Verwirkung von Unterhaltsansprüchen?

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Daudaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen?

Hallo zusammen,
meine bald Ex-Schwiegertochter verließ Anfang des Jahres mit dem gemeinsamen Kind (15 Monate) ohne die Einwilligung unseres Sohnes ihren bis dahin festen Wohnsitz in der Schweiz. Angeblich waren die Gründe, dass sie keinen Fuß dort fassen konnte, isoliert gewesen wäre usw. Es gab natürlich auch diverse andere Probleme, wie z.B. dass unser Sohn nicht mit ihrer Familie klar kam. Meine Schwiegertochter selbst hatte 8 Monate keinen Kontakt mehr zu ihrer eigenen Mutter gewollt, weil diese sehr manipulativ sei und diese schon desöfteren Spielchen mit ihr getrieben hätte. Meine Schwiegertochter wollte unbedingt wieder arbeiten (schon 3 Monate nach der Geburt), deswegen war auch ein Kitaplatz organisiert (auch zu ihrer Entlastung, weil sie mit dem Kind überfordert gewesen sei), den unser Enkel bereits besuchte.
Die Ehe der beiden wurde vonseiten den Eltern meiner Schwiegertochter wegen nicht geplanter Schwangerschaft sprichwörtlich erpresst. Entscheidung und Durchführung innerhalb von 5 Tagen -die Standesbeamtin ist eine Bekannte zu dem Stiefvater meiner Schwiegertochter. Wahrscheinlich ging das deswegen so schnell. Aber egal. Tut hier nichts zu Sache.
Während der Ehe hat sich meine Schwiegertochter so gut wie garnicht an irgendwelchen Handlungen im Haushalt beteiligt. Sie kochte nicht, sie ging nie einkaufen, sie wusch keine Wäsche, sie bügelte nicht usw. Sie war mit dem Kind den ganzen Tag beschäftigt -angeblich. Sie ging mit dem Kind nie alleine an die frische Luft, nur zu Kinderarztbesuchen u.v.m.
Direkt nach ihrem "überstürzten Auszug" aus der gemeinsamen Wohnung (mein Sohn kam abends nach Hause und sie war weg, mitsamt dem Kind, Kinderwagen und einem, großen Koffer) versuchte sie noch am Heimatort ihrer Eltern bei der Polizei sich nach dem alleinigen Sorgerecht des gemeinsamen Kindes zu erkundigen und wollte uns als Schwiegereltern anzeigen, weil wir sie angeblich belästigen würden. Mann, da braucht man starke Nerven.
Aber worauf ich meine Frage wegen Verwirkung von Unterhaltsansprüchen stütze ist die Tatsache, dass sich meine Schwiegertochter mit dem Kindesentführung aus der Schweiz nach Deutschland strafbar gemacht hat lt. HKÜ. Ein Antrag auf Rückführung wurde über die Anwältin gestellt. Unser Sohn hat dann aber vielen Gründen (u.a. psychischer Zusammenbruch usw.) die Anzeige wieder zurückgenommen, weil es ja lt. seiner Aussage eh nichts bringt. Er könne seinen Sohn eh nicht alleine in der Schweiz betreuen, da er sehr viel arbeitet - bis spät abends.
Seither boykottierte meine Schwiegertochter den Kontakt, rannte sofort zu einem Analt für Verkehrrechts und Mietrecht/Strafrecht, stellt hingegen ihrer ersten Äußerung -ich will kein Geld von Dir ...blablabla...jetzt über ihren Anwalt "ihre horrente Geldforderung". Lt. ihrem Anwalt sollte unser Sohn nur alle 3 Wochen für 2 h Umgangsrecht haben! Welch eine unmenschliche Art und Weise.
Natürlich ist es für uns als Großeltern sehr schmerzlich, da wir unsern kleinen Schatz sehr vermissen. Aber seine Mutter meinte ja bei dem bisher einmaligen Zusammenkommen mit dem Anwalt , dass er nicht mehr zu uns kommen darf... und wehe es passiert ihm etwas oder er hat einen blauen Fleck. Unser Enkel war während der zurückliegenden Zeit alle 3-4 Wochen bei uns zuhause. Wir betreuten ihn immer, wenn die beiden einmal eine "Auszeit" zum Erholen hatten. Hunderte Bilder und Videos liegen vor, dass wir vorbildliche und liebevolle Großeltern bisher waren. Bisher ! Schade.
Wer kann uns denn einen weiterhelfenden -vlt."fachmännischen"- Rat geben. Wir sind sehr traurig und auch mein Sohn am Boden zerstört.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Daudaus,

Also Kindesunterhalt kann nicht verwirken.

Betreuungngsunterhalt steht der Mutter mindestens zu bis das Kind 3 Jahre alt ist.
alles nach deutschem Recht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Daudaus):
Aber egal. Tut hier nichts zu Sache.
Davon hast du ziemlich viel in deinem Text. Frag dich doch mal selbst: was geht es dich juristisch betrachtet überhaupt an, wie deine Schwiegertochter ihren Haushalt führt oder nicht führt und warum dein Sohn beschlossen hat, sie überhaupt zu heiraten?


Einen "fachmännischen" Rat bekommst du beim Anwalt.

Meine Laienmeinung ist: Sortiere erst mal die Sachlage. Du bist im Moment offenbar von Emotionen überspült und das ist schon mal gar keine juristische Basis. Was willst du und wie ist eigentlich die Sachlage, also z.B. : Lebt dein Sohn denn nun in der Schweiz oder in Deutschland? Ist die Schwiegertochter nach Deutschland gezogen oder innerhalb der Schweiz umgezogen (spätestens dann würdest du in einem deutschen Rechtsforum übrigens völlig falsch sein)? Welche Staatsangehörigkeit haben Vater, Mutter und Kind? Ist Scheidung eingereicht?

Zurzeit lässt sich nur - unabhängig vom anzuwendenden Recht - sagen: Wenn dein Sohn meint, es habe alles keine Zweck und deswegen nichts tut, dann ist das seine Entscheidung und du wirst abgesehen von einem sehr begrenzten Umgangsrecht für Großeltern nichts bewirken können. Du musst auch keinen Unterhalt an die Schwiegertochter zahlen, also kann dir gegenüber der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt werden; der Anspruch des Kindes sowieso nicht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38361 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ehe man Vokabeln wie "Kindsentführung" benutzt, sollte man sich wirklich mal die Mühe machen, die einschlägigen Gesetze nachzulesen. Wir haben weder eine Kindsentführung noch einen Kindsentzug. Wir haben eine stinknormale Trennung, und das wars. Dass da ein paar zivilrechtliche Probleme, gerade in der Anfangsphase aufkommen können, das liegt auf der Hand. Immerhin ist der Sohn vernünftig genug, einzusehen, dass er alleine sich um das Kind nicht kümmern kann. Er ist anwaltlich beraten. Da sollte eine zufriedenstellende Lösung hinsichtlich des Umganges gefunden werden. Und - je älter das Kind wird, desto länger wird der Umgang ausgestaltet werden.

Auch Großeltern haben einen wenn auch sehr schwachen Anspruch auf Umgang mit dem Enkelkind. Allerdings letztlich nur, wenn beide Elternteile einverstanden sind bzw. das Verhältnis zwischen dem betreuenden Elternteil und den Großeltern ungestört ist. Und das ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Ich kann nur dringend raten, zunächst einmal Ruhe in die Beziehung kommen zu lassen, nicht mit Dreck zu schmeißen, sich aus den Angelegenheiten der Eltern raus zu halten. Vielleicht beruhigt sich dann alles ein wenig, so dass man den Umgang Großeltern/Kind angehen kann. Und - wie mein Vorschreiber schon zutreffend feststellte, es geht Dich einfach nichts an, wie die finanziellen Angelgenheiten zwischen den Betroffenen geregelt werden. Du bist nicht betroffen!

wirdwerden

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#4
 Von 
Daudaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ich kann nur dringend raten, zunächst einmal Ruhe in die Beziehung kommen zu lassen, nicht mit Dreck zu schmeißen, sich aus den Angelegenheiten der Eltern raus zu halten.


Das tun wir auch nicht, wenn es dennoch sehr schwerfällt. Wir hätten schon längstens mit "Dreck" werfen können, dafür liegen genügend beweisfähige Gründe vor, die ich aus emotionalen Gründen hier nicht ausführen werde.
Kann es sein, dass eine Ehefrau in einer kurzen Ehe (geschlossen im April 2016) nach 22 Monaten –also noch keine 2 Jahre (Kurzehe!) einfach mitsamt Kind "ohne" die Einwilligung des Ehepartners die Schweiz verlässt und direkt ankündigt, sie werde nicht mehr zurückkommen und versucht sich und das Kind direkt in Deutschland umzumelden. Da ihr Vorhaben ja nicht durchführbar war, da unser Sohn (& unser Enkel) in der Schweiz seinen festen Wohnsitz hat, kam sie 7 Wochen nach der Trennung im Februar dieses Jahres per Whatsapp mit der Epressung: wenn sie nicht die Papiere für das gemeinsame Kind bekäme, würde sie meinen Sohn wegen häuslicher Gewalt anzeigen! Und uns ebenso, weil wir sie angeblich belästigt hätten.

Bitte hierzu keinen derben Kommentar: es würde mich nichts angehen. Ich weiß: ich werde nicht erpresst.

Fakten: unser Sohn lebt und arbeitet in der Schweiz. Schwiegertochter arbeitete während der Schwangerschaft bis kurz vor der Geburt auch in der Schweiz. Nach der Geburt -bis zum plötzlichen Verlassen der gemeinsamen Wohnung im Februar- nach Deutschland zurück (ins Elternhaus) war sie in Mutterschutz. Unser Enkel hatte bis dahin seinen festen Wohnsitz auch in der Schweiz, war auch mit seiner Mutter in Deutschland abgemeldet! Der Kleine ging auch in die Kita in der Schweiz.
Sie boykottierte jeglichen Versuch meines Sohnes irgendwie in Kontakt zu kommen. Keine Telefonate wurden angenommen, keine Whatsapp beantwortet usw. Sie stellt sich einfach tot. Nur Briefe von ihrem Anwalt mit unrealistischer Geldforderung finden den Weg zu ihm. Die Anwältin unseres Sohnes, die übrigens Fachanwältin für Familienrecht ist, bestätigt dies auch.
Ein einmaliges Umgangsrecht mit dem Kleinen von 2 h wurde erst bewilligt, nachdem unser Sohn ein Papier unterschreiben sollte, dass er nicht mit seinem Sohn wieder in die Schweiz zurückreist. Dieses Treffen war so hart für unseren Sohn. Denn von den 2 h waren alleine fast 1 h Fahrzeit abzuziehen. Er hatte somit nur 1 h effektiv für seinen Sohn, um dann von seiner Nochfrau zu hören, dass er in Zukunft sich an klare Anweisungen zu halten hätte und er eh nur ein ganz eingeschränktes Umgangsrecht hätte.

Zitat:
Ehe man Vokabeln wie "Kindsentführung" benutzt, sollte man sich wirklich mal die Mühe machen, die einschlägigen Gesetze nachzulesen. Wir haben weder eine Kindsentführung noch einen Kindsentzug. Wir haben eine stinknormale Trennung, und das wars.


Das sehe ich anders. Und auch die Anwältin unseres Sohnes! :
Eine internationale Kindesentführung im Sinne des HKÜ liegt dann vor, wenn ein Kind wider-rechtlich von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat verbracht oder dort nach einem befristeten Auslandsaufenthalt zurückgehalten wird. Das Verbringen wird auch aktive Entführung und das Zurückhalten als passive Entführung bezeichnet (Holl, 2001, S. 1).
Die Definition des widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens von Kindern ist jedoch nur innerhalb der Vertragsstaaten des HKÜ gültig (vgl. Artikel 1 HKÜ). Das Kind muss zudem unmittelbar vor der Verletzung des Sorgerechts seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Vertragsstaat gehabt haben (Artikel 4 HKÜ) und sich noch in einem Vertragsstaat befinden. Derzeit haben 91 Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten.

Trotzdem vielen Dank für die bisweiligen Bemühungen.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38361 Beiträge, 13981x hilfreich)

Da die Mutter das Sorgerecht hat, ist nichts widerrechtlich. Lass die Eltern alles regeln, und gut ist. Klinke Dich da aus.

Und Strafrechtshoheit ist insoweit nicht abgegeben worden.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 19.06.2018 17:24

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daudaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
es geht Dich einfach nichts an, wie die finanziellen Angelegenheiten zwischen den Betroffenen geregelt werden.

Zitat:
was geht es dich juristisch betrachtet überhaupt an, wie ……..

Zitat:
Du musst auch keinen Unterhalt an die Schwiegertochter zahlen, also ……


Ich habe mir eigentlich erhofft auf meine Frage wegen Verwirkung von Unterhaltsansprüchen Antworten zu finden. Stattdessen sitze ich hier "gefühlt" auf der Anklagebank lt. o.g. Zitaten.

Ich möchte nur nochmal betonen, ob es wirklich sein darf, dass eine Frau einfach von heute auf morgen keinen Bock auf eine Ehe mehr hat, das gemeinsame Kind ins Ausland entführt (Schweiz-Deutschland!), zuerst nichts von dem Ehemann haben möchte und dann entgegen ihrer Aussage die Hälfte des Einkommens ihres Mannes verlangt. Zudem getoppt mit Boykottierung des Umgangs und Erpressung auf niedrigstem Niveau? Wo sind wir denn? Oh ja.... ich vergaß... in Deutschland!

Die Ehe -sorry Hochzeit bis zur Trennung - dauerte nicht mal 22 Monate. Meine weitere Frage wäre ja auch gewesen, ob hier nicht eine grober Unbilligkeit (wegen bereits o.g. Tatbestände) vorliegt, um die Verwirkung des Unterhaltsanspruches an die Ehefrau zu erfahren.

Trotzdem nichts für ungut und danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte nur nochmal betonen, ob es wirklich sein darf, dass eine Frau einfach von heute auf morgen keinen Bock auf eine Ehe mehr hat
Ja, natürlich!

das gemeinsame Kind ins Ausland entführt (Schweiz-Deutschland!)
Nochmal, es liegt keine Entführung vor. Natürlich darf ein Elternteil umziehen, auch ohne Erlaubnis. Die Leibeigenschaft wurde abgeschafft.

zuerst nichts von dem Ehemann haben möchte und dann entgegen ihrer Aussage die Hälfte des Einkommens ihres Mannes verlangt
Natürlich steht ihr Betreuungsunterhalt zu, mindestens bis das Kind 3 Jahre alt ist. Oder würden Sie Ihren Enkel lieber hungern sehen? Ihr Sohn hat das Kind produziert, also soll er auch dafür aufkommen und auch für die Mutter, die das Kind betreut. Die gesetzliche Regelung ist da eindeutig, was den Betreuungsunterhalt angeht.
Wie hoch der Betreuungsunterhalt sein wird, muss berechnet werden.
.

Zudem getoppt mit Boykottierung des Umgangs und Erpressung auf niedrigstem Niveau?
Es hat dich bereits Umgang stattgefunden, also wird hier anscheinend doch nicht boykottiert - wieso da übrigens "eine Stunde alleine mit Fahrtzeit vertan wurde", bleibt unklar. Jetzt sollte der Umgang auf regelmäßige Basis gestellt werden, am besten ohne jegliche Beteiligung Ihrerseits. Ich glaube, Sie machen alle verrückt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daudaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
am besten ohne jegliche Beteiligung Ihrerseits. Ich glaube, Sie machen alle verrückt.


Und ich glaube, Sie sollten einmal Ihre Wortwahl überdenken. Sie haben kein Recht über jemanden zu urteilen ohne jegliche Sachlagenkenntnisse.

Ich würde weder mein Enkelkind gerne verhungern sehen noch sonst was in seine Richtung negativ beeinflussen.

Und "btw" : leider verrohen auch viele Foren durch solche Beiträge bzw. Antworten, wie hier beispielhaft einmal wieder bestätigt. Und ich meine damit explizit nicht meine eigenen.

Hiermit möchte ich dieses Thema abschließen.
MfG




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