: "Sie will Unterhalt haben, ihr steht nun aber doch keiner zu").
Zu unserer Situation:
Mein Ehemann verdient ca. 3900€ brutto, ca. 2.600€ netto, hat einen Kredit für einen Anbau seines Elternhauses abzutragen von 800 € (das Haus ist allerdings noch nicht überschrieben auf ihn, also gehört noch den Eltern), der Anbau ist aber 3 Jahre vor unserer Ehe entstanden, also der Kredit vor der Ehe. Mein Anwalt sagte mir: Der Kredit müsste für das bereinigte Nettoeinkommen abgezogen werden, aber ein Wohnvorteil lt. Düsseldorfer Tabelle von 430 € dazu. Seine neue Partnerin wohnt direkt seit meinem Auszug in der Ehewohnung, mein Anwalt sagte aber, das würde nichts zur Sache tun. Aber dadurch kann sie ihn ja bei den Raten unterstützen.
Weiterhin hat er Raten in Höhe von 400€ für sein Auto und einen Bulli (der Bulli wurde in der Ehe angeschafft) zu zahlen, er fährt nur 8 km einfache Strecke zur Arbeit, also meinte mein Anwalt, könne er beide Kredite für die Autos geltend machen, stimmt das? Dafür dann aber nicht die Spritkosten.
Ich verdiene ca. 3.000 € brutto, ca. 1.900 € netto, lebe zur Zeit bei meinen Eltern, diesen zahle ich bar oder in Form von Einkäufen ca. 300-400 € Kostgeld, mein Anwalt sagte, ich könne keine Miete geltend machen? Es müsste doch eine Mietpauschale auch für mich geben oder? Weiterhin hatte ich bis Dezember einen Nebenjob, bei dem ich ca. 150 € verdient habe zu meinem Hauptjob. Ich habe aber gelesen, dass der Nebenjob nur anteilig gezählt werden braucht?
Weiterhin kommen bei mir ca. 450 € Spritkosten dazu, die geltend machen könnte, da ich 30 km zur Arbeit einfache Strecke fahre.
Aber ist es richtig, dass ich keine Mietpauschale geltend machen kann? Dadurch würde sich eine Unterhaltsprüfung kaum lohnen oder? (Anwaltskosten würden ja auch dazukommen)
Vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation oder kennt jemanden, der sich in einer ähnlichen Situation befindet.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen :-)
Viele liebe Grüße, Caro
Trennungsunterhalt Ehefrau (beide berufstätig)
24. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2023 | 13:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt Ehefrau (beide berufstätig)
#1
Antwort vom 24. März 2023 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (38903 Beiträge, 6424x hilfreich)
Da du bereits einen Anwalt hast, und der den gesamten Sachverhalt sicher besser und schon detailliert beurteilt und berechnet hat, solltest du den Betrag, den dein Mann dir anbietet, annehmen.Zitat :Ich bin zur Zeit in anwaltlicher Hilfe,
Wenn du deinen Eltern Kostgeld gibst, aber mietfrei wohnst---?Zitat :Es müsste doch eine Mietpauschale auch für mich geben oder?
Ich meine, dein Anwalt hat dir korrekte Erklärungen gegeben.
#2
Antwort vom 24. März 2023 | 14:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Antwort, Anami :-)
Hälst du es nach meiner Schilderung denn für sinnvoll, eine Prüfung auf Unterhalt zu machen? Mein Anwalt sagt, er könne es nicht genau sagen, weil er seine Lohnabrechnungen abwarten muss. ich dachte, man könnte vllt. grob eine Einschätzung machen, bzw. dass meine Situation vllt. schonmal jemand in ähnlicher Form hatte.
Viele liebe Grüße,
Caro
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#3
Antwort vom 24. März 2023 | 14:16
Von
Status: Schüler (299 Beiträge, 53x hilfreich)
Ich verstehe nicht, was genau die Frage ist.
Vielleicht kannst du das konkreter, auf den Punkt spezifizieren?
#4
Antwort vom 24. März 2023 | 14:23
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 539x hilfreich)
Zitat :Hälst du es nach meiner Schilderung denn für sinnvoll, eine Prüfung auf Unterhalt zu machen?
Gibt es Kriterien nach denen dir nach der Scheidung noch weiter Unterhalt zusteht?
Es gibt schon seit eingier Zeit keinen "lebenslangen" Unterhalt mehr, weil man mal verheiratet war.
Bist du durch Kinderbetreuung an der Arebit gehindert? Hast du ehebedingte Nachteile, die einen Unterhaltsanspruch ergeben könnten (also nachweislich auf Karriere vezichtet) oder kam es während der Ehe zu einer Krankheit, die noch andauert und dich daran hindert deiner Arbeit (in Vollzeit) nachzugehen?
Inzwischen ist es eher so, dass es während des Trennungsjahres noch TU gibt, danach eher nicht mehr und wenn dann nur zeitlich begrenzt.
#5
Antwort vom 24. März 2023 | 14:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ich verstehe nicht, was genau die Frage ist.
Vielleicht kannst du das konkreter, auf den Punkt spezifizieren?
Hallo Lyra,
vielen Dank für deine Antwort :-)
Meine konkrete Frage ist, ob es sich bei einem Gehaltsunterschied von monatlich ca. 550-600 € überhaupt lohnt, eine Prüfung für einen Unterhalt zu machen, weil durch die Prüfung ja auch erneute Anwaltskosten entstehen. Er wohnt mit seiner neuen Freundin in der Ehewohnung, ich muss mir ja eine neue Wohnung wieder komplett neu aufbauen und einrichten (Küche etc.). Wird ein Nebenjob nur geringteilig auf mein Einkommen angerechnet oder muss ich mein komplettes Gehalt vom Nebenjob auf mein Einkommen vom Hauptjob rechnen?
Viele liebe Grüße, Caro
#6
Antwort vom 24. März 2023 | 14:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Gibt es Kriterien nach denen dir nach der Scheidung noch weiter Unterhalt zusteht?
Es gibt schon seit eingier Zeit keinen "lebenslangen" Unterhalt mehr, weil man mal verheiratet war.
Vielen lieben Dank für deine Antwort :-) Also ich würde, wenn dieser mir zusteht, noch bis zur Scheidung im Oktober 2023 Trennungsunterhalt bekommen, nachehelichen Unterhalt werde ich nicht mehr bekommen, denke ich. Kinder haben wir keine.
#7
Antwort vom 24. März 2023 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38903 Beiträge, 6424x hilfreich)
Also abwarten. Große Differenzen sollten da nicht auftauchen. Hast du eure Brutto-bzw. Nettoeinkommen korrekt angegeben? Schon Stkl1?Zitat :er könne es nicht genau sagen, weil er seine Lohnabrechnungen abwarten muss.
Du hast doch die Einschätzung deines Anwaltes.---> Nehmen.Zitat :ich dachte, man könnte vllt. grob eine Einschätzung machen, bzw. dass meine Situation vllt. schonmal jemand in ähnlicher Form hatte.
Eben. Du hast es doch selbst erkannt. Mehr ist vermutlich nicht zu holen.Zitat :Dadurch würde sich eine Unterhaltsprüfung kaum lohnen oder? (Anwaltskosten würden ja auch dazukommen)
Ich meine, das hat mit der Höhe des TU nichts zu tun.Zitat :Er wohnt mit seiner neuen Freundin in der Ehewohnung, ich muss mir ja eine neue Wohnung wieder komplett neu aufbauen und einrichten (Küche etc.).
Du kannst zB auch noch lange bei deinen Eltern gegen Kostgeld wohnen bleiben... oder zu einem neuen Partner mit vollständiger Wohnungseinrichtung ziehen. oderoder
Nachehelichen Unterhalt? Nö.
Der Anwalt deines Nochmannes hat ihm vermutlich auch sehr genau ausgerechnet, was er zu zahlen hat.
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