gesundheitsamt wohnung betreten

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)
gesundheitsamt wohnung betreten

darf das gesundheitsamt eine wohnung einfach so betreten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Ja, kann es.

Wenn z.B. die Tür offen ist, jemand öffnet und sie herein lässt oder Gefahr im Verzug wäre. In letzterem Falle sogar ohne Zustimmung und Anwesendheit des Wohnungsinhabers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Natürlich darf das Gesundheitsamt die Wohnung betreten, wie jede andere Behörde auch. Stichworte sind "Gefahr im Verzug", Seuchengefahr, nur mal als Beispiele.

wirdwerden

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#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Zitat:
Wenn z.B. die Tür offen ist


Das bedeutet noch keine Eintrittserlaubnis.

Zitat:
Natürlich darf das Gesundheitsamt die Wohnung betreten, wie jede andere Behörde auch.


Och nö, das verwirrt den Laien doch. Der versteht das als "alle Behörden dürfen die Wohnung (jederzeit) betreten".

Eine unmißverständlichere Formulierung wäre "Das Gesundheitsamt darf die Wohnung unter den gleichen Voraussetzungen betreten wie jede andere Behörde: ...".
Und dann folgen "richterlicher Beschluß, Gefahr im Verzug, Erlaubnis des Hausrechtsinhabers, ...".

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