Nur Programmsatz

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Nur Programmsatz

In Art 1 II GG wird ja die UN Menschenrechtscharta unumfänglich eingeschlossen. Dennoch gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, welche die UN Menschenrechtscharta zu Programmsätzen dekradieren. z.B. IHK (bzw Kammern) und Art 20 II. Zweckverbände und Art 20 II.
In Bayern wurde auch Art 106 Bayrische Verfassung größtenteils zum Programmsatz erklärt.
§47 OWiG steht im Wiederspruch zu Art 20 GG , den hierdurch wird die Executive legitimiert, zu entscheiden, welche Gesetze der Legislativen überwacht werden, und welche nicht. Hier ist dann jedoch kein einheitliches Muster mehr erkennbar. Also weder nach % Risiko für den Bürger, oder ab einer Bußgeldsumme. Sondern es kommt hier dann immer auf den nicht gewählten Amtsleiter an.
Art 14 GG sollte das Eigentum schützen. Art 34 GG schützt dann auch das Eigentum vor dem Staat. Art 839 BGB hebelt dies dann jedoch wieder auf. Denn plötzlich ist es das Risiko des Bürgers, dass der ungewählte Richter, ohne ein gewähltes Aufsichtskremium, (denn die Legislative darf sich ja nicht einmischen, und die Judikative hat kein gewähltes Kontrollorgan{ Art 21 UN Menschenrechte.}) alles tun und lassen kann, da sich nur sehr schwer Vorsatz nachweisen läßt. Den Schaden hat zum Schluss immer der Bürger.

Jetzt stellt sich mir nur die Hypothetische Frage. Wenn die Macht zum Bilden der Regierung und der anderen Gewalten von der Verfassung ausgeht. Die Judikative nun jedoch die Verfassung selbst wieder nicht umsetzt, sondern teile davon als Programmsätze abtut. Entmachtet sich damit die Judikative nicht selbst. Ähnlich einem Haus, bei dem ich das Fundament unten drunter abbaue?
Die Frage ist, hat das Deutsche Rechtssystem noch selbstheilungskräfte, oder hat sich das ganze verselbsständigt und Deutschland wird damit dann Angreifbar über ACTA?
Mir ist bekannt, dass zwar ein amerikanisches Urteil zu Lasten von Deutschland auf Deutschem Boden keine rechtliche Wirkung entfaltet, aber solange der Goldschatz hauptsächlich in New York lagert, ist zumindest Deutschland auch auf US Boden angenehm leicht Pfändbar.

Oder gibt es etwas, was ich übersehe, wodurch das Dekradieren zu Programmsätzen nicht das Auflösen einer Verfassung zur Folge hat.
Und was tritt dann in dieses Machtvakuum. Ein Staat der einfach weitermacht wie bisher, hauptsache die Mehrheit der Bürger glaubt noch daran?

Grundrechte verletzt?

Grundrechte verletzt?

Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Jedes Jahr aufs neue sind Anfahren und Abbiegen mit über 50% in der Unfallstatistik. Schaut man in die Bußgeldstatistik, findet man keine 10 Bußgelder je Unfall. Bei Tödlichen Unfällen ist Ursache Nr 1 Alkohol. Auf der Autobahn Nr 1 Übermüdete LKW Fahrer und Technik. Gehe ich in die Bußgeldstatistik, finde ich jedoch Geschwindigkeit auf Nr 1. Und zwar mit über 10000 Bußgeldern je Unfall. Und im Ruhenden Verkehr Parkscheibe abgelaufen oder Parken im Parklizensgebiet. Park und Halteverbote, 5m Bereich finden sich dann wieder mit weniger als 2 Bußgeldern / Unfall. Aber auch mit Verwarnungen kommt man nicht auf über 10.

im Baurecht. Auch hier kommen Menschen zu schaden. Dennoch werden viele Verfahren mit Verweis auf §47 OWiG gar nicht erst eröffnet. Ironisch hier ist, dass es zu toten und schwer verletzen bei einem Brand meist kommt, wenn Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten worden sind. Dennoch verzichtet man hier im Vorfeld auf eine Ahndung.
Meldet man eine Mangelhafte Baustellensicherung. §47 OWiG . Kommt dann einer zu schaden, ist der, der dafür verantwortlich sein könnte, nicht auffindbar.

Im Datenschutz, zumindest so mein Gefühl, kommt es immer darauf an, wer etwas macht. Auch hier keine klare Linie zu erkennen.

Logisch gesehen stellt sich mir die Frage, warum der Ermessenspielraum nicht ins Gesetz geschrieben wird und dann der §47 OWiG abgeschafft wird. Weil dann ist für den Bürger klar ersichtlich unter welchen Bedingungen etwas verboten ist, und wann etwas erlaubt ist.

Was das mit der Richterhaftung angeht. Ich selbst bin dafür, dass wenn der Richter nur Fahrlässig handelt, der Staat dennoch dafür haftet, es nur dann den Richter nicht direkt trifft. Warum muss dass zu Lasten bzw. zum Risiko des Rechtssuchenden Bürgers werden? Aber auch ewig lange Prozesse und die Schäden hieraus sind wahnsinnig schwer erstattet zu bekommen. Oftmals ist das Geld weg, zum Zeitpunkt, zu dem das Urteil gesprochen worden ist.





2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Bei Tödlichen Unfällen ist Ursache Nr 1 Alkohol. Auf der Autobahn Nr 1 Übermüdete LKW Fahrer und Technik. Gehe ich in die Bußgeldstatistik, finde ich jedoch Geschwindigkeit auf Nr 1.


Kann man deine wirre Logik eigentlich irgendwo studieren oder muß man dazu tote Hamster rauchen?
Ich richte es dir mal:
1. Überhöhte Geschwindigkeit kommt erheblich häufiger vor als Alkohol am Steuer.
2. Damit ist die Anzahl der dafür verhängten Bußgelder logischerweise höher.
3. Alkohol am Steuer kommt seltener vor, ist aber für mehr tödliche Unfälle verantwortlich.
4. Damit ist die Anzahl der dafür verhängten Bußgelder logischerweise niedriger.

Du vergleichst also Äpfel mit Birnen. Genau so gut könnte ich sagen, Mord ist für mehr Todesopfer verantwortlich als Körperverletzung, trotzdem sitzen mehr Schläger in Haft als Mörder, also "stimmt da was nicht". :P

Zitat:
warum der Ermessenspielraum nicht ins Gesetz geschrieben wird


Er steht doch im Gesetz - im OWiG.

Zitat:
Weil dann ist für den Bürger klar ersichtlich unter welchen Bedingungen etwas verboten ist, und wann etwas erlaubt ist.


Ein Ermessensspielraum kann schon per definitionem nicht so kodifiziert werden, daß jeder weiß, ob dieser in seinem Fall so oder so ausgelegt wird.

Zitat:
Ich selbst bin dafür, dass wenn der Richter nur Fahrlässig handelt, der Staat dennoch dafür haftet, es nur dann den Richter nicht direkt trifft.


Das hat auch mit Prozeßökonomie zu tun. Wenn nach jedem verlorenen Prozeß der Unterlegene den Richter (respektive den Staat) wegen "Fahrlässigkeit" verklagen könnte, weil er ja "eigentlich hätte gewinnen müssen" (und damit der ganze Prozeß noch mal durchgefochten werden muß, ein Querulantentraum!) und das für diesen verlorenen Amtshaftungsprozeß dann noch mal, und für den dann auch usw... du siehst schon, ein endloser Rechtsweg, ein Alptraum.

-- Editiert von JenAn am 09.06.2015 11:20

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Selbst schuld, dass das Thema "Programmsatz" wieder im Hintergrund gelandet ist.

Überhöhte Geschwindigkeit ist ja genau das Problem. 4% der Unfälle mit Verletzten und 6% der Unfälle mit Toten gehen auf das Konto Überschreitung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Der Rest zu 14% in der Unfallstatistik ist dann nicht angepasste Geschwindigkeit. Komisch ist dann wieder, dass es genau 1 Bußgeld je Unfall bei nicht angepasster Geschwindigkeit gibt. Was bei Glatteis noch sinn macht, da es sinnlose Gerichtsverfahren geben würde, wenn man ab 30 jedem der schneller fährt, eine Gefährdung unterstellen würde. Beim Thema Sicht finde ich es dann jedoch schon fragwürdig. Wenn eine Kurve mit 18 zu durchfahren wäre um im halben Anhalteweg zum stehen zu kommen. Hier könnte man eigentlich die 18 Ahnden. Wird aber nicht gemacht. Und das, obwohl dies genauso häufig tödlich ausgeht, wie zu schnelles fahren. Sogar mit einem unterschied. Bei den Toten Geschwindigkeitsübertretern ist bei 90% ein Mitverschulden vorhanden. Bei den Opfern des Sichtfahrgebotes sind jedoch die Opfer zu 90% selbst unschuldig. (Außer man wirft ihnen vor, dass die damit hätten rechnen müssen, dass da einer im Blindflug ankommt).

Bei meinem Satz mit den Richtern geht es nicht darum, dem Unterlegenen Tür und Tor zu öffnen. Sondern darum, wenn das Gericht tatsächlich einen Fehler gemacht hat, (Beweis vergessen, Frist versäumt, Flucht ermöglicht, Falsches Gesetz angewendet) das hier dann der Staatshaftungsanspruch nicht an dem fehlenden Vorsatz des Richters scheitert.
Aber gerade bei Prozessen bis 600€ kann man genauso gut ins Kasino gehen; ist effektiver und macht mehr spaß.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
Sondern darum, wenn das Gericht tatsächlich einen Fehler gemacht hat, (Beweis vergessen, Frist versäumt, Flucht ermöglicht, Falsches Gesetz angewendet) das hier dann der Staatshaftungsanspruch nicht an dem fehlenden Vorsatz des Richters scheitert.


Alles Quatsch. Denn dafür gibt es den Rechtsweg. Wenn man meint, ein Richter hätte einen Fehler gemacht, dann kann man Berufung oder Revision einlegen. Jedes Urteil kann man nochmal überprüfen lassen.

Damit muss es dann im Rechtstaat aber auch gut sein. Außerdem würde ich behaupten, sind 98 % der angeblichen Fehler gar keine, sondern eben nur irgendein zusammengereimter Schmarrn, wie auch hier oben beim TE sehr schön plastisch zu sehen.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen