Gewerbe nur angemeldet um Industriehalle zu mieten

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schmango
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe nur angemeldet um Industriehalle zu mieten

Hallo und danke, das es dieses Forum gibt :)
Ich hoffe, ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen

Ein paar Freunde und ich suchten seit langem nach einer Industriehalle, um privat für uns eine Werkstatt einzurichten. Leider haben wir nur eine finden können, die gewerblich vermietet wird. Etwas blauäugig habe ich mich als Kleinunternehmer angemeldet, also ein Gewerbe gegründet und auch die Industriehalle als Unselbstständige Niederlassung (heißt glaube so) angemeldet. Ich allein zahle die Miete, meine Freunde geben mir anteilig Geld dazu. Ich (Wir) machen in dieser Halle nichts gewerblich und verdienen auch kein Geld. Sie ist ausschließlich für unsere privaten Zwecke gemietet. In wie fern könnte ich hier jetzt Probleme mit dem Finanzamt bekommen? Bei der Steuererklärung werde ich die Miete natürlich angeben, dem aber keine Einnahmen gegenüber stellen und das wird das jedes Jahr so aussehen. Muss ich hier das Geld meiner Freund evtll sogar also Einnahme angeben obwohl es mit dem Gewerbe an sich ja nichts zu tun hat? Kann ich vllt alles einfach so laufen lassen, ohne Probleme zu bekommen...abgesehen davon, dass das Amt mein Gewerbe früher oder später wohl als Liebhaberei einstufen wird, da ich ja nur Ausgaben habe.

Ich suche zu dem Thema schon eine gefühlte Ewigkeit aber es ist halt recht speziell. Ich hoffe, mir kann hier jemand evtll Auskunft geben.

Danekschön

Grüße
Patrick

-- Editiert von Schmango am 08.04.2019 18:59




6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Schmango):
Muss ich hier das Geld meiner Freund evtll sogar also Einnahme angeben

Nö. Nur nennt sich das dann wohl Steuerhinterziehung - was in der Regel Probleme mit dem Finanzamt nach sich zieht.

Also sollte a das Geld der Mieter entsprechend mit angeben.



Was hat man denn da eigentlich angemeldet als Gewerbe?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Schmango
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gewerbe war Voraussetzung für die Anmietung also denke ich, dass er mir den Mietvertrag kündigen kann, sollte ich es wieder abmelden.
Angemeldet wurde ein Reifenservice, das war das naheliegends sollte evtll doch irgendwann das ganze Nebenberuflich ausgeübt werden

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Natürlich sind bei der Gewinnermittlung sämtliche Einnahmen und sämtliche Ausgaben gegenüber dem Finanzamt anzugeben!
Nach der Schilderung wird sich aber sicher ein VERLUST ergeben - und wenn das auf Dauer so laufen soll, dann wird das Finanzamt nach ein paar Jahren "Liebhaberei" unterstellen und den Verlust aus "Gewerbebetrieb" eben nicht anerkennen.
Das Finanzamt sehe ich aber als das kleinste Problem (ordentliche Steuererklärung vorausgesetzt).

Zitat (von Schmango):
Leider haben wir nur eine finden können, die gewerblich vermietet wird. Etwas blauäugig habe ich mich als Kleinunternehmer angemeldet, also ein Gewerbe gegründet

Dieses "gewerblich vermietet" kann vieles bedeuten.
Statt unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Mietvertrag abzuschließen hätte man den Vermieter besser mal gefragt, ob der tatsächliche Nutzungswunsch dort zulässig ist bzw. wie/ob er sich dort realisieren läßt.
Das sollte man nun dringend nachholen, denn wenn dem Vermieter ein Schaden aus dem eigenen Handeln entsteht, dann ist man dafür natürlich auch schadenersatzpflichtig!


> hat der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert? bedeutet "gewerblich" auch Miete/Betriebskosten zzgl. Umsatzsteuer? steht im Mietvertrag etwas von "Nutzung zur Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze?

> "gewerblich vermietet" wird häufig vereinfacht benutzt für "Nutzung zu Nichtwohnzwecken" (weil in dem Baugebiet und/oder aufgrund der Gebäudegegebenheiten und der baunutzungsrechtlichen Voraussetzungen eine Wohnnutzung nicht zulässig ist)

> was genau steht als Nutzungszweck im Mietvertrag? entspricht das dem, was tatsächlich dort ausgeführt wird? (manche "Autoschrauber-Tätigkeiten" müssen baurechtlich auch genehmigt sein bzw. entsprechende bauliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit eine derartige Nutzung baurechtlich auch zulässig ist)

Entweder ist die Nutzung als Hobbyschrauber-Werkstatt oder wie angegeben: Reifenservice baurechtlich zulässig, bringt dem Vermieter keine steuerlichen Nachteile und es hätte der Klimmzüge gar nicht bedurft oder es könnten noch eine Reihe weiterer Probleme auftreten oder sogar Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung/Strafgelder folgen ...
Abgesehen davon kann der Vermieter bei einer Täuschung zwecks Anmietung sowieso kündigen - aber warum sollte er denn, wenn er die beabsichtigten Einnahmen erzielt, wenn er keine sonstigen Nachteile erleidet und wenn zudem der Mietgebrauch weniger intensiv/weniger abnutzend ist als bei einem normalen Gewerbebetrieb?

Aufgrund der Gewerbeanmeldung (oder auch einfach so) ist außerdem damit zu rechnen, dass früher oder später mal Überwachungsbehörden dort aufschlagen > Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Naturschutz/Gewässerschutz - z.B. hinsichtlich Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Umweltschutz etc.

Dann schonmal viel Spass beim Erklären ... und ggf. Erfüllen der Anforderungen ...
https://www.hwk-reutlingen.de/fileadmin/user_upload/dokumente/brosch_betriebsstaettenplanung-im-handwerk_2015.pdf
https://www.umweltpakt.bayern.de/wasser/faq/368/abwasserfreie-kfz-werkstatt
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/handlungshilfen-fuer-klein-und-mittelbetriebe/kfz-werkstatt/

Im Vertragsrecht/Mietrecht hat der Vermieter dafür einzustehen, dass die Mietsache (baulich/bauaufsichtlich/baugenehmigungsrechtlich) für den vereinbarten/vom Mieter angegebenen Vertragszweck geeignet/zulässig ist.
> das wäre hier also wohl "Reifenservice"
eine Werkstatt unterliegt aber i.d.R. höheren Anforderungen
> da wäre dann die Frage, ob für die tatsächliche Nutzung ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen ist und ob dafür bauliche Änderungen erforderlich sind (die Kosten für Verfahren/Herstellung gingen dann auf eure Kappe, wenn der Vermieter einem Nutzungsänderungsantrag zustimmt)
https://www.hwk-muenchen.de/artikel/bauordnung-und-baubestimmungen-74,0,5273.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
Schmango
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.
Im Vertrag steht lediglich, dass die Halle "zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird".
"Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Gewerbefläche".
Behörden können natürlich aufschlagen aber das wird keine Probleme darstellen. Es wurden keinerlei bauliche Veränderungen durchgeführt. Die aufgestellte Hebebühne wurde von TÜV abgenommen und wird jährlich von eben diesem geprüft werden. Ich wüsste jetzt nicht, warum diese Halle dafür nicht geeignet sein sollte aber ich werde mich dahingehend nochmal genau erkundigen

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