Hallo,
ich habe ein Einzelunternehmen auf meinen Namen unter meiner Privatadresse.
Nun wollte ich für eine zweite Tätigkeit ein neues Gewerbe eröffnen - die Dame beim Gewerbeamt sagte mir das das nicht ginge, da für meine Adresse bereits ein Gewerbe angemeldet ist und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.
Ich war im ersten Moment etwas perplex und habe das so akzeptiert - umso länger ich darüber nachdenke desto unsinniger erscheint mir die Aussage.
Meine Frage ist daher, stimmt das?
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? Wenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür? Denn die Änderung muss Rückgängig gemacht werden, so wie ich unsere Beamten kenne wird das aber nicht passieren ohne Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Atopi
Mehrere Gewerbe unter einer Adresse
13. Februar 2023
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Frage vom 13. Februar 2023 | 13:23
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Gewerbe unter einer Adresse
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#1
Antwort vom 13. Februar 2023 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Nein. Die Dame G sagte dir:ZitatGeht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? :
Zitatund ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann. :
Also erweitere dein vorhandenes Gewerbe um eine weitere Tätigkeit. Die Adresse bleibt.
zB unter Pkt. 18 hier:
https://www.westerstede.de/fileadmin/dateien/dokumente/formulare/Gewerbeanmeldung.pdf
#2
Antwort vom 13. Februar 2023 | 14:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Das vorhandene Gewerbe soll aber nicht erweitert werden.
Tätigkeit A und Tätigkeit B sind völlig unterschiedliche Sachen.
Das wäre so als würde ein Selbstständiger Masseur plötzlich noch Autos verkaufen wollen unter dem gleichen Gewerbe.
Ich habe ganz bewusst eine neue Anmeldung für die zweite Tätigkeit ausgefüllt.
Selber habe ich natürlich auch versucht zu recherchieren, so wie ich §3 GewO verstehe kann ich soviele Gewerbe wie ich will auf meine Adresse laufen lassen, solang §14 Abs 1 nicht statt findet.
Ist das korrekt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2023 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Nur 1weitere Tätigkeit kommt zu deiner bestehenden Gewerbemeldung hinzu. Die 2 Tätigkeiten müssen nicht zusammenpassen.ZitatDas vorhandene Gewerbe soll aber nicht erweitert werden. :
Ja, das geht. Mein Nachbar ist beim Gewerbeamt gelistet mit 1 Gewerbeanmeldung.ZitatTätigkeit A und Tätigkeit B sind völlig unterschiedliche Sachen. :
Seine Tätigkeit ist ursprünglich Versicherungsmakler und später hat er erweitert um Fahrdienste. Noch später nochmal erweitert um Trainer.
Ganz unterschiedliche Tätigkeiten, aber alle an gleicher Adresse.
Nein.ZitatGeht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? :
#4
Antwort vom 13. Februar 2023 | 19:09
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist daher, stimmt das? :
Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe?
Das wäre mir neu und ist auch nicht immer zielführend.
Von der Firmierung über die Abschreibung gibt es einige Gründe hier zu trennen.
Auch können Gründungsförderungen es zwingend erforderlich machen hier ein neues gewerbe zu Gründen um nicht zuwendungsfeindlich zu sein.
Das Problem das ich sehe ist hier der Nachweis, dass sie "falsch beraten" wurden.
Im Zweifel werden sie ab und Neuanmeldung müssen ....
#5
Antwort vom 13. Februar 2023 | 23:55
Von
Status: Unbeschreiblich (116360 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatGeht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? :
Nein, das ist schlicht falsch.
ZitatWenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür? :
Ja, es fehlt das entsprechende Gesetz.
ZitatDenn die Änderung muss Rückgängig gemacht werden :
Welche Änderung denn?
Und woher kommt das "muss"?
Zitatund ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann. :
Vollkommen korrekt.
ZitatDas vorhandene Gewerbe soll aber nicht erweitert werden. :
Dann gründe man eine GmbH oder eine andere Form einer Firma.
ZitatDas wäre so als würde ein Selbstständiger Masseur plötzlich noch Autos verkaufen wollen unter dem gleichen Gewerbe. :
Als Einzelunternehmen geht das auch nicht anders.
#6
Antwort vom 14. Februar 2023 | 06:59
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatZitat (von Atopi): :
und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann.
Vollkommen korrekt.
Man kann mehrere Einzelunternehmen haben. Genauso wie mehrere Gerwerbeanmeldungen.
Es gibt mitnichten nur die Version der Erweiterung.....
Zum steuerlichen Aspekt:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/unternehmereigenschaft-im-ertragsteuerrecht-4-mehrere-gewerbebetriebe_idesk_PI20354_HI12465.html#:~:text=Eine%20nat%C3%BCrliche%20Person%20kann%20sogar,wirtschaftlich%2C%20finanziell%20oder%20organisatorisch%20zusammenh%C3%A4ngen.
#7
Antwort vom 14. Februar 2023 | 13:30
Von
Status: Senior-Partner (6018 Beiträge, 1453x hilfreich)
ZitatNun wollte ich für eine zweite Tätigkeit ein neues Gewerbe eröffnen - die Dame beim Gewerbeamt sagte mir das das nicht ginge, da für meine Adresse bereits ein Gewerbe angemeldet ist und ich somit nur das bereits vorhandene erweitern kann. :
Ich wüsste keine Rechtsgrundlage dafür. Zumal ja auch eine zahlenmäßig unbegrenzte Zahl von GmbHs oder KGs oder AGs in einem Briefkasten wohnen kann, die auch völlig unabhängig von einander sind.
Zitat:Ich war im ersten Moment etwas perplex und habe das so akzeptiert - umso länger ich darüber nachdenke desto unsinniger erscheint mir die Aussage.
Meine Frage ist daher, stimmt das?
Meines Wissens: nein.
Zitat:Geht wirklich je Adresse nur ein Gewerbe? Wenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?
Die soll doch bitte mal die Gewerbebehörde benennen.
Zitat:Denn die Änderung muss Rückgängig gemacht werden, so wie ich unsere Beamten kenne wird das aber nicht passieren ohne Grundlage.
Spielt die Geschichte zufällig in Berlin?
#8
Antwort vom 14. Februar 2023 | 13:32
Von
Status: Senior-Partner (6018 Beiträge, 1453x hilfreich)
ZitatAlso erweitere dein vorhandenes Gewerbe um eine weitere Tätigkeit. :
Das wäre aber sehr unklug, denn so wird auf mögliche mehrfache Nutzung des Gewerbesteuerfreibetrags von 24.500 Euro/Jahr verzichtet.
Der gilt nämlich für jeden Gewerbetrieb, und wenn man seine Tätigkeit auf zwei oder drei solche aufteilt, dann hat man den auch zwei oder drei mal.
#9
Antwort vom 14. Februar 2023 | 13:33
Von
Status: Senior-Partner (6018 Beiträge, 1453x hilfreich)
ZitatZitat (von Atopi): :
Das wäre so als würde ein Selbstständiger Masseur plötzlich noch Autos verkaufen wollen unter dem gleichen Gewerbe.
Als Einzelunternehmen geht das auch nicht anders.
Selbstverständlich geht das.
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