Firmen existieren nicht mehr, wollen aber Geld

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dauerfragensteller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmen existieren nicht mehr, wollen aber Geld

Guten Abend!

Ich habe folgendes Problem und zwar:
Von 06/2006 bis 02/2010 war ich selbständig. 2009 habe ich ein Gerät gemietet, beschädigt und durch Probleme vergessen zu bezahlen (wirklich vergessen - nicht gewollt vergessen), es ging um 550€ etwa.
Ab März 2010 habe ich erstmal Sozialhilfe beantragt und dies wegen Erkrankungen bis 2013 in Anspruch genommen. Zu etwa der gleichen Zeit (entweder 2010 oder sogar 2011) habe ich eine eidesstattliche Erklärungen abgegeben und meine eigene Wohnung gehabt.

2015 zog ich wegen einer Arbeit in einer anderen Stadt innerhalb des Bundeslands, 2017 kam ich zurück (vermutlich wichtige Information für den Verlauf).

Heute bekam ich einen Brief.
Ich muss innerhalb von 2 Wochen die Summe bezahlen. Ein Brief ohne Porto vom Obergerichtsvollzieher lag in meinem Briefkasten, allerdings mit einem Vermerk auf dem Brief, dass er eingeworfen wurde.

Die Firma XXX GmbH wurde 2011 von einer Firma übernommen. Somit existiert die Firma seit 2011 nicht mehr.
Der Gläubiger ist der ehemaliger Inhaber der Firma, der fast 10 Jahre später seine 550€ verlangt.

Darf ein Privatmann, der seit 2011 keine Firma mehr besitzt, Geld einfordern von ebenfalls eine Firma, die seit 2010 nicht mehr existiert?
Somit fordert ein Privatmann Geld ein von einem anderen Privatmann?

Wie sieht es mit der Verjährungsfrist (notfalls inklusiv der Zeit der eidesstattliche Erklärung) aus?

Zusätzlich ist es so, dass ich nie einen Brief oder Briefe bekommen habe vom Amtsgericht nachdem ich einen eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Ich wäre sehr über Informationen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dauerfragensteller


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstmal, es ist völlig egal ob einer oder beide Privatpersonen sind oder nicht.

Verjährung dürften hier die regelmäßigen 3 Jahre (um Jahresende) sein, könnte also zutreffen. Die Einrede der Verjährung muss aber von dir kommen (würde ich umgehend machen).

Weiter müsste man prüfen ob der ehemalige Inhaber überhaupt der Gläubiger ist. Meist werden Firmen ja als Ganzes verkauft, also mit offenen Rechnungen, und dann wäre der Käufer anspruchsberechtigt (der kann diese Forderung aber auch wieder weiterreichen, etwa an den Vorbesitzer der Firma, oder halt gar nicht mit gekauft haben).

Ich würde mich auf die Verjährung konzentrieren.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Dauerfragensteller):
Darf ein Privatmann, der seit 2011 keine Firma mehr besitzt, Geld einfordern von ebenfalls eine Firma, die seit 2010 nicht mehr existiert?

Nein. Aber vermutlich hatten beide keine Firma, sondern Unternehmen.



Zitat (von Dauerfragensteller):
Wie sieht es mit der Verjährungsfrist (notfalls inklusiv der Zeit der eidesstattliche Erklärung) aus?

Da es einen Titel gibt, mindestens 30 Jahre.



Zitat (von Dauerfragensteller):
Zusätzlich ist es so, dass ich nie einen Brief oder Briefe bekommen habe vom Amtsgericht nachdem ich einen eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Man hat sich immer ordentlich umgemeldet?

Der Titel ist vermutlich an eine alte Anschrift gegangen. Hier könnte man versuchen mangels ordnungsgemäßer Zustellung Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erlangen.
Man müsste aber prüfen was im Titel gefordert wird. Wenn das mit der Hauptforderung und den Gerichtskosten + Zinsen hinkommt, kann man sich das sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Verjährung dürften hier die regelmäßigen 3 Jahre (um Jahresende) sein,

Zu 99.9% nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich gehe auch davon aus, dass es einen Titel gibt. Aber aus dem Bericht des TS ergibt sich das nicht.
Der GV kann auch als Zustellbote genutzt worden sein.

Ob 30 Jahre Verjährung (s. Harry v. S.) oder nur 3 Jahre (s. Stefan) hängt also davon ab ob es einen Titel gibt.
Die Info ist wichtig.

Berry

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da es einen Titel gibt, mindestens 30 Jahre.
Wo steht denn was von einem Titel?
Leitest du das aus der EV ab? Oder aus dem GV?

Ich bin mir da jedenfalls nicht so sicher.
Leider schreibt der Fragesteller allerhand unwichtiges Zeug, das Eigentliche fehlt aber.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Leitest du das aus der EV ab? Oder aus dem GV?

Aus der Kombmination von beidem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dauerfragensteller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Zitat (von reckoner):

Ich bin mir da jedenfalls nicht so sicher.
Leider schreibt der Fragesteller allerhand unwichtiges Zeug, das Eigentliche fehlt aber.


Dann schreiben Sie doch, was fehlt.
Mehr als das, was ich beschrieben, kann ich auch nicht schreiben. Es wären erfundenen Informationen oder vermutlich sogar Lügen.

Ich muss gestehen, dass ich selber nicht weiß, ob ich ein Titel bekommen habe oder nicht. Ich weiß, dass ich eine Rechnung bekam, vergaß sie zu zahlen (zum Zeitpunkt lag mein Vater im Sterben) und irgendwann kam ein Gerichtsvollzieher zu mir, war nicht zu Hause, ging zum Amt und leistete den Schwur, dass ich kein Geld hatte (Eidesstattlich Versicherung).
Wenn ich ein Titel bekommen hätte, wüsste das meine Frau jetzt.

Ich selber hatte nur einen normalen Gewerbe. Die Firma des Gläubigers war eine GmbH. Im Internet kann man sogar die Übernahme / Kauf der Firma nachlesen.

Ja, ich habe mich brav überall beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt angemeldet.

Wie ich das sehe:
Die Rechnung ging von Firma X GmbH an Gewerbebetreibender Herr GGV
(Ich).

Gewerbebetreibender GGV meldet 2010 ordnungsgemäß die Firma ab (auch seitens von Finanzamt ist alles geregelt).
X GmbH sendet Brief an GGV, dann verkauft Firma X GmbH 2011 alles.

2020 versucht Privatmann X an mich, auch Privatmann (beide keine Firma oder Unternehmer, Gewerbebetreibender oder wie auch immer) Geld einzufordern.

Für mich ist da schon Betrug, dass es von einem Gewebefall (wie auch immer es genau war) zu einem Privatfall wird.

Ich kann mir kein Anwalt leisten und für mich riecht das nach ‚Versuchen macht klug‘. Er fordert 550€ privat und freut sich darüber und ich darf bezahlen.

Es war am Anfang keine Privatangelegenheit.

Der Anwalt des Gläubigers ist eine sehr bekannte linke bösartige Bazille, der früher über eine Partei Sachen abgezogen hat gegen die Stadtverwaltung. Meine Frau kennt ihn.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Dauerfragensteller):
Heute bekam ich einen Brief.
Ich muss innerhalb von 2 Wochen die Summe bezahlen.
Was genau steht in diesem Brief?

Zitat (von Dauerfragensteller):
... und irgendwann kam ein Gerichtsvollzieher zu mir, war nicht zu Hause, ging zum Amt und leistete den Schwur, dass ich kein Geld hatte (Eidesstattlich Versicherung).
Warum? Wegen welcher Forderung?

Zitat (von Dauerfragensteller):
Wenn ich ein Titel bekommen hätte, wüsste das meine Frau jetzt.
Und? Was sagt Ihre Frau dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann schreiben Sie doch, was fehlt.
Na halt ob es einen Titel gibt (etwa einen Vollstreckungsbescheid). Auf den sollte sich der Gerichtsvollzieher auch bezogen haben. Also, was steht in dem Brief von gestern?

Zitat:
Gewerbebetreibender GGV meldet 2010 ordnungsgemäß die Firma ab (auch seitens von Finanzamt ist alles geregelt).
Und du meinst damit lösen sich die Schulden in Luft auf? Sorry, aber so läuft das nicht.

Zitat:
2020 versucht Privatmann X an mich, auch Privatmann (beide keine Firma oder Unternehmer, Gewerbebetreibender oder wie auch immer) Geld einzufordern.
Nochmal, es macht absolut keinen Unterschied ob du gewerbetreibend bist oder nicht, du haftest für deine Schulden (und auch für die deines Unternehmens - Kapitalgesellschaften mal ausgenommen).

Zitat:
Ja, ich habe mich brav überall beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt angemeldet.
Das könnte ein Ansatz für "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" sein. Ohne Anwalt dürftest du da aber auch nicht weiter kommen.

Zitat:
Für mich ist da schon Betrug, dass es von einem Gewebefall (wie auch immer es genau war) zu einem Privatfall wird.
Was soll daran Betrug sein?

Zitat:
Er fordert 550€ privat und freut sich darüber und ich darf bezahlen.
Und du hast dich vor 10 Jahren gefreut, als du die Rechnung einfach nicht beglichen hast. (ja, ich weiß, du hast es damals gar nicht gemerkt - trotzdem hättest du aber eigentlich 550 Euro weniger in der Tasche gehabt)

Zitat:
Der Anwalt des Gläubigers ist eine sehr bekannte linke bösartige Bazille, der früher über eine Partei Sachen abgezogen hat gegen die Stadtverwaltung.
Ich wollte das schon bei dem Vorwurf "Betrug" schreiben, aber hier passt es besser: Vorsicht mit solchen Äußerungen, da hast du ganz schnell weitere Probleme am Hals.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Dauerfragensteller):

Heute bekam ich einen Brief.
Ich muss innerhalb von 2 Wochen die Summe bezahlen. Ein Brief ohne Porto vom Obergerichtsvollzieher lag in meinem Briefkasten, allerdings mit einem Vermerk auf dem Brief, dass er eingeworfen wurde.

Wenn der Gerichtsvollzieher damit kommt, gibt es eine gerichtlich titulierte Forderung. (Sonst käme der Gerichtsvollzieher nicht.)

Zitat:
Darf ein Privatmann, der seit 2011 keine Firma mehr besitzt, Geld einfordern von ebenfalls eine Firma, die seit 2010 nicht mehr existiert?
Somit fordert ein Privatmann Geld ein von einem anderen Privatmann?

Ein Gläubiger kann Forderungen an Dritte abtreten, dann übernehmen diese Dritten die Ansprüche aus der Forderung.

Zitat:

Wie sieht es mit der Verjährungsfrist (notfalls inklusiv der Zeit der eidesstattliche Erklärung) aus?

30 Jahre, wenn die Forderung tituliert ist.

Zitat:
Zusätzlich ist es so, dass ich nie einen Brief oder Briefe bekommen habe vom Amtsgericht nachdem ich einen eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Und vorher?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und vorher?
Gute Frage. Eine EV gibt man ja nicht einfach so ab, sondern meist als Reaktion auf einen Titel.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Dauerfragensteller):
und irgendwann kam ein Gerichtsvollzieher zu mir, war nicht zu Hause, ging zum Amt und leistete den Schwur, dass ich kein Geld hatte (Eidesstattlich Versicherung).

Und das war auch für die Sache mit der Maschine bzw, da war auch die Sache mit der Maschine dabei?



Zitat (von eh1960):
Wenn der Gerichtsvollzieher damit kommt, gibt es eine gerichtlich titulierte Forderung. (Sonst käme der Gerichtsvollzieher nicht.)

Das ist Unfug. Der GV kommt auch für Zustellungen ohne Titel zum Einsatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von eh1960):
Wenn der Gerichtsvollzieher damit kommt, gibt es eine gerichtlich titulierte Forderung. (Sonst käme der Gerichtsvollzieher nicht.)

Das ist Unfug. Der GV kommt auch für Zustellungen ohne Titel zum Einsatz.

Darum geht es hier aber laut EP nicht, Hase...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das könnte ein Ansatz für "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" sein. Ohne Anwalt dürftest du da aber auch nicht weiter kommen.


Was man braucht ist ein Aktenzeichen, dass sollte zumindest auf den Schreiben des Gerichtsvollziehers stehen.
Unter diesem Aktenzeichen fragt man beim Amtsgericht eine Kopie des Titels oder des VB an und gleicht dann die Adresse mit der Meldeadresse zum entsprechenden Zeitpunkt ab.

Stimmen die Adressen nicht überein, beantragt man beim selben Gericht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, den Antrag schickt man dann zusammen mit der Meldeauskunft.
Dafür braucht es keinen Anwalt.



-- Editiert von spatenklopper am 20.01.2020 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Dauerfragensteller):
Ein Brief ohne Porto vom Obergerichtsvollzieher lag in meinem Briefkasten


Der GV stellt selber zu und nutzt nicht die Post, alles andere wäre auch sinnfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tmob
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie spatenklopper schon schrieb, solltest du Folgendes unternehmen:

1. Unter Angabe des AZ beantragst du beim zuständigen Mahngericht einen Aktenauszug (§760 ZPO).
Dort ist vermerkt, zu welchem Zeitpunkt an welche Adresse ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde...
2. Gleichzeitig legst du hilfsweise *Einspruch* gegen den angeblich zugestellten Vollstreckungsbescheid ein.
siehe auch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Weder-Mahn-noch-Vollstreckungsbescheid-erhalten-durch-Expressdienst-was-tun--f77489.html
3. Nun wird das (Mahn)-Verfahren an das zuständige Amtsgericht zwecks Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben (§ 700 ZPO).
4. Das dauert dann ein wenig....
5. Du erhebst die Einrede der Verjährung.
6. Wenn du nachweisen kannst (z.B. Meldescheinigung, Zeugen), dass du zum Zeitpunkt der Zustellung des MB/VB dort (am Ort der erfolgten Zustellung) nicht mehr gewohnt hast, ist eine verjährungshemmende Wirkung aufgrund fehlerhafter Zustellung nicht eingetreten.

Habe ich genauso erlebt und beim Gericht Recht bekommen.

Zumindest für die Auskunft (Punkt 1) solltest du keinen Anwalt benötigen.
Danach musst du entscheiden, ob du Punkt 5/6 leicht nachweisen kannst, denn dann lohnt sich ggf. ein Anwalt, der im Erfolgsfall von der Gegenseite zu zahlen wäre.

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

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