Mehrere Gewerbe unter einer Adresse

13. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Atopi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Gewerbe unter einer Adresse

Hallo,

ich habe ein Einzelunternehmen auf meinen Namen unter meiner Privatadresse.

Nun wollte ich für eine zweite Tätigkeit ein neues Gewerbe eröffnen - die Dame beim Gewerbeamt sagte mir das das nicht ginge, da für meine Adresse bereits ein Gewerbe angemeldet ist und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.

Ich war im ersten Moment etwas perplex und habe das so akzeptiert - umso länger ich darüber nachdenke desto unsinniger erscheint mir die Aussage.

Meine Frage ist daher, stimmt das?
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? Wenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür? Denn die Änderung muss Rückgängig gemacht werden, so wie ich unsere Beamten kenne wird das aber nicht passieren ohne Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Atopi

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27259 Beiträge, 5043x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe?
Nein. Die Dame G sagte dir:
Zitat (von Atopi):
und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.


Also erweitere dein vorhandenes Gewerbe um eine weitere Tätigkeit. Die Adresse bleibt.
zB unter Pkt. 18 hier:
https://www.westerstede.de/fileadmin/dateien/dokumente/formulare/Gewerbeanmeldung.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Atopi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das vorhandene Gewerbe soll aber nicht erweitert werden.

Tätigkeit A und Tätigkeit B sind völlig unterschiedliche Sachen.
Das wäre so als würde ein Selbstständiger Masseur plötzlich noch Autos verkaufen wollen unter dem gleichen Gewerbe.

Ich habe ganz bewusst eine neue Anmeldung für die zweite Tätigkeit ausgefüllt.
Selber habe ich natürlich auch versucht zu recherchieren, so wie ich §3 GewO verstehe kann ich soviele Gewerbe wie ich will auf meine Adresse laufen lassen, solang §14 Abs 1 nicht statt findet.

Ist das korrekt?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27259 Beiträge, 5043x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Das vorhandene Gewerbe soll aber nicht erweitert werden.
Nur 1weitere Tätigkeit kommt zu deiner bestehenden Gewerbemeldung hinzu. Die 2 Tätigkeiten müssen nicht zusammenpassen.
Zitat (von Atopi):
Tätigkeit A und Tätigkeit B sind völlig unterschiedliche Sachen.
Ja, das geht. Mein Nachbar ist beim Gewerbeamt gelistet mit 1 Gewerbeanmeldung.
Seine Tätigkeit ist ursprünglich Versicherungsmakler und später hat er erweitert um Fahrdienste. Noch später nochmal erweitert um Trainer.
Ganz unterschiedliche Tätigkeiten, aber alle an gleicher Adresse.

Zitat (von Atopi):
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1420 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Meine Frage ist daher, stimmt das?
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe?


Das wäre mir neu und ist auch nicht immer zielführend.

Von der Firmierung über die Abschreibung gibt es einige Gründe hier zu trennen.
Auch können Gründungsförderungen es zwingend erforderlich machen hier ein neues gewerbe zu Gründen um nicht zuwendungsfeindlich zu sein.

Das Problem das ich sehe ist hier der Nachweis, dass sie "falsch beraten" wurden.

Im Zweifel werden sie ab und Neuanmeldung müssen ....




Signatur:

Die von mir vertretenen Meinungen sind rein private Einschätzungen und ersetzen keine professionelle

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109200 Beiträge, 38272x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe?

Nein, das ist schlicht falsch.



Zitat (von Atopi):
Wenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?

Ja, es fehlt das entsprechende Gesetz.



Zitat (von Atopi):
Denn die Änderung muss Rückgängig gemacht werden

Welche Änderung denn?
Und woher kommt das "muss"?



Zitat (von Atopi):
und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.

Vollkommen korrekt.



Zitat (von Atopi):
Das vorhandene Gewerbe soll aber nicht erweitert werden.

Dann gründe man eine GmbH oder eine andere Form einer Firma.



Zitat (von Atopi):
Das wäre so als würde ein Selbstständiger Masseur plötzlich noch Autos verkaufen wollen unter dem gleichen Gewerbe.

Als Einzelunternehmen geht das auch nicht anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1420 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Atopi):
und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.

Vollkommen korrekt.


Man kann mehrere Einzelunternehmen haben. Genauso wie mehrere Gerwerbeanmeldungen.
Es gibt mitnichten nur die Version der Erweiterung.....

Zum steuerlichen Aspekt:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/unternehmereigenschaft-im-ertragsteuerrecht-4-mehrere-gewerbebetriebe_idesk_PI20354_HI12465.html#:~:text=Eine%20nat%C3%BCrliche%20Person%20kann%20sogar,wirtschaftlich%2C%20finanziell%20oder%20organisatorisch%20zusammenh%C3%A4ngen.

Signatur:

Die von mir vertretenen Meinungen sind rein private Einschätzungen und ersetzen keine professionelle

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1357x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Nun wollte ich für eine zweite Tätigkeit ein neues Gewerbe eröffnen - die Dame beim Gewerbeamt sagte mir das das nicht ginge, da für meine Adresse bereits ein Gewerbe angemeldet ist und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.

Ich wüsste keine Rechtsgrundlage dafür. Zumal ja auch eine zahlenmäßig unbegrenzte Zahl von GmbHs oder KGs oder AGs in einem Briefkasten wohnen kann, die auch völlig unabhängig von einander sind.

Zitat:
Ich war im ersten Moment etwas perplex und habe das so akzeptiert - umso länger ich darüber nachdenke desto unsinniger erscheint mir die Aussage.

Meine Frage ist daher, stimmt das?

Meines Wissens: nein.
Zitat:
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? Wenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?

Die soll doch bitte mal die Gewerbebehörde benennen.
Zitat:
Denn die Änderung muss Rückgängig gemacht werden, so wie ich unsere Beamten kenne wird das aber nicht passieren ohne Grundlage.

Spielt die Geschichte zufällig in Berlin?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1357x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also erweitere dein vorhandenes Gewerbe um eine weitere Tätigkeit.

Das wäre aber sehr unklug, denn so wird auf mögliche mehrfache Nutzung des Gewerbesteuerfreibetrags von 24.500 Euro/Jahr verzichtet.

Der gilt nämlich für jeden Gewerbetrieb, und wenn man seine Tätigkeit auf zwei oder drei solche aufteilt, dann hat man den auch zwei oder drei mal.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1357x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Atopi):
Das wäre so als würde ein Selbstständiger Masseur plötzlich noch Autos verkaufen wollen unter dem gleichen Gewerbe.


Als Einzelunternehmen geht das auch nicht anders.

Selbstverständlich geht das.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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