darf das gesundheitsamt eine wohnung einfach so betreten?
gesundheitsamt wohnung betreten
31. März 2015
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Frage vom 31. März 2015 | 21:44
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 18x hilfreich)
gesundheitsamt wohnung betreten
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#1
Antwort vom 31. März 2015 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
Ja, kann es.
Wenn z.B. die Tür offen ist, jemand öffnet und sie herein lässt oder Gefahr im Verzug wäre. In letzterem Falle sogar ohne Zustimmung und Anwesendheit des Wohnungsinhabers.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 1. April 2015 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (38441 Beiträge, 14004x hilfreich)
Natürlich darf das Gesundheitsamt die Wohnung betreten, wie jede andere Behörde auch. Stichworte sind "Gefahr im Verzug", Seuchengefahr, nur mal als Beispiele.
wirdwerden
#4
Antwort vom 1. April 2015 | 12:04
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
Zitat:Wenn z.B. die Tür offen ist
Das bedeutet noch keine Eintrittserlaubnis.
Zitat:Natürlich darf das Gesundheitsamt die Wohnung betreten, wie jede andere Behörde auch.
Och nö, das verwirrt den Laien doch. Der versteht das als "alle Behörden dürfen die Wohnung (jederzeit) betreten".
Eine unmißverständlichere Formulierung wäre "Das Gesundheitsamt darf die Wohnung unter den gleichen Voraussetzungen betreten wie jede andere Behörde: ...".
Und dann folgen "richterlicher Beschluß, Gefahr im Verzug, Erlaubnis des Hausrechtsinhabers, ...".
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