Betreuer girokonto kündigen

28. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuer girokonto kündigen

Darf ein Betreuer ohne mich zu fragen einfach ein Girokonto kündigen?




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Darf ein Betreuer ohne mich zu fragen einfach ein Girokonto kündigen?
Ja, es kann durchaus sein, dass DEIN Betreuer solche Vollmachten hat und das dann ggfls. auch darf.
Das ---wieso-weshalb-warum---wird er dir erklärt haben. Wahrscheinlich VOR der Kündigung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2050 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Darf ein Betreuer ohne mich zu fragen einfach ein Girokonto kündigen?


Sofern die Vermögenssorge in sein Aufgabengebiet fällt, darf er das...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 2x hilfreich)

Er tat es aber ohne mich zu fragen, das Konto war sehr wichtig für mich.
Die Antwort der Bank war zudem das sie mir jetzt kein Konto mehr geben.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Er tat es aber ohne mich zu fragen,
Schon klar. Wenn dein Betreuer die entsprechenden Vollmachten hat, muss er dich nicht fragen. Dann darf er das Konto kündigen.
Die Antwort der Bank ist auch nachvollziehbar. Die Bank handelt jetzt nach Betreuer-Ansage.
Wahrscheinlich gibt dein Betreuer dir nun Taschengeld...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Wenn der Betreuer nur machen dürfte, was Sie ihm erlauben, bräuchte es ja keinen Betreuer..

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#6
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go498533-45):
Er tat es aber ohne mich zu fragen,
Schon klar. Wenn dein Betreuer die entsprechenden Vollmachten hat, muss er dich nicht fragen. Dann darf er das Konto kündigen.
Die Antwort der Bank ist auch nachvollziehbar. Die Bank handelt jetzt nach Betreuer-Ansage.
Wahrscheinlich gibt dein Betreuer dir nun Taschengeld...


Der Betreuer hat aber nur das Konto gekündigt, nicht der Bank gesagt gib demjenigen kein Konto mehr

-- Editiert von User am 28. April 2025 18:35

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Der Betreuer hat aber nur das Konto gekündigt, nicht der Bank gesagt gib demjenigen kein Konto mehr
Was willst du denn ?
Die Bank gibt dir kein neues Konto mehr, sie wird Gründe haben.
Dein Betreuer durfte das Konto kündigen, er wird Gründe haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Der Betreuer war offensichtlich befugt, das Konto zu kündigen. So, ob die Bank Dir ein neues Konto einrichtet, das ist doch eine ganz andere Frage. Und das will die Bank nicht, muss sie auch nicht. Denn hier bewegen wir uns zunächst im ganz normalen Vertragsrecht. Niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag abzuschließen.

wirdwerden

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13394 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und das will die Bank nicht, muss sie auch nicht.

Für ein Girokonto korrekt.

Zitat (von wirdwerden):
Denn hier bewegen wir uns zunächst im ganz normalen Vertragsrecht. Niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag abzuschließen.

Das ist in Bezug auf Banken die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten falsch.
Hier besteht Kontrahierungszwang. (§31 ZKG)

Es gibt dann aber kein "vollwertiges" Giro- sondern nur ein Basiskonto*.
*Ist im Grunde ein Girokonto mit ein paar Einschränkungen.

Sofern das hier stimmt ->
Zitat (von go498533-45):
Der Betreuer hat aber nur das Konto gekündigt, nicht der Bank gesagt gib demjenigen kein Konto mehr

muss die Bank ein Basiskonto einrichten, wenn der Antrag auf Konteneröffnung eines solchen Kontos gestellt wird.

Ich habe aber Zweifel, dass die Aussage so stimmt, der Betreuer wird wohl nicht so naiv gewesen sein und die Möglichkeit "einfach ein neues Konto eröffnen" nicht berücksichtigt haben.

-- Editiert von User am 29. April 2025 10:18

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Warum hat er das Konto denn gekündigt?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Spatenklopper, das ist mir bekannt. Ich wollte es für den Fragesteller nur nicht verkomplizieren. Er steht unter Betreuung. Der Betreuer wird Mietzins u.ä. über ein Konto abwickeln. Ich bin von der Existenz eines Kontos ausgegangen. Der Rest ist zwischen Betreuer und Betreutem zu regeln.

wirdwerden

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#12
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Hier besteht Kontrahierungszwang. (§31 ZKG)


Aber nicht mit dem TE. Die Bank weiss ja spätestens jetzt das der ehemalige Kontoinhaber im Bereich der Vermögenssorge unter Betreuung steht, sprich ohne Zustimmung des Betreuers wird die Bank hier automatisch alles ablehnen.

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#13
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Warum hat er das Konto denn gekündigt


Die Begründung war (nach erfolgter Kündigung ohne mich zu fragen)

Zu hoher Aufwand für den Betreuer, und das ich jetzt kein Konto bräuchte.
Das war ein Konto welches ich jahrelang nutze zudem war ein großzügiger dispo darauf ,deswegen möchte ich es zurückhaben

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
deswegen möchte ich es zurückhaben
Das wird nicht möglich sein.
Dein Betreuer tut das nach reiflicher Überlegung und/oder Vorfällen, die die Kündigung rechtfertigen.

Ob du mit seiner *Begründung* einverstanden bist und ob er dich vorher nicht gefragt hat, ist nicht relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13394 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
zudem war ein großzügiger dispo darauf

Und diesen auch "genutzt"?

Dann ist es nicht verwunderlich, dass der Betreuer dort einen Riegel vorgeschoben hat.

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