Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
jajajupp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen

Hallo,

ich muß mich einer Sicherheitsprüfung zum Erhalt eines Flughafenausweises unterziehen, kann dort im Büro eines Unternehmens arbeiten.

Jetzt habe ich das Problem, daß ich vor über fünf Jahren mal einen Ladendiebstahl begangen habe und natürlich erwischt wurde.
Das war das einzige, was ich mir je zu Schulden habe kommen lassen.

Mache mir nun Sorgen, daß ich die Prüfung nicht bestehe.

Könnt Ihr mir dazu bitte was sagen?

Danke!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Nun ja, dazu dient ja die Sicherheitsüberprüfung. Man möchte halt herausfinden auf wen man vertrauen kann und auf wen nicht.

Nichts gegen dich persönlich, aber dein Profil qualifiziert dich m.M. nach nicht für solch eine Aufgabe.
Es gibt da aber einiges zu berücksichtigen.
Wie alt warst du denn beim Ladendiebstahl? Wurdest du verurteilt?
Ich denke wenn du mit 14 einen Kaugummi geklaut hast, dann wird das kaum ein Ausschlußkriterium sein. Wenn du mit 22 bewaffnet einen Laden ausgeraubt hast aber schon.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
jajajupp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war 21. Habe in einem Kaufhaus eine Hose geklaut. Nein, nicht bewaffnet oder so. Bin dann draußen vom Detektiv geschnappt worden und habe direkt alles zugegeben. Die haben dann die Sache aufgenommen...Bekam dann ein Schreiben und mußte eine Geldstrafe zahlen. Leider kann ich den Brief mit den Angaben der Strafe, etc. nicht mehr finden. Das Ganzt ist, wie gesagt ja eigentlich schon getilgt. Habe mir sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. Nur dieses eine dumme Mal halt.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Das hört sich ja so an als ob noch nicht einmal die Polizei eingeschaltet wurde. Wenn keine Polizei eingeschaltet wurde, dann würde ich mir keine Sorgen machen.

Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
jajajupp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch ich glaube, es lief auch überdie Polizei. Kann mich aber ehrlich nicht mehr daran erinnern, denn ich war nur am heulen und stand unter "Schock". So ´ne blöde Idee!
Die Sache ist m.M. nach dann vor Gericht gegangen und ich habe einen Bescheid bekommen, in dem die Strafe angegeben wurde und ich bezahlen mußte.

Nun ist es ja so, daß es nach fünf Jahren ja eigentlich gelöscht ist, aber die für die Prüfung der §7LuftSig ja das noch sehen können, wie ich jetzt erfahren habe.

Mittlerweile bin ich auch schon Mutter und trage somit ne Menge Verantwortung und bin leider schon etwas länger auf Arbeitssuche. Nun habe ich ein echt super Jobangebot und kriege die Krise, weil das ja nun wohl doch nicht klappen kann.

Sch....!!!

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#5
 Von 
jajajupp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt`s hier denn vielleicht jemanden, der schon eigene Erfahrungen mit einer solchen oder ähnlichen Situation gemacht jat und wie waren diese?

Danke!

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#6
 Von 
eqx32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite am Flughafen Stuttgart und soweit ich weiß ist es bei dem geringsten Eintrag in irgendeinem Register unmöglich einen Ausweis zu bekommen. Bei kleineren Vergehen wie Strafzettel oder so ist das überhaupt kein Problem, aber sobald was mit Vorstrafe auftaucht könnte es glaub schlecht aussehen. Aber wie gesagt ich weiß da auch nicht 100%ig bescheid. Ging bei mir gute 6 Wochen bis die Prüfung bei zig Stellen (Staatsanwaltschaft, Polizei, ...) durch war.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33918 Beiträge, 17618x hilfreich)

Hi,

tja, ohne Kenntnis der Strafe kann man hier nichts machen. Es kann eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage sein. Die steht nicht im Bundeszentralregister. Es kann eine Geldstrafe gewesen sein. Die steht im Bundeszentralregister, wird aber nach 5 Jahren gelöscht. Sie können Einsicht in den BZR-Auszug beantragen (www.bundeszentralregister.de).

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
jajajupp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe jetzt die Unterlagen erhalten und es gab eine Strafe damals von 10 tagessätzen für mich.

Wie sieht es da wohl jetzt mit dem Bestehen der Überprüfung aus?

Jemand erfahrung gemacht?

Schönen Abend!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Diebstahl ist eine Straftat und wurde damals geahndet. Nach meinem Wissen und der heutigen Rechtsprechung werden Strafen unter 90 Tagessätzen nicht in das Zentralregister aufgenommen und man zählt als nicht vorbestraft.

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#10
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 38x hilfreich)

das ist nicht ganz richtig: alles unter 90 Tagessätzen taucht nicht in einem normalen Führungszeugnis für einen privaten Arbeitgeber auf, ist aber sehr wohl im Bundeszentralregister gespeichert. Ich würde annehmen, dass bei einer Sicherheitsüberprüfung da auch reingesehen wird.
Ob das nach fünf Jahren absolut gelöscht wird, weiß ich allerdings nicht.

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#11
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 77x hilfreich)

Sieht ja nach einer Geldstrafe aus.

Die Länge der Tilgungsfrist für dieses Delikt ist in § 46 BZRG eindeutig definiert:

Zitat: Auszug aus § 46 (1)

(1) Die Tilgungsfrist beträgt


fünf Jahre bei Verurteilungen

zu Geldstrafen von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,

Das heißt, wenn du vor mehr als fünf Jahren verurteilt worden bist, ist der Eintrag gelöscht und deine Weste ist wieder weiß. Du kannst dann beruhigt der Zuverlässigkeitsprüfung entgegen sehen.

Wann bist du denn genau in 2002 verurteilt worden?

Im übrigen gibt es hier wohl jemanden mit hellseherischen Fähigkeiten. :grins:

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Joeran
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich spreche jetzt aus Erfahrung, da ich selbst in dieser Situation steckte. Es läuft eigentlich ganz einfach und ist nicht weiter tragisch. Die Kollegen prüfen natürlich diverse Akten - Bei mir waren zwei Delikte aus der Vergangenheit auffällig - Zum einen eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung meines Rechners wg. *hust* Internetkriminalität - und zum zweiten ein Diebstahl im Supermarkt am selbigen Flughafen. Mir wurde ein Schreiben zu gesandt, wo ich Gelegenheit bekam, mich dazu zu äussern - Dann habe ich natürlich reumütig mein Verhalten bedauert blablabla - Bingo - hat funktioniert! Viel Erfolg - Und sei kreativ! Gruß Jöran

-----------------
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jajajupp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wollte nur kurz berichten, wie s ausgegangen ist.

Habe meinen Flughafenausweis bekommen, ohne Komplikationen. Das Thema kam nie zur Sprache...

Arbeite jetzt schon ein paar Tage dort und es macht Spaß!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
opelastra123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

na dann herzlichen glückwunsch :cheers:

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