Angenommen ich plane bei einem Einfamilienhaus einen Kaminofen einbauen zu lassen und möchte bei der Vertragsgestalltung Gewährleistung und Garantie korrekt formulieren (und auch verstehen).
Grundlagen:
1.) In einen vorhandenen gemauerten Kamin sollte von einem Handwerker ein Edelstahlschornstein berechnet, geliefert und eingebaut werden, da der Kamindurchmesser zu groß ist. Die Berechnung des einzubauenden Schornsteines garantiert die spätere einwandfrei Funktion des Ofens, zusammen mit dem Schornstein.
2.) Der Handwerker sollte einen Kaminofen meiner Wahl liefern und diesen an den Schornstein anschließen.
3.) Der Handwerker verkleidet den Kaminofen im oberen Bereich mit Schamott und Fliesen.
4.) Was wäre mit der Garantie/Gewährleistung des Ofenherstellers? Und müsste diese bei der Auftragsvergabe an den Handwerker aufgeführt werden?
5.) Der Handwerker sollte Fristen für die Fertigstellung seiner Arbeiten einhalten.
Ich bedanke mich vorab für Antworten und wünsche einen schönen Sonntag.
Gewährleistung und Garantie bei Handwerkerleistungen
Zitatmöchte bei der Vertragsgestalltung Gewährleistung und Garantie korrekt formulieren :
Deine Vertragsvorgabe muss keiner akzeptieren.
Garantie muss niemand geben.
Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr. Den Nachfolger - die gesetzliche Sachmängelhaftung - ergibt sich aus dem Gesetz.
Diese Vorgaben kann man in gewissem Umfang ändern / anpassen (z.B. Beweislastumkehr), aber auch das muss dann keiner akzeptieren.
ZitatWas wäre mit der Garantie/Gewährleistung des Ofenherstellers? :
Wenn man den Ofen selber kauft oder im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages über den Handwerker erwirbt, kann man diese direkt beanspruchen. Ansonsten läuft das über den Handwerker zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Danke Harry van Sell.
Das bedeutet: Grundlage einer Auftragsvergabe wäre automatisch "die gesetzliche Sachmängelhaftung" für Arbeitsleistung und Material, d.h. Ansprechpartner bei Mangel (auch Sachmangel) ist für mich immer der Handwerker.
a) Es heißt aber: Ab 2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeiten. Wie wäre das zu verstehen?
b) Ab wann beginnt die Sachmängelhaftung und für welche Dauer?
c) Wäre ein Abnahmeprotokoll erforderlich ?
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ZitatEs heißt aber: Ab 2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeiten. :
Das wäre mir neu.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle in Form eines in Deutschland gültigen Gesetzes?
ZitatAb wann beginnt die Sachmängelhaftung und für welche Dauer? :
Kommt darauf an ob man nach BGB oder VOB den Vertrag macht.
ZitatWäre ein Abnahmeprotokoll erforderlich ? :
Nein. Aber überaus ratsam, damit man den Stand bei Abschluss der Arbeiten protokoliert hat.
1) Mich interessiert die "Sachmängelhaftung für Handwerker" nach BGB. Wann beginnt und wann endet sie?
2) Angaben zur Haftung der Handwerker an Material ab 1.1.18 habe ich hier entnommen:
https://www.innung.org/fileadmin/user_upload/PDF/Gewaehrleistung_Handwerk_2018.pdf
Zitat2) Angaben zur Haftung der Handwerker an Material ab 1.1.18 habe ich hier entnommen: :
Da steht aber etwas völlig anderes als
Zitata) Es heißt aber: Ab 2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeiten. Wie wäre das zu verstehen? :
Und jetzt?
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