Üble Nachrede und Verleumdung in Insta Stories

7. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Sekiro
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede und Verleumdung in Insta Stories

Hallo, kann ich etwas dagegen tun, wenn jemand Unwahrheiten in einer Instagram Story über mich verbreitet? Wir reden hier über recht schwere Vorwürfe die nicht wahr sind, mich aber als eine zu verachtende Person darstellen.

Ich habe sowas bereits einmal angezeigt, war aber ohne erfolg (instagram sei kein öffentlicher raum so polizei und wenn ich mich recht erinnere stand im Schreiben, dass die Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse wäre?)

Vielen Dank im voraus.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9972 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von Sekiro):
Ich habe sowas bereits einmal angezeigt, war aber ohne erfolg (instagram sei kein öffentlicher raum so polizei und wenn ich mich recht erinnere stand im Schreiben, dass die Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse wäre?)


Dann zeigt man es eben wieder an. Man kann - wenn man den Autor kennt - auch einen Anwalt nehmen und damit dann eine Abmahnung erwirken. Hat aber ein Kostenrisiko und man muss eben wissen, wer genau der Autor ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10341x hilfreich)

Üble Nachrede und Verleumdung sind halt Delikte, bei denen die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln muss, sondern nur wenn sie will. Und das ist regelmäßig bei besonderem öffentlichen Interesse der Fall, aber nicht bei "privatem Kleinkrieg". Die Entscheidung steht aber nur der Staatsanwaltschaft zu, nicht der Polizei.

Was man tun kann: Realistisch hilft nur, wie vom Vorschreiber schon erwähnt, selbt einen Anwalt beauftragen und auf Unterlassung klagen.
Nachteile:
- Man muss den Anwalt erstmal selbt vorfinanzieren und hat damit das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
- Man muss den echten Namen und die korrekte Postadresse des Täters haben.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Sekiro
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dann für die Antworten!

Zum Verständnis, in der ersten Antwort; die gleiche Sache erneut anzeigen? Oder wenn es nochmal geschieht.

Gibt es einen Weg wie ich legitim an Name & Postadresse komme?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130302 Beiträge, 41511x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man muss den echten Namen und die korrekte Postadresse des Täters haben.

Das ist meist das Problem, denn die Accounts kann jeder erstellen, es findet keine Verifikation statt. Und weder der Inhaber des Account, noch der Inhaber der IP-Adresse noch der Inhaber des zur IP gehörenden Anschlusses sind automatisch der Täter - die volle Beweislast liegt beim Betroffenen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10341x hilfreich)

Zitat (von Sekiro):
Zum Verständnis, in der ersten Antwort; die gleiche Sache erneut anzeigen?

Es kostet ja nichts und es schadet auch nichts. Wenn Sie Glück haben wird es nicht eingestellt, oder die Justiz findet für Sie den Täter heraus.

Zitat (von Sekiro):
Gibt es einen Weg wie ich legitim an Name & Postadresse komme?

Ohne Anwalt: nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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