Darf ein Betreuer ohne mich zu fragen einfach ein Girokonto kündigen?
Betreuer girokonto kündigen
Ja, es kann durchaus sein, dass DEIN Betreuer solche Vollmachten hat und das dann ggfls. auch darf.Zitat :Darf ein Betreuer ohne mich zu fragen einfach ein Girokonto kündigen?
Das ---wieso-weshalb-warum---wird er dir erklärt haben. Wahrscheinlich VOR der Kündigung.
Zitat :Darf ein Betreuer ohne mich zu fragen einfach ein Girokonto kündigen?
Sofern die Vermögenssorge in sein Aufgabengebiet fällt, darf er das...
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Er tat es aber ohne mich zu fragen, das Konto war sehr wichtig für mich.
Die Antwort der Bank war zudem das sie mir jetzt kein Konto mehr geben.
Schon klar. Wenn dein Betreuer die entsprechenden Vollmachten hat, muss er dich nicht fragen. Dann darf er das Konto kündigen.Zitat :Er tat es aber ohne mich zu fragen,
Die Antwort der Bank ist auch nachvollziehbar. Die Bank handelt jetzt nach Betreuer-Ansage.
Wahrscheinlich gibt dein Betreuer dir nun Taschengeld...
Wenn der Betreuer nur machen dürfte, was Sie ihm erlauben, bräuchte es ja keinen Betreuer..
Zitat :Zitat (von go498533-45):
Er tat es aber ohne mich zu fragen,
Schon klar. Wenn dein Betreuer die entsprechenden Vollmachten hat, muss er dich nicht fragen. Dann darf er das Konto kündigen.
Die Antwort der Bank ist auch nachvollziehbar. Die Bank handelt jetzt nach Betreuer-Ansage.
Wahrscheinlich gibt dein Betreuer dir nun Taschengeld...
Der Betreuer hat aber nur das Konto gekündigt, nicht der Bank gesagt gib demjenigen kein Konto mehr
-- Editiert von User am 28. April 2025 18:35
Was willst du denn ?Zitat :Der Betreuer hat aber nur das Konto gekündigt, nicht der Bank gesagt gib demjenigen kein Konto mehr
Die Bank gibt dir kein neues Konto mehr, sie wird Gründe haben.
Dein Betreuer durfte das Konto kündigen, er wird Gründe haben.
Der Betreuer war offensichtlich befugt, das Konto zu kündigen. So, ob die Bank Dir ein neues Konto einrichtet, das ist doch eine ganz andere Frage. Und das will die Bank nicht, muss sie auch nicht. Denn hier bewegen wir uns zunächst im ganz normalen Vertragsrecht. Niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag abzuschließen.
wirdwerden
Zitat :Und das will die Bank nicht, muss sie auch nicht.
Für ein Girokonto korrekt.
Zitat :Denn hier bewegen wir uns zunächst im ganz normalen Vertragsrecht. Niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag abzuschließen.
Das ist in Bezug auf Banken die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten falsch.
Hier besteht Kontrahierungszwang. (§31 ZKG)
Es gibt dann aber kein "vollwertiges" Giro- sondern nur ein Basiskonto*.
*Ist im Grunde ein Girokonto mit ein paar Einschränkungen.
Sofern das hier stimmt ->
Zitat :Der Betreuer hat aber nur das Konto gekündigt, nicht der Bank gesagt gib demjenigen kein Konto mehr
muss die Bank ein Basiskonto einrichten, wenn der Antrag auf Konteneröffnung eines solchen Kontos gestellt wird.
Ich habe aber Zweifel, dass die Aussage so stimmt, der Betreuer wird wohl nicht so naiv gewesen sein und die Möglichkeit "einfach ein neues Konto eröffnen" nicht berücksichtigt haben.
-- Editiert von User am 29. April 2025 10:18
Warum hat er das Konto denn gekündigt?
Spatenklopper, das ist mir bekannt. Ich wollte es für den Fragesteller nur nicht verkomplizieren. Er steht unter Betreuung. Der Betreuer wird Mietzins u.ä. über ein Konto abwickeln. Ich bin von der Existenz eines Kontos ausgegangen. Der Rest ist zwischen Betreuer und Betreutem zu regeln.
wirdwerden
Zitat :Hier besteht Kontrahierungszwang. (§31 ZKG)
Aber nicht mit dem TE. Die Bank weiss ja spätestens jetzt das der ehemalige Kontoinhaber im Bereich der Vermögenssorge unter Betreuung steht, sprich ohne Zustimmung des Betreuers wird die Bank hier automatisch alles ablehnen.
Zitat :Warum hat er das Konto denn gekündigt
Die Begründung war (nach erfolgter Kündigung ohne mich zu fragen)
Zu hoher Aufwand für den Betreuer, und das ich jetzt kein Konto bräuchte.
Das war ein Konto welches ich jahrelang nutze zudem war ein großzügiger dispo darauf ,deswegen möchte ich es zurückhaben
Das wird nicht möglich sein.Zitat :deswegen möchte ich es zurückhaben
Dein Betreuer tut das nach reiflicher Überlegung und/oder Vorfällen, die die Kündigung rechtfertigen.
Ob du mit seiner *Begründung* einverstanden bist und ob er dich vorher nicht gefragt hat, ist nicht relevant.
Zitat :zudem war ein großzügiger dispo darauf
Und diesen auch "genutzt"?
Dann ist es nicht verwunderlich, dass der Betreuer dort einen Riegel vorgeschoben hat.
Und jetzt?
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