Gemeinsames Konto leergeräumt

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Konto leergeräumt

Hallo zusammen,

ich hab nun erfahren, dass mein Exmann die ganze Zeit das Geld vom gemeinsamen Konto abgeräumt hat (entweder hat er das Geld auf ein anderes Konto von ihm umgebucht oder abgehoben).
Am Scheidungstag war das gemeinsame Konto leer.
Habe ich nun noch Anspruch auf Rückforderung des Geldes?

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!
LG

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Warum sollte Dir ein Anteil an dem Geld zustehen?

Hast Du was eingezahlt?
Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es bleibt zu hoffen, dass Sie die Scheidung von so einem Partner nicht ohne Anwalt vollzogen haben. Der hilft dann noch bei eventuellen Ansprüchen, zumindest sollte er noch dazu beraten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ihr hattet noch ein gemeinsames Konto während der Trennungszeit? Und Du hast nie kontrolliert, wie der Kontenstand ist? Nie selbst einen Cent von diesem Konto für den eigenen Lebensunterhalt abgehoben? Erklär uns das mal.

wirdwerden

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#5
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden:
ja das Konto hatten wir noch während der Trennung. Ich habe leider die ganze Zeit den Kontostand nicht geprüft.
Ich hatte die online Zugangsdaten nicht, sondern nur er. Daher konnte ich nichts sehen.
Zum Schluss habe ich dann bei der Bank die Kontoauszüge (auch von der Ehezeit) angefordert. Ich war sehr schockiert, dass nichts mehr drauf war.
Anhand den Kontoauszügen hat er auch in der Ehezeit schon immer (wöchentlich) mehrere tausende Euros umgebucht bzw. abgehoben. Nichts davon wurde für den Lebensunterhalt verwendet.
Selbstverständlich war auch ein Teil meines Geldes drauf.
Nun weiss ich nicht, ob ich den Anspruch auf Rückforderung geltend machen kann.

LG


-- Editiert von CN321 am 28.07.2019 09:28

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von CN321):
Habe ich nun noch Anspruch auf Rückforderung des Geldes?
Du kannst es von ihm zurückfordern. Ob du damit Glück hast bzw. ob du überhaupt einen Anspruch hast, sollte zunächst noch dein Anwalt mal prüfen.
Wenn überhaupt, würde das sicher nur auf dem zivilrechtlichen Weg möglich sein.

Hast du noch ein Konto? Wo nur du Kontoinhaber bist?

Leider kann man hier lesen, dass dir das schon vor mind. 9 Monaten aufgefallen ist. Offenbar gab es etwas, was dich davon abgehalten hat, ab der Trennung das gemeinsame Konto auch zu trennen. Immerhin hast du es längst gewusst.
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Familienrecht-__f545655.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami: danke für deine Antwort. Ich habe am Anfang nicht gewusst, dass ich selbst bei der Bank auch die Buchungen (Kontoauszüge) vom Gemeinschaftskonto verlangen kann, da ich auch selbst die Kontoinhaberin bin, genau so wie er und so ging es mit den Kontoauszügen.
Ich war auch die ganze Zeit nicht in der Lage (krankheitsbedingt) mich drum kümmern zu können.
Leider hat mein Anwalt mich von Anfang an bei der Sache nicht beraten.
Noch eine Frage hab ich:
Wir sind jetzt geschieden. Aber könnte ich doch Widerspruch dagegen einlegen oder nicht?
Würde es dann mit einem neuen Verfahren an? Und zwar beim OLG?
Müsste ich dann bei dem selben Anwalt bleiben oder hätte ich Möglichkeit, Anwalt zu wechseln?
Ich möchte ja mein Geld wieder haben!

LG

-- Editiert von CN321 am 28.07.2019 10:47

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

Du hättest schon vor 9 Monaten, zum Beginn der Trennung, die Konten trennen können. Wahrscheinlich hat dich damals dein Anwalt schon darauf hingewiesen. Wenn du das nicht machst (aus welchen Gründen auch immer), ist das leider eigene Schuld und eigener Verlust.

Zitat (von CN321):
Aber könnte ich doch Widerspruch dagegen einlegen oder nicht?
Gegen was denn? Gegen die Scheidung? Ein neues Verfahren? Wieso beim OLG?--- Die Scheidung erfolgte sicher vorm Familiengericht, oder?
Sorry, frag doch bitte deinen Anwalt, denn der kennt die finanziellen Zusammenhänge am besten.
Zitat (von CN321):
Müsste ich dann bei dem selben Anwalt bleiben
Nein. Du kannst dir einen anderen suchen. Der kann sich dann die Akten vom Scheidungsanwalt geben lassen. Dann fängt er aber ganz von vorn an, natürlich lässt er sich auch von ganz vorn an bezahlen. Er soll ja dann wohl zivilrechtlich für dich tätig werden.
Ob sich aber der ganze Aufwand mit den Kosten lohnt, kann dir sicher noch recht schnell und preiswert dein Scheidungsanwalt beantworten.
Zitat (von CN321):
Ich möchte ja mein Geld wieder haben!
Ist es denn sicher, dass es DEIN Geld ist?

Außerdem: Liest man deine Beiträge seit 10/2018 nach, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Dass das Konto leergeräumt wurde, ist längst bekannt.
Dein Exmann zahlt dir Unterhalt, dem Kind auch.
uswusw

-- Editiert von Anami am 28.07.2019 11:32

-- Editiert von Anami am 28.07.2019 11:33

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ich habe am Anfang nicht gewusst, dass ich selbst bei der Bank auch die Buchungen (Kontoauszüge) vom Gemeinschaftskonto verlangen kann, da ich auch selbst die Kontoinhaberin bin, genau so wie er und so ging es mit den Kontoauszügen.

Das glaubst du soch selbst nicht :augenroll:
Zitat:
Ich war auch die ganze Zeit nicht in der Lage (krankheitsbedingt) mich drum kümmern zu können.

Auch wenn man nicht in der Lage ist, sich nicht um seine Angelegenheiten zu kümmern, muss man sicherstellen, dass einem jemand dabei hilft (z.B. Erteilen einer Vollmacht).
Zitat:
Aber könnte ich doch Widerspruch dagegen einlegen oder nicht?

Gegen was willst du Widerspruch einlegen?
Zitat:
Selbstverständlich war auch ein Teil meines Geldes drauf.

Wie hoch ist der Teil deines Geldes?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wie hoch ist der Teil deines Geldes?"
Mein Ersparnis vor der Ehe knapp 10.000 hab da auf das Konto eingezahlt. Dieses Geld möchte ich wieder haben!!!
Er hat zu dem Kontostand 0€ angegeben. Ich hatte, wie du gesagt hast, verzweifelt. Nur ich konnte nicht wissen, wie und was er mit dem Geld gemacht hat, da ich damals die ganzen Buchungen von der Bank nicht gekriegt.

"Das glaubst du soch selbst nicht"
Ja das kann keiner hier glauben. Ich war zu blöd für so was.

Vielleicht hilft uns hier die Info besser?
https://www.google.com/amp/s/www.familienrecht-allgaeu.de/de/bankkonto.amp

LG

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Die Scheidung ist vollzogen, der Zugewinnausgleich vorgenommen, gehe ich aus? Die Sache ist meiner Meinung nach zu komplex für ein Forum - was sagt denn der Anwalt dazu, der hat doch die ganze finanzielle Seite mit betreut? Wenn man ihn noch nicht gefragt hat, dann fragt man ihn halt jetzt. Andere Möglichkeiten sind zu vage, finde ich.

-- Editiert von fb367463-2 am 28.07.2019 14:48

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von CN321):
Mein Ersparnis vor der Ehe knapp 10.000 hab da auf das Konto eingezahlt. Dieses Geld möchte ich wieder haben!!!
Dieses Geld wurde damals auf das gemeinsame Konto eingezahlt? Was wurde damit gemacht?
Habt ihr während der Ehe einen besonderen Vertrag gehabt? Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft? Das wirst du doch jetzt wenigstens wissen, nachdem die Scheidung durch ist.

Du hast auch geschrieben:
Zitat (von CN321):
Mein Ex hat den Anbau mit dem Geld finanziert, das er in der Ehezeit verdient hat.
Also hat er aus dem gemeinsamen Geld den Anbau bezahlt. 170.000,-. Und sein Vermögen sei um 90.000,- geringer geworden. Habt ihr als 3köpfige Familie davon gelebt?

Aber es stellt sich so dar, dass ihr gemeinsam gewirtschaftet habt. Demzufolge wurden die mitgebrachten 10k€ während der 5jährigen Ehe verbraucht.
Darauf hast du keinen Anspruch. Das hat dir dein Anwalt schon in 10/2018 gesagt.

Was hast du denn erreicht beim nachehelichen Unterhalt? Hat das Gericht dir diesen zugesprochen?

[=CN321]Vielleicht hilft uns hier die Info besser?Wenn du herausfindest, wie du in den 5 Jahren in der Ehe mit deinem Mann finanziell verbunden warst ( was also auf dich zutrifft), dann kannst du uU den zivilrechtlichen Weg gehen.
Bisher schauts nicht so aus, als gehörten dir die 10k€ noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Falls nein, kannst du einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Dieser wird jedoch nur bei Aussicht auf Erfolg vergeben.

Es kann gut sein, dass du nichts von deinem Geld wiedersehen wirst. Dein Ex-Mann hat 170.000 Euro für den Anbau ausgegeben, da können deine € 10.000 mit eingeflossen sein, da du darin auch gelebt hast. So gesehen ist dein Geld nur ein Bruchteil dessen, was dein Ex ausgegeben hat.

Vielleicht bekommst du auch durch einen neuen Anwalt Unterstützung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob der Zugewinnausgleich stattgefunden hat. Wenn nicht, dann kann der noch durchgeführt werden. Das hat aber mit der Scheidung gar nichts zu tun.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Familienrecht-__f545655.html
Dort, schon in 10/2018
Mein Anwalt hat gemeint, dass ich keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich hätte.
Der wird schon gewusst haben.

Bis zur Scheidung Anfang 07/2019 hat deshalb auch nichts stattgefunden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden:
Der Zugewinnausgleich hat nicht stattgefunden.
2 Wochen nach der Scheidung kam der Steuerbescheid mit den Kapitalerträgen von knapp 1000€. D.h. er muss noch Geld auf Konto haben und dies stimmt überhaupt nicht mit seinen Angaben über Kontostand von 0€ überein.
Deiner Meinung nach, könnte ich doch Anspruch auf Zugewinnausgleich haben?

@Anami:
Ja das Gericht hat mir den nachehelichen Unterhalt für vorab 3 Jahre zugesprochen. Über eine Befristung wurde nicht geeinigt. Danach könnte Anspruch noch geltend gemacht werden. So steht zumindest im schriftlichen Beschluss.

LG

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