Guten Abend!
Ich habe folgendes Problem und zwar:
Von 06/2006 bis 02/2010 war ich selbständig. 2009 habe ich ein Gerät gemietet, beschädigt und durch Probleme vergessen zu bezahlen (wirklich vergessen - nicht gewollt vergessen), es ging um 550€ etwa.
Ab März 2010 habe ich erstmal Sozialhilfe beantragt und dies wegen Erkrankungen bis 2013 in Anspruch genommen. Zu etwa der gleichen Zeit (entweder 2010 oder sogar 2011) habe ich eine eidesstattliche Erklärungen abgegeben und meine eigene Wohnung gehabt.
2015 zog ich wegen einer Arbeit in einer anderen Stadt innerhalb des Bundeslands, 2017 kam ich zurück (vermutlich wichtige Information für den Verlauf).
Heute bekam ich einen Brief.
Ich muss innerhalb von 2 Wochen die Summe bezahlen. Ein Brief ohne Porto vom Obergerichtsvollzieher lag in meinem Briefkasten, allerdings mit einem Vermerk auf dem Brief, dass er eingeworfen wurde.
Die Firma XXX GmbH wurde 2011 von einer Firma übernommen. Somit existiert die Firma seit 2011 nicht mehr.
Der Gläubiger ist der ehemaliger Inhaber der Firma, der fast 10 Jahre später seine 550€ verlangt.
Darf ein Privatmann, der seit 2011 keine Firma mehr besitzt, Geld einfordern von ebenfalls eine Firma, die seit 2010 nicht mehr existiert?
Somit fordert ein Privatmann Geld ein von einem anderen Privatmann?
Wie sieht es mit der Verjährungsfrist (notfalls inklusiv der Zeit der eidesstattliche Erklärung) aus?
Zusätzlich ist es so, dass ich nie einen Brief oder Briefe bekommen habe vom Amtsgericht nachdem ich einen eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich wäre sehr über Informationen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dauerfragensteller
Firmen existieren nicht mehr, wollen aber Geld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
erstmal, es ist völlig egal ob einer oder beide Privatpersonen sind oder nicht.
Verjährung dürften hier die regelmäßigen 3 Jahre (um Jahresende) sein, könnte also zutreffen. Die Einrede der Verjährung muss aber von dir kommen (würde ich umgehend machen).
Weiter müsste man prüfen ob der ehemalige Inhaber überhaupt der Gläubiger ist. Meist werden Firmen ja als Ganzes verkauft, also mit offenen Rechnungen, und dann wäre der Käufer anspruchsberechtigt (der kann diese Forderung aber auch wieder weiterreichen, etwa an den Vorbesitzer der Firma, oder halt gar nicht mit gekauft haben).
Ich würde mich auf die Verjährung konzentrieren.
Stefan
ZitatDarf ein Privatmann, der seit 2011 keine Firma mehr besitzt, Geld einfordern von ebenfalls eine Firma, die seit 2010 nicht mehr existiert? :
Nein. Aber vermutlich hatten beide keine Firma, sondern Unternehmen.
ZitatWie sieht es mit der Verjährungsfrist (notfalls inklusiv der Zeit der eidesstattliche Erklärung) aus? :
Da es einen Titel gibt, mindestens 30 Jahre.
ZitatZusätzlich ist es so, dass ich nie einen Brief oder Briefe bekommen habe vom Amtsgericht nachdem ich einen eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. :
Man hat sich immer ordentlich umgemeldet?
Der Titel ist vermutlich an eine alte Anschrift gegangen. Hier könnte man versuchen mangels ordnungsgemäßer Zustellung Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erlangen.
Man müsste aber prüfen was im Titel gefordert wird. Wenn das mit der Hauptforderung und den Gerichtskosten + Zinsen hinkommt, kann man sich das sparen.
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ZitatVerjährung dürften hier die regelmäßigen 3 Jahre (um Jahresende) sein, :
Zu 99.9% nicht.
Ich gehe auch davon aus, dass es einen Titel gibt. Aber aus dem Bericht des TS ergibt sich das nicht.
Der GV kann auch als Zustellbote genutzt worden sein.
Ob 30 Jahre Verjährung (s. Harry v. S.) oder nur 3 Jahre (s. Stefan) hängt also davon ab ob es einen Titel gibt.
Die Info ist wichtig.
Berry
Hallo,
Wo steht denn was von einem Titel?Zitat:Da es einen Titel gibt, mindestens 30 Jahre.
Leitest du das aus der EV ab? Oder aus dem GV?
Ich bin mir da jedenfalls nicht so sicher.
Leider schreibt der Fragesteller allerhand unwichtiges Zeug, das Eigentliche fehlt aber.
Stefan
ZitatLeitest du das aus der EV ab? Oder aus dem GV? :
Aus der Kombmination von beidem.
Danke für Eure Antworten.
Zitat:
Ich bin mir da jedenfalls nicht so sicher.
Leider schreibt der Fragesteller allerhand unwichtiges Zeug, das Eigentliche fehlt aber.
Dann schreiben Sie doch, was fehlt.
Mehr als das, was ich beschrieben, kann ich auch nicht schreiben. Es wären erfundenen Informationen oder vermutlich sogar Lügen.
Ich muss gestehen, dass ich selber nicht weiß, ob ich ein Titel bekommen habe oder nicht. Ich weiß, dass ich eine Rechnung bekam, vergaß sie zu zahlen (zum Zeitpunkt lag mein Vater im Sterben) und irgendwann kam ein Gerichtsvollzieher zu mir, war nicht zu Hause, ging zum Amt und leistete den Schwur, dass ich kein Geld hatte (Eidesstattlich Versicherung).
Wenn ich ein Titel bekommen hätte, wüsste das meine Frau jetzt.
Ich selber hatte nur einen normalen Gewerbe. Die Firma des Gläubigers war eine GmbH. Im Internet kann man sogar die Übernahme / Kauf der Firma nachlesen.
Ja, ich habe mich brav überall beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt angemeldet.
Wie ich das sehe:
Die Rechnung ging von Firma X GmbH an Gewerbebetreibender Herr GGV
(Ich).
Gewerbebetreibender GGV meldet 2010 ordnungsgemäß die Firma ab (auch seitens von Finanzamt ist alles geregelt).
X GmbH sendet Brief an GGV, dann verkauft Firma X GmbH 2011 alles.
2020 versucht Privatmann X an mich, auch Privatmann (beide keine Firma oder Unternehmer, Gewerbebetreibender oder wie auch immer) Geld einzufordern.
Für mich ist da schon Betrug, dass es von einem Gewebefall (wie auch immer es genau war) zu einem Privatfall wird.
Ich kann mir kein Anwalt leisten und für mich riecht das nach ‚Versuchen macht klug‘. Er fordert 550€ privat und freut sich darüber und ich darf bezahlen.
Es war am Anfang keine Privatangelegenheit.
Der Anwalt des Gläubigers ist eine sehr bekannte linke bösartige Bazille, der früher über eine Partei Sachen abgezogen hat gegen die Stadtverwaltung. Meine Frau kennt ihn.
Was genau steht in diesem Brief?ZitatHeute bekam ich einen Brief. :
Ich muss innerhalb von 2 Wochen die Summe bezahlen.
Warum? Wegen welcher Forderung?Zitat... und irgendwann kam ein Gerichtsvollzieher zu mir, war nicht zu Hause, ging zum Amt und leistete den Schwur, dass ich kein Geld hatte (Eidesstattlich Versicherung). :
Und? Was sagt Ihre Frau dazu?ZitatWenn ich ein Titel bekommen hätte, wüsste das meine Frau jetzt. :
Hallo,
Na halt ob es einen Titel gibt (etwa einen Vollstreckungsbescheid). Auf den sollte sich der Gerichtsvollzieher auch bezogen haben. Also, was steht in dem Brief von gestern?Zitat:Dann schreiben Sie doch, was fehlt.
Und du meinst damit lösen sich die Schulden in Luft auf? Sorry, aber so läuft das nicht.Zitat:Gewerbebetreibender GGV meldet 2010 ordnungsgemäß die Firma ab (auch seitens von Finanzamt ist alles geregelt).
Nochmal, es macht absolut keinen Unterschied ob du gewerbetreibend bist oder nicht, du haftest für deine Schulden (und auch für die deines Unternehmens - Kapitalgesellschaften mal ausgenommen).Zitat:2020 versucht Privatmann X an mich, auch Privatmann (beide keine Firma oder Unternehmer, Gewerbebetreibender oder wie auch immer) Geld einzufordern.
Das könnte ein Ansatz für "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" sein. Ohne Anwalt dürftest du da aber auch nicht weiter kommen.Zitat:Ja, ich habe mich brav überall beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt angemeldet.
Was soll daran Betrug sein?Zitat:Für mich ist da schon Betrug, dass es von einem Gewebefall (wie auch immer es genau war) zu einem Privatfall wird.
Und du hast dich vor 10 Jahren gefreut, als du die Rechnung einfach nicht beglichen hast. (ja, ich weiß, du hast es damals gar nicht gemerkt - trotzdem hättest du aber eigentlich 550 Euro weniger in der Tasche gehabt)Zitat:Er fordert 550€ privat und freut sich darüber und ich darf bezahlen.
Ich wollte das schon bei dem Vorwurf "Betrug" schreiben, aber hier passt es besser: Vorsicht mit solchen Äußerungen, da hast du ganz schnell weitere Probleme am Hals.Zitat:Der Anwalt des Gläubigers ist eine sehr bekannte linke bösartige Bazille, der früher über eine Partei Sachen abgezogen hat gegen die Stadtverwaltung.
Stefan
Zitat:
Heute bekam ich einen Brief.
Ich muss innerhalb von 2 Wochen die Summe bezahlen. Ein Brief ohne Porto vom Obergerichtsvollzieher lag in meinem Briefkasten, allerdings mit einem Vermerk auf dem Brief, dass er eingeworfen wurde.
Wenn der Gerichtsvollzieher damit kommt, gibt es eine gerichtlich titulierte Forderung. (Sonst käme der Gerichtsvollzieher nicht.)
Zitat:Darf ein Privatmann, der seit 2011 keine Firma mehr besitzt, Geld einfordern von ebenfalls eine Firma, die seit 2010 nicht mehr existiert?
Somit fordert ein Privatmann Geld ein von einem anderen Privatmann?
Ein Gläubiger kann Forderungen an Dritte abtreten, dann übernehmen diese Dritten die Ansprüche aus der Forderung.
Zitat:
Wie sieht es mit der Verjährungsfrist (notfalls inklusiv der Zeit der eidesstattliche Erklärung) aus?
30 Jahre, wenn die Forderung tituliert ist.
Zitat:Zusätzlich ist es so, dass ich nie einen Brief oder Briefe bekommen habe vom Amtsgericht nachdem ich einen eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.
Und vorher?
Hallo,
Gute Frage. Eine EV gibt man ja nicht einfach so ab, sondern meist als Reaktion auf einen Titel.Zitat:Und vorher?
Stefan
Zitatund irgendwann kam ein Gerichtsvollzieher zu mir, war nicht zu Hause, ging zum Amt und leistete den Schwur, dass ich kein Geld hatte (Eidesstattlich Versicherung). :
Und das war auch für die Sache mit der Maschine bzw, da war auch die Sache mit der Maschine dabei?
ZitatWenn der Gerichtsvollzieher damit kommt, gibt es eine gerichtlich titulierte Forderung. (Sonst käme der Gerichtsvollzieher nicht.) :
Das ist Unfug. Der GV kommt auch für Zustellungen ohne Titel zum Einsatz.
Zitat:
ZitatWenn der Gerichtsvollzieher damit kommt, gibt es eine gerichtlich titulierte Forderung. (Sonst käme der Gerichtsvollzieher nicht.) :
Das ist Unfug. Der GV kommt auch für Zustellungen ohne Titel zum Einsatz.
Darum geht es hier aber laut EP nicht, Hase...
ZitatDas könnte ein Ansatz für "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" sein. Ohne Anwalt dürftest du da aber auch nicht weiter kommen. :
Was man braucht ist ein Aktenzeichen, dass sollte zumindest auf den Schreiben des Gerichtsvollziehers stehen.
Unter diesem Aktenzeichen fragt man beim Amtsgericht eine Kopie des Titels oder des VB an und gleicht dann die Adresse mit der Meldeadresse zum entsprechenden Zeitpunkt ab.
Stimmen die Adressen nicht überein, beantragt man beim selben Gericht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, den Antrag schickt man dann zusammen mit der Meldeauskunft.
Dafür braucht es keinen Anwalt.
-- Editiert von spatenklopper am 20.01.2020 11:04
ZitatEin Brief ohne Porto vom Obergerichtsvollzieher lag in meinem Briefkasten :
Der GV stellt selber zu und nutzt nicht die Post, alles andere wäre auch sinnfrei.
Wie spatenklopper schon schrieb, solltest du Folgendes unternehmen:
1. Unter Angabe des AZ beantragst du beim zuständigen Mahngericht einen Aktenauszug (§760 ZPO).
Dort ist vermerkt, zu welchem Zeitpunkt an welche Adresse ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde...
2. Gleichzeitig legst du hilfsweise *Einspruch* gegen den angeblich zugestellten Vollstreckungsbescheid ein.
siehe auch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Weder-Mahn-noch-Vollstreckungsbescheid-erhalten-durch-Expressdienst-was-tun--f77489.html
3. Nun wird das (Mahn)-Verfahren an das zuständige Amtsgericht zwecks Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben (§ 700 ZPO).
4. Das dauert dann ein wenig....
5. Du erhebst die Einrede der Verjährung.
6. Wenn du nachweisen kannst (z.B. Meldescheinigung, Zeugen), dass du zum Zeitpunkt der Zustellung des MB/VB dort (am Ort der erfolgten Zustellung) nicht mehr gewohnt hast, ist eine verjährungshemmende Wirkung aufgrund fehlerhafter Zustellung nicht eingetreten.
Habe ich genauso erlebt und beim Gericht Recht bekommen.
Zumindest für die Auskunft (Punkt 1) solltest du keinen Anwalt benötigen.
Danach musst du entscheiden, ob du Punkt 5/6 leicht nachweisen kannst, denn dann lohnt sich ggf. ein Anwalt, der im Erfolgsfall von der Gegenseite zu zahlen wäre.
Viel Erfolg.
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