Jugendschutzgesetz - verführung Minderjähriger

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
DaManny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Jugendschutzgesetz - verführung Minderjähriger

Hallo erstmal,
hab da mal ne Frage, wenn jetzt ein Junge schon längere Zeit eine Freundin hatt und irgendwann 18. wird, aber die Freundin noch lange nicht 18. ist. Kann man den Jungen dann wegen irgendwas anzeigen, wenn sexueller kontakt besteht? Also selbstverständlich wenn er das Mädchen zu nichts drängt und sie es auch will. Würd mich über gute Antworten freuen. Vielen dank im Vorraus

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Deine Sachverhaltsschilderung enthält zu wenige Informationen, z.B. wie alt das Mädchen ist usw., als das man eine Aussage treffen könnte. Desweiteren hat der Sachverhalt mit dem Jugendschutzgesetz nichts zutun, sondern, je nach Umständen im Einzelfall, mit dem Strafgesetzbuch.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DaManny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Mädchen 14 Junge 18
Ich dachte wenn ich das genaue Alter angebe wird das Thema zu persönlich und gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen

-- Editiert von DaManny am 13.03.2007 23:02:37

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Sofern keine Zwangslage besteht, oder die sexuellen Handlungen nicht gegen Entgelt (Geldzahlung) vorgenommen werden, ist, zumindest nach den Informationen in dem von dir geschriebenen Sachverhalt, eine Strafbarkeit nicht zu erkennen.

Sofern die Erziehungsberechtigten des Mädchens (in der Regel die Eltern) jedoch mit dieser Beziehung nicht einverstanden sind, können sie dem Jungen den Umgang/Kontakt mit dem Mädchen verbieten.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 13.03.2007 23:08:49

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarah1993
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten tag,
Ich habe auch mal so eine frage,nunja die geschichte die ich jetzt erzähle,wurde zwar schon so ähnlich genannt,jedoch komme ich mit diesem fachchinesisch nicht wirklich klar und konnte mir deshalb nicht wirklich eine antwort ausmalen.also es geht hier um folgendes:
ich bin 14jahre als,mein freund 20,wir verstehen uns super,auch meine eltern mögen ihn jetzt,was ja am anfang unserer beziehung nicht wirklich so war.ich fühle mich sehr frühreif für mein alter,schon im kindergarten habe ich jungen hinterher geguckt.^^naja zurück zum eigentlichen thema,also,mein freund und ich schlafen rägelmäßig zusammen,was sich meine eltern aber denken können,ich mein sie kennen mich,und sie sind ja nicht doof.^^wenn meine eltern ihn jetzt anzeigen würde,weil er mit mri geschlafen hat,würde er eine strafe bekommen,oder vllt auch knast?meine mutter sagt immer,es wäre schon allein verboten,mit einem 20jähriegen rumzulaufen,was ich aber nciht glaube.und noch eine frage,wenn ich jetzt von ihm schwanger werden würde,und meine eltern ihn anzeigen würden,würde ihm dann knast drohen?
Bitte antwortet mir in "Deutsch",damit ich es auch verstehe hehe.danke vielmals.:)

8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

Hi,

es ist nicht strafbar. Deine Eltern können Dir aber ganz schlicht den Umgang mit ihm verbieten. Sobald Dein Freund 21 ist, könnte eine Strafbarkeit nach § 182 des Strafgesetzbuches entstehen. Am besten, Du schaust Dir den §, vor allem dessen zweiten Absatz, mal in der Internetausgabe des Strafgesetzbuches an.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2012x hilfreich)

viele Mädchen heuzutage sind nicht nur früh reif, manche verführen sogar aktiv die reiferen Männer.

Ist in so einem Fall auch allein die Männer schuld ?




7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 385x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hexe93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine Frage, da ich jetzt schon seit längerem suche und einfach nichts zu dem thema was mich beschäftigt finde.
Folgendes:
Macht sich ein 22 jähriger Mann strafbar, wenn er eine Beziehung zu einer 16 Jährigen führt ?
Ich habe von vielen Leuten so viele verschiedene Meinungen gehört, dass es zum Beispiel erst erlaubt ist, wenn das Mädchen 18 ist. Andere sagen wiederum es wäre ausreichend, wenn sie 16 ist.
was stimmt denn nun?
liebe grüße
hexe

9x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 461x hilfreich)

> Macht sich ein 22 jähriger Mann strafbar, wenn er eine Beziehung zu einer 16 Jährigen führt ?

Nein, solange keine weiteren besonderen Aspekte (Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses etc.) vorliegen.

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hexe93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

wäre es denn auch egal, wenn die erziehungsberechtigten des mädchens etwas dagegen hätten??
danke schonmal für die schnelle antwort!
liebe grüße
hexe

-- Editiert von hexe93 am 07.01.2009 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Bei 3sat-Online gabs/gibts noch folgende schöne Aufzählung.
Ich hoffe, dassich nicht zuviel gepostet habe wegen dem Urheberrecht.
Ansonsten bitte kürzen.


Die Altersschutzgrenze in Sachen Sex liegt bei 14. Unter "Sex" und "sexuelle Handlungen" werden schon alle sexuell motivierte oder auf sexuelle Befriedigung gerichtete Handlungen verstanden.




*Beide unter 14
Doktorspiele zwischen unter 14-Jährigen sind nicht strafbar.

*Unter 14 Jahren - ab 14 Jahren
Knutschen mit einem Jüngeren ist verboten. Eine 13-Jährige mit ihrem
14-jährigen Freund wird sich kaum dran halten, doch die Eltern des Mädchens könnten gegen ihn Anzeige erstatten. Die Schuldfähigkeit eines über
14-Jährigen und damit Strafbarkeit ist gegeben.
Laut Gesetzgeber reicht schon ein Zungenkuss. Meist passiert aber rechtlich nichts, wenn es eine freiwillige sexuelle Beziehung ist. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung.

*Beide unter 16
Entspannt wird' s für Gleichaltrige, die noch nicht 16 sind - sie dürfen ungeschoren miteinander sexuelle Erfahrungen sammeln.

*Unter 16 - unter 18
Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 und einem Erwachsenen, so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

*Unter 16 - ab 18
Kommt aber ein Partner über 18 in's Spiel, darf er eine Zwangslage eines unter 16-Jährigen nicht ausnutzen oder für die Liebesdienste gar bezahlen.

*Unter 16 - ab 21
Wer über 21 ist macht sich strafbar, wenn er die fehlende innere Reife des unter 16-Jährigen ausnutzt.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Einer intimen Beziehung mit einem Minderjährigen steht auch ein Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis im Wege. Sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen sind etwa für Aufsichtspersonen strafbar.


Quelle:
http://www.3sat.de/3sat.php?https://www.3sat.de/specials/99905/index.html

4x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 461x hilfreich)

> Doktorspiele zwischen unter 14-Jährigen sind nicht strafbar.

Stimmt nur halb; strafbar ist es schon, nur ist der Täter dann nicht strafmündig.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kleiner123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

ich habe da mal ne Frage und zuwar ich habe nen Bekannten der ist 28 Jahre und hat eine Freundin die erst 15Jahr wird. wenn die zusammen sind kann es da probleme Gesetzlicher weise geben ???

über eine Schnelle Antwort würde ich mich freuen... vielen dank im Vorraus

7x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 288x hilfreich)

Wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das ausgenutzt wird, und das Mädchen auch nicht in ihrer Reife zurückgeblieben ist, ist es jedenfalls nicht strafbar.

Die Eltern könnten dem älteren Freund jedoch den Umgang verbieten und das auch durchsetzen.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xenia_13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hi, meine freundin ist 13 jahre alt und wird im sommer 14. ihr freund ist 23 jahre, sie sind jetzt seit einem halben jahr zusammen, und ihre eltern sind mit dieser beziehung einverstanden. macht sich da jemand strafbar?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ihre eltern sind mit dieser beziehung einverstanden. macht sich da jemand strafbar? <hr size=1 noshade>

Die Beziehung ist nicht strafbar, eventuelle sexuelle Handlungen schon. Daran ändern weder das Einverständnis der 13jährigen noch das der Eltern etwas. Die Eltern könnten u.U. wegen Beihilfe strafbar sein (obgleich ich noch nie von einem derartigen Verfahren gehört habe); § 180 Abs. 1 StGB dürfte in der Regel ausscheiden, siehe Satz 2.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RaSa93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

hey! ich bin 17 Jahre alt,werde im August volljährig und habe einen Freund der 13 ist.
Seine Eltern sind total gegen die Beziehung,sagen aber,dass sie es ja nicht verhindern bzw. verbieten können.Jedoch wollen sie mich jetzt anzeigen,so bald ich 18 bin.Können sie das denn? weil so viel ich gehört habe,kann man das nicht,wenn man keinen sexuellen Kontakt hatte..bin da aber auch nicht so aufgeklärt.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Wenn es keinen sexuellen Kontakt gibt, ist es auch nicht strafbar.

Allerdings fallen auch schon Zungenküsse etc. unter den sexuellen Kontakt. Ob Sie 17 oder 18 sind, ist völlig egal. Sie machen sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar. Für Erwachsene steht darauf Gefängnis. Für Jugendliche (wie Sie) wird es aber auch eine saftige Strafe geben können.



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"justice"

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Pascal001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo ich habe mal eine Frage . Meine Schwester ist 15 Jahre alt und hat Sex mit einem 34 Jährigen . Meine Eltern und ich wussten davon nichts wir hatten nur einen Verdacht und da habe ich in ihrem Handy geschaut und konnte sehr intime Sachen lesen ( und habe mir das Gespräch auch auf mein Handy kopiert) . Diesen Mann und seine Frau kennen wir sie sind bekannte meines Onkels . Meine Schwester ist am Wochenende öfter dort mal mit meinem Onkel mal ohne angeblich zum Dart spielen aber anscheinend nicht nur . Die Frage macht er sich Strafbar und kann man ihn deswegen Anzeigen ?

Ich hoffe ich bekomme schnell eine Antwort

mfg

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10x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 482x hilfreich)

Was an den Postings in dem Thread, den du wieder hochgeholt hast, hast du denn nicht verstanden?

15:34 ist nicht anders als 14:18 (oben besprochen).

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2x Hilfreiche Antwort

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